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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachfragen zur Rolle der Financial Intelligence Unit beim Wirecard-Skandal

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2592315.01.2021

Nachfragen zur Rolle der Financial Intelligence Unit beim Wirecard-Skandal

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Financial Intelligence Unit (FIU) wurde nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center 2001 geschaffen, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus stärker zu bekämpfen. Sie hat u. a. die Aufgabe, Verdachtsmeldungen zu filtern und werthaltige Fälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Jahren immer wieder Missstände bei der Anti-Geldwäschebehörde FIU erkannt und das zuständige Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, diese zu beheben. Nach Ansicht der Fragestellenden wurden noch immer virulente und seit Jahren bekannte Schwachstellen der Behörde nicht abgebaut, zu denen u. a. die unzureichende EDV-Infrastruktur, die fachlich wie personell unangemessene Ausstattung, fehlende Rechte für den Zugriff auf Datenbanken, die für die Arbeit der Behörde wesentlich sind, sowie unzureichende Bürokapazitäten für die Beschäftigten zählen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 19/16595).

Erst nach den Enthüllungen des Wirecard-Skandals wurde die Anti-Geldwäschebehörde FIU, die dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist, auf die Missstände beim börsennotierten Zahlungsabwicklungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen Wirecard aufmerksam. Eine ab dem 22. Juni 2020 beginnende, erneute Auswertung der bereits bei der FIU vorliegenden Unterlagen zu Wirecard bewirkte, dass die Anzahl der Vorgänge, die eine strafrechtliche Relevanz aufweisen können, vom Bundesfinanzministerium auf 144 Fälle angehoben werden musste. Zuvor hatte die Anti-Geldwäschebehörde lediglich zwei Fälle für werthaltig bezeichnet und nur diese an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 19/23739).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl bei der FIU eingegangener Verdachtsmeldungen und Informationen mit Bezug zum Wirecard-Konzern und mit Bezug zu den aktuellen Vorwürfen, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren seit dem 26. Juni 2017 bis zum heutigen Stichtag, dar (bitte tabellarisch darstellen und Angaben auf Bundestagsdrucksache 19/23739 einbinden und ggf. aktualisieren)?

a) In welcher Frist wurden die Verdachtsmeldungen, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre, bearbeitet (bitte Bearbeitungsverlauf, also wann eingegangen und wann an die zuständige Stelle weitergeleitet, pro Anzeige aufschlüsseln)?

b) In welcher Frist wurden Geldwäscheverdachtsmeldungen gemäß § 43 Absatz 1, § 46 Absatz 1 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) – sogenannte Fristfälle –, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre, bearbeitet (bitte Bearbeitungsverlauf, also wann eingegangen und wann an die zuständige Stelle weitergeleitet, pro Anzeige aufschlüsseln)?

c) An welche zuständige Strafverfolgungsbehörde der Länder wurden die Meldungen und Informationen mit Bezügen zu Wirecard weitergeleitet?

d) Wie hoch war das jeweilige Volumen der Verdachtsmeldungen und Informationen?

e) In welchen Verdachtsmeldungen und Informationen wurden Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte der Wirecard AG in Vermutung einer Beteiligung an einer Straftat aufgeführt?

f) Welche Verdachtsmeldungen und Informationen sind nach heutigem Kenntnisstand (primär) welchen Straftaten zuzuordnen?

2

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl bei der FIU eingegangener Verdachtsmeldungen und Informationen mit Bezug zum Wirecard-Konzern und mit Bezug zu den aktuellen Vorwürfen, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren für den Zeitraum 2001 bis zum 25. Juni 2017 dar (bitte tabellarisch darstellen)?

3

Wie viele Verdachtsmeldungen sind der Financial Intelligence Unit (FIU) seit dem 26. Juni 2017 bis zum heutigen Stichtag jeweils monatlich per Fax zugegangen (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr aufschlüsseln)?

a) Inwiefern wurden alle Verdachtsmeldungen und Informationen, die der FIU per Fax zugeleitet wurden, hinlänglich auf einen Bezug zu den aktuellen Vorwürfen des Wirecard-Skandals überprüft?

b) Inwiefern unterscheidet sich die Prüfung der per Fax eingegangenen Verdachtsmeldungen, die einen Bezug zum Wirecard-Konzern und einen Bezug zu den aktuellen Vorwürfen aufweisen, zu jenen Vorgängen, die digital eingegangen sind?

c) Auf welche Hindernisse und Probleme stößt die Bundesregierung bei der Prüfung eines Bezugs zu den aktuellen Vorwürfen des Wirecard-Skandals bei per Fax eingegangenen Meldungen?

d) Zu welchen Daten wurden Verdachtsmeldungen und Informationen, die einen Bezug zum Wirecard-Konzern und einen Bezug zu den aktuellen Vorwürfen aufweisen, per Fax der FIU zugeleitet? Wann wurden diese an welche zuständigen Stellen der Länder weitergeleitet? Welche Verdachtsmeldungen und Informationen wurden aus welchen jeweiligen Gründen nicht weitergeleitet? Wie hoch war das jeweilige Volumen dieser Meldungen, und in welches Land sollte die Transaktion gehen?

