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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet
Schätzung der finanziellen Auswirkungen von steuerpolitischen Gesetzesvorhaben
Evaluierung, Ergebnisse, Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen Auswirkungen, Konsequenzen; finanzielle Auswirkungen bei konkreten Gesetzen bzw. Gesetzentwürfen (Strafbefreiungserklärungsgesetz, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Unternehmensteuerreformgesetz 2008, Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes 1. Januar 2007, Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung); geplante Änderungen
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
30.06.2010
Aktualisiert
26.07.2022
BT17/207711.06.2010
Schätzung der finanziellen Auswirkungen von steuerpolitischen Gesetzesvorhaben
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2077
17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde,
Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Stephan
Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schätzung der finanziellen Auswirkungen von steuerpolitischen Gesetzesvorhaben
Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben erwies
sich in der Vergangenheit oft als undurchsichtig. Die Berechnungsgrundlagen,
aufgrund derer die Finanztableaus von Gesetzentwürfen erstellt werden, bleiben
unveröffentlicht, und ob eine externe Kontrolle der angestellten Berechnungen
des Bundesministeriums der Finanzen vorgenommen wird, ist intransparent.
Die daraus resultierende Abwesenheit einer verlässlichen Datengrundlage über
zu erwartende Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen von Gesetzentwürfen
erschwert eine fundierte Entscheidung der Parlamentarier über das jeweilige
Gesetz. Dies verdeutlicht – rückblickend – beispielsweise die Evaluierung des 2003
in Kraft getretenen Strafbefreiungserklärungsgesetzes, die ergab, dass statt der
erwarteten 5 Mrd. Euro Mehreinnahmen lediglich 1,4 Mrd. Euro zusätzlich
eingenommen wurden.
Doch sind veröffentlichte Evaluierungen dieser Art die seltene Ausnahme.
Obwohl in zahlreichen verabschiedeten Gesetzen eine Evaluierung nach einem
angemessenen Zeitraum ausdrücklich vorgesehen ist, liegen diese häufig nicht
vor. Bei anderen Gesetzen ist eine Evaluierung nicht explizit vorgesehen, wäre
aber angebracht und notwendig.
Evaluierungen der eingetretenen finanziellen Auswirkungen nach Inkrafttreten
des Gesetzes, verbunden mit Angaben über die Gründe der Ursachen für etwaige
Abweichungen, könnten die Belastbarkeit der ursprünglichen Schätzungen
überprüfen und zur zukünftigen Verbesserung der Berechnungen beitragen.
Wir fragen die Bundesregierung daher:
1. Welche steuerpolitischen Gesetze, die in der 16. Wahlperiode verabschiedet
wurden, wurden bislang im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen
evaluiert?
2. Welche Ergebnisse ergaben sich aus den in Frage 1 etwaig vorgenommenen
Evaluierungen, und wie erklärt die Bundesregierung eventuelle
Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen finanziellen Auswirkungen des
jeweiligen steuerpolitischen Gesetzes?
3. Plant die Bundesregierung zurzeit eine Evaluierung der finanziellen
Auswirkungen in Kraft getretener steuerpolitischer Gesetze, und wenn ja, welcher?
4. Bezieht die Bundesregierung in bestimmte Schätzungen über die finanziellen
Auswirkungen von Gesetzentwürfen im Steuerrecht externen Sachverstand ein,
und wenn ja, bei welchen Gesetzen ist dies geschehen, und in welcher Form?
Drucksache 17/2077 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus vergangenen
erheblichen Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen finanziellen
Auswirkungen, wie etwa beim Strafbefreiungserklärungsgesetz, gezogen?
6. Liegen der Bundesregierung bereits Zahlen über die direkten Auswirkungen
der Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vor, und wenn ja,
inwiefern stimmen diese mit den im Gesetzentwurf geschätzen finanziellen
Auswirkungen überein, und wie lassen sich gegebenenfalls Abweichungen
erklären?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Teil der in der neuesten
Steuerschätzung auf 6 Mrd. Euro bezifferten Mindereinnahmen gegenüber der
Novemberschätzung aufgrund von Steuerrechtsänderungen auf das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurückzuführen ist, und wenn ja, welche
Maßnahmen des Gesetzes sorgen für jeweils wie hohe prognostizierte
Steuermindereinnahmen?
8. Inwiefern haben sich die im Gesetzentwurf für die 2008 bzw. (in Bezug auf
die Abgeltungsteuer) 2009 in Kraft getretene Unternehmensteuerreform
geschätzten Einnahmeausfälle von 6,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 und 6,7 Mrd.
Euro im Jahr 2009 als realistisch erwiesen, und wie erklärt die
Bundesregierung etwaige Abweichungen?
9. Wird die Bundesregierung in naher Zukunft der im Bericht des
Finanzausschusses zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008
(Bundestagsdrucksache 16/5491) ausgedrückten Bitte um die Vorlage einer Evaluation und
eines Erfahrungsberichts zur Einführung der Zinsschranke nachkommen,
und wenn nein, warum nicht?
10. Inwiefern ist die Bundesregierung der im Bericht des Finanzausschusses
zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (Bundestagsdrucksache 16/5491)
ausgedrückten Bitte um Prüfung aller Verlustverrechnungsbeschränkungen
und Vorlage alternativer Vorschläge für eine Neuordnung unter
Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen nachgekommen?
11. Inwiefern wurde bislang der im Bericht des Finanzausschusses zum
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (Bundestagsdrucksache 16/13429)
angestrebten Evaluation und grundlegenden Überarbeitung der bestehenden
Verlustabzugsrestriktionen des Unternehmenssteuerrechts nachgekommen?
12. Inwiefern stimmen die erwarteten Mehreinnahmen der Erhöhung des
Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 mit den tatsächlichen
Mehreinnahmen überein, und wie erklärt die Bundesregierung etwaige
Abweichungen?
13. Plant die Bundesregierung, die Berechnung über die finanziellen
Auswirkungen von Gesetzentwürfen im Steuerrecht in Zukunft transparenter zu
machen, etwa indem Berechnungsgrundlagen und -annahmen detailliert
veröffentlicht werden, und wenn nein, warum nicht?
14. Plant die Bundesregierung, ihre Methoden bei der Berechnung der
finanziellen Auswirkungen von Gesetzentwürfen im Steuerrecht zu reformieren, um
zu stabileren Schätzungen zu kommen, und wenn ja, in welcher Weise?
15. Ist die Bundesregierung in Austausch mit Regierungen anderer Staaten, um
Reformmöglichkeiten der deutschen Praxis bei der Schätzung finanzieller
Auswