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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für alle Olympiastützpunkte sowie Bundesstützpunkte bzw. Bundesstützpunkte-Nachwuchs des Deutschen Olympischen Sportbundes

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

01.02.2021

Aktualisiert

10.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2598618.01.2021

Kosten der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für alle Olympiastützpunkte sowie Bundesstützpunkte bzw. Bundesstützpunkte-Nachwuchs des Deutschen Olympischen Sportbundes

der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Andreas Bleck, Siegbert Droese, Dr. Anton Friesen, Steffen Kotré, Udo Theodor Hemmelgarn, Wilhelm von Gottberg, Paul Viktor Podolay, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter, Dr. Rainer Kraft, Dr. Christian Wirth, Johannes Huber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Nach diesem Gesetz sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), die ins öffentliche Netz einspeisen, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen. Der Strom wird entweder direkt oder über Direktvermarkter an der Strombörse oder im außerbörslichen Stromhandel verkauft. Diese EEG-Umlage zahlen Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten.

Olympiastützpunkte sind Betreuungs- und Serviceeinrichtungen für Athleten der olympischen Disziplinen (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader und Nachwuchskader der Spitzenverbände) und deren verantwortliche Trainer. Ebenso werden die Athleten der paralympischen Disziplinen (A- bis C-Kader des Deutschen Behindertensportverbandes/National Paralympic Committee) und der deaflympischen Disziplinen (A- und B-Kader des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes) versorgt.

Die Hauptaufgabe der Olympiastützpunkte (OSP) liegt in der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen komplexen sportmedizinischen, physiotherapeutischen, trainings- und bewegungswissenschaftlichen, sozialen, psychologischen und ernährungswissenschaftlichen Betreuung, insbesondere für die Olympiavorbereitung des TopTeams im täglichen Training bzw. bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände. Hinzu kommt die regionale sportartenübergreifende Koordination und Steuerung der Leistungssportentwicklung in den Schwerpunktsportarten (https://www.dosb.de/leistungssport/olympiastuetzpunkte).

An den Bundesstützpunkten-Nachwuchs und an den Bundesstützpunkten wird im täglichen Trainingsprozess die Leistungssportkonzeption des Spitzenverbandes umgesetzt. Sie sind gekennzeichnet durch optimale Rahmenbedingungen, zu betreuende Athleten in leistungsstarken Trainingsgruppen und hochqualifiziertes, hauptamtliches Trainerpersonal. Die Standorte der Bundesstützpunkte-Nachwuchs und Bundesstützpunkte sind in der Regel die Dienstorte der Bundestrainer und der Trainer am OSP (https://www.dosb.de/leistungssport/bundesstuetzpunkte).

Diese Sportstätten generieren tägliche Unterhaltskosten, welche sich aus den unterschiedlichsten Verbrauchsmedien zusammensetzen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert das Stützpunktsystem (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S). Mit der Trainingsstättenförderung beteiligt sich der Bund pauschal und anteilig an den durch die Bundeskaderathleten verursachten Betriebskosten der Stützpunkte. Die EEG-Umlage ist Teil der Betriebskosten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Liegen der Bundesregierung Daten vor, welche belegen, wie hoch die Kosten sind, die den Sportstätten durch die EEG-Umlage entstehen (wenn ja, bitte in einer entsprechenden Aufstellung, getrennt nach Bundesland und Sportstätte sowie getrennt nach Jahren, beginnend seit 2015, angeben)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Umlage im Verhältnis zu den Gesamtbetriebskosten pro Sportstätte (bitte getrennt nach Bundesland und Sportstätte sowie getrennt nach Jahren, beginnend seit 2015, angeben)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der EEG-Umlage seit 2015 für die Sportstätten entwickelt (bitte in einer Aufstellung getrennt nach Jahr, Bundesland und Sportstätte und Aufführung der Sportstätten getrennt nach energieintensiven Anlagen wie Eisschnelllaufbahnen, Schwimmhallen, Bob- und Rodelbahnen und nicht energieintensiven Anlagen angeben)?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentuale Zunahme der EEG-Umlage bezüglich der energieintensiven Anlagen pro Jahr im Verhältnis zu der Zunahme der nicht energieintensiven Anlagen (bitte in einer Aufstellung beginnend seit 2015, getrennt nach Bundesland und Sportstätten sowie getrennt nach Jahren angeben)?

4

In welcher Höhe erfolgte die Bundeszuwendung beginnend seit 2015 (bitte getrennt nach Bundesland, Sportstätten und Jahren aufführen)?

Wurden dadurch die Betriebskosten inklusive der EEG-Umlage abgedeckt (wenn nein, bitte aufführen, welche Sportstätte, in welchem Jahr und in welcher Höhe und auflisten bzw. darstellen etwaiger Differenzen)?

5

Wie geht die Bundesregierung damit um, dass energieintensive Sportstätten finanziell höher belastet werden als andere?

6

Wie wirkt sich die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2021auf den Pauschalbetrag insgesamt aus?

Erfolgt eine Anpassung des Pauschalbetrages durch die Bundesregierung und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, und in welcher prozentualen Höhe zu den Gesamtkosten?

7

Müssen die Stützpunkte, im Falle, dass die Anpassung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr erfolgt, die zu viel erhaltenen Differenzbeträge entsprechend zurückzahlen (wenn ja, bitte aufführen, innerhalb welchen Zeitraums)?

Berlin, den 11. Januar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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