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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schätzung der finanziellen Auswirkungen von steuerpolitischen Gesetzesvorhaben

Evaluierung, Ergebnisse, Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen Auswirkungen, Konsequenzen; finanzielle Auswirkungen bei konkreten Gesetzen bzw. Gesetzentwürfen (Strafbefreiungserklärungsgesetz, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Unternehmensteuerreformgesetz 2008, Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes 1. Januar 2007, Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung); geplante Änderungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/207711.06.2010

Schätzung der finanziellen Auswirkungen von steuerpolitischen Gesetzesvorhaben

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2077 17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schätzung der finanziellen Auswirkungen von steuerpolitischen Gesetzesvorhaben Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben erwies sich in der Vergangenheit oft als undurchsichtig. Die Berechnungsgrundlagen, aufgrund derer die Finanztableaus von Gesetzentwürfen erstellt werden, bleiben unveröffentlicht, und ob eine externe Kontrolle der angestellten Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen vorgenommen wird, ist intransparent. Die daraus resultierende Abwesenheit einer verlässlichen Datengrundlage über zu erwartende Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen von Gesetzentwürfen erschwert eine fundierte Entscheidung der Parlamentarier über das jeweilige Gesetz. Dies verdeutlicht – rückblickend – beispielsweise die Evaluierung des 2003 in Kraft getretenen Strafbefreiungserklärungsgesetzes, die ergab, dass statt der erwarteten 5 Mrd. Euro Mehreinnahmen lediglich 1,4 Mrd. Euro zusätzlich eingenommen wurden. Doch sind veröffentlichte Evaluierungen dieser Art die seltene Ausnahme. Obwohl in zahlreichen verabschiedeten Gesetzen eine Evaluierung nach einem angemessenen Zeitraum ausdrücklich vorgesehen ist, liegen diese häufig nicht vor. Bei anderen Gesetzen ist eine Evaluierung nicht explizit vorgesehen, wäre aber angebracht und notwendig. Evaluierungen der eingetretenen finanziellen Auswirkungen nach Inkrafttreten des Gesetzes, verbunden mit Angaben über die Gründe der Ursachen für etwaige Abweichungen, könnten die Belastbarkeit der ursprünglichen Schätzungen überprüfen und zur zukünftigen Verbesserung der Berechnungen beitragen. Wir fragen die Bundesregierung daher: 1. Welche steuerpolitischen Gesetze, die in der 16. Wahlperiode verabschiedet wurden, wurden bislang im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen evaluiert? 2. Welche Ergebnisse ergaben sich aus den in Frage 1 etwaig vorgenommenen Evaluierungen, und wie erklärt die Bundesregierung eventuelle Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen finanziellen Auswirkungen des jeweiligen steuerpolitischen Gesetzes? 3. Plant die Bundesregierung zurzeit eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen in Kraft getretener steuerpolitischer Gesetze, und wenn ja, welcher? 4. Bezieht die Bundesregierung in bestimmte Schätzungen über die finanziellen Auswirkungen von Gesetzentwürfen im Steuerrecht externen Sachverstand ein, und wenn ja, bei welchen Gesetzen ist dies geschehen, und in welcher Form? Drucksache 17/2077 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus vergangenen erheblichen Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen finanziellen Auswirkungen, wie etwa beim Strafbefreiungserklärungsgesetz, gezogen? 6. Liegen der Bundesregierung bereits Zahlen über die direkten Auswirkungen der Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vor, und wenn ja, inwiefern stimmen diese mit den im Gesetzentwurf geschätzen finanziellen Auswirkungen überein, und wie lassen sich gegebenenfalls Abweichungen erklären? 7. Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Teil der in der neuesten Steuerschätzung auf 6 Mrd. Euro bezifferten Mindereinnahmen gegenüber der Novemberschätzung aufgrund von Steuerrechtsänderungen auf das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurückzuführen ist, und wenn ja, welche Maßnahmen des Gesetzes sorgen für jeweils wie hohe prognostizierte Steuermindereinnahmen? 8. Inwiefern haben sich die im Gesetzentwurf für die 2008 bzw. (in Bezug auf die Abgeltungsteuer) 2009 in Kraft getretene Unternehmensteuerreform geschätzten Einnahmeausfälle von 6,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 und 6,7 Mrd. Euro im Jahr 2009 als realistisch erwiesen, und wie erklärt die Bundesregierung etwaige Abweichungen? 9. Wird die Bundesregierung in naher Zukunft der im Bericht des Finanzausschusses zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (Bundestagsdrucksache 16/5491) ausgedrückten Bitte um die Vorlage einer Evaluation und eines Erfahrungsberichts zur Einführung der Zinsschranke nachkommen, und wenn nein, warum nicht? 10. Inwiefern ist die Bundesregierung der im Bericht des Finanzausschusses zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (Bundestagsdrucksache 16/5491) ausgedrückten Bitte um Prüfung aller Verlustverrechnungsbeschränkungen und Vorlage alternativer Vorschläge für eine Neuordnung unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen nachgekommen? 11. Inwiefern wurde bislang der im Bericht des Finanzausschusses zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (Bundestagsdrucksache 16/13429) angestrebten Evaluation und grundlegenden Überarbeitung der bestehenden Verlustabzugsrestriktionen des Unternehmenssteuerrechts nachgekommen? 12. Inwiefern stimmen die erwarteten Mehreinnahmen der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 mit den tatsächlichen Mehreinnahmen überein, und wie erklärt die Bundesregierung etwaige Abweichungen? 13. Plant die Bundesregierung, die Berechnung über die finanziellen Auswirkungen von Gesetzentwürfen im Steuerrecht in Zukunft transparenter zu machen, etwa indem Berechnungsgrundlagen und -annahmen detailliert veröffentlicht werden, und wenn nein, warum nicht? 14. Plant die Bundesregierung, ihre Methoden bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen von Gesetzentwürfen im Steuerrecht zu reformieren, um zu stabileren Schätzungen zu kommen, und wenn ja, in welcher Weise? 15. Ist die Bundesregierung in Austausch mit Regierungen anderer Staaten, um Reformmöglichkeiten der deutschen Praxis bei der Schätzung finanzieller Auswirkungen von Gesetzesvorhaben im Steuerrecht auszuloten, und wenn ja, mit welchen bisherigen Ergebnissen? Berlin, den 11. Juni 2010 Renate Künast, Jürgen Trittin und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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