4

Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der bei der FIU jeweils jährlich eingegangenen Verdachtsmeldungen und Informationen zum börsennotierten Zahlungsabwicklungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen Wirecard zu den jeweils 29 weiteren im Deutschen Aktienindex (DAX) geführten Unternehmen für den Zeitraum 2017 bis 2020 (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr, Anzahl der Verdachtsmeldungen und Informationen sowie den jeweiligen DAX-Unternehmen aufschlüsseln)?

a) Wie viele Verdachtsmeldungen und Informationen sind der FIU zu den jeweiligen 30 DAX-Unternehmen für den benannten Zeitraum zugeleitet worden, und wie viele dieser Meldungen wurden jeweils jährlich an die Strafverfolgungsbehörden der Länder weitergeleitet? Wie hoch war die jeweilige prozentuale Quote der weitergeleiteten Meldungen aufgeschlüsselt nach jeweiligem DAX-Unternehmen?

b) Welche DAX-Unternehmen haben oder hatten analog zur Wirecard Bank AG eine dem Konzern ebenfalls zugeordnete Bank, und wie verhält sich für diese Banken die jeweils jährliche Anzahl der bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen und Informationen zu den jeweils jährlich an die zuständigen Stellen der Länder weitergeleiteten Fällen (bitte nach Bank, Jahr, eingegangenen Meldungen und weitergeleiteten Fällen aufschlüsseln)?

5

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Sofortmaßnahmen im Sinne von § 40 GwG dar, die von der FIU seit dem 26. Juni 2017 bis zum heutigen Stichtag jeweils erlassen wurden (bitte tabellarisch darstellen)?

a) Wann wurden die jeweiligen Sofortmaßnahmen veranlasst?

b) Welche Strafverfolgungsbehörde war jeweils zuständig?

c) In welchem Bundesland hatte der betroffene Verpflichtete zum Zeitpunkt des Erlasses der Sofortmaßnahme seinen Sitz?

d) In welchen Staat sollte die jeweilige Transaktion gehen?

e) Welches Volumen hatten die jeweiligen Transaktionen?

f) In welchen Fällen erfolgte die jeweilige Sofortmaßnahme nicht mehr rechtzeitig?

g) In welchen Fällen konnte das Volumen der jeweiligen Transaktionen nicht gänzlich angehalten werden, und wie verhält sich die Summe, die angehalten werden sollte, zu der tatsächlich angehaltenen Summe?

h) Aus welchem Grund wurde die Sofortmaßnahme erlassen?

i) Was ist eine angeordnete Kontoverfügungssperre, und weshalb kam sie in welchen Fällen zum Einsatz?

j) Welche Sofortmaßnahmen weisen einen Bezug zum Wirecard-Konzern und einen Bezug zu den aktuellen Vorwürfen auf?

6

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen gemäß den §§ 43 Absatz 1, 46 Absatz 1 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) – sogenannte Fristfälle – dar, die seit dem 26. Juni 2017 bis zum heutigen Stichtag erst an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet wurde, nachdem die Drei-Tage-Frist nach Eingang abgelaufen war (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr aufschlüsseln)?

a) Wie hoch war das jeweilige Volumen?

b) Welche Strafverfolgungsbehörde war jeweils zuständig?

c) Zu welchen Daten sind die Fristfälle bei der FIU eingegangen, und zu welchen Daten wurden sie an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet?

d) Mit welcher Straftat standen die Fälle jeweils in Verdacht?

7

Wem fallen nach Kenntnis der Bundesregierung festgesetzte inkriminierte Gelder zu, bei denen ein Einschleusen in den legalen Wirtschaftskreislauf (Geldwäsche) oder die Terrorismusfinanzierung erfolgreich verhindert wird?

a) Wie hoch sind die finanziellen Ausfälle zu beziffern, die durch die von der Bundesregierung eingestandenen „Arbeitsfehler“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/16595) der FIU bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entstanden sind?

b) Plant die Bundesregierung, die durch diese Arbeitsfehler entstandenen Mindereinnahmen zu kompensieren, und falls ja, wie, und falls nein, weshalb nicht?

c) Gibt es mit Blick auf die finanziellen Ausfälle einen rechtlichen Anspruch gegenüber der Bundesregierung bzw. der FIU auf Schadensersatz aufgrund der benannten Arbeitsfehler?

d) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesrechnungshof bezüglich dieser Einnahmeausfälle bereits aktiv geworden oder an die Bundesregierung herangetreten?

8

Aus welchen Gründen wurden seit wann Verdachtsmeldungen und Informationen, die der FIU seit dem 26. Juni 2017 bis zum heutigen Stichtag zugeleitet wurden, aus dem Informationspool gelöscht?

a) Wie viele Verdachtsmeldungen und Informationen wurden jeweils monatlich gelöscht?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Verdachtsmeldungen und Informationen gelöscht werden bzw. wurden, die einen Bezug zum Wirecard-Konzern und einen Bezug zu den aktuellen Vorwürfen aufweisen?

Berlin, den 12. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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