Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach der Gemeinsamen Verfahrensreform (GVR 2017) zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sind sogenannte Programme zentrales Steuerungselement der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Fragesteller interessieren sich deshalb für die konkrete Ausgestaltung der sich in Anwendung befindlichen Programme.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Programme finden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Anwendung?
Welche Ausgangslage wird in den angewandten Programmen jeweils beschrieben?
Welche Indikatoren auf Impactebene (entwicklungspolitischer Nutzen bzw. Programmziel) werden in den angewandten Programmen jeweils benannt?
Welche konkreten Maßnahmen der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit (Module) werden in den angewandten Programmen jeweils gebündelt?
Welche Modulziele (Outcome-Ebene) verfolgen die beauftragten Module jeweils?
In welchen Ausnahmefällen können Module auch außerhalb von Programmen beauftragt und durchgeführt werden?
Welche operativen Steuerungselemente oberhalb von konkreten Maßnahmen (analog der Module) der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit standen dem BMZ vor Inkrafttreten der GVR 2017 zur Verfügung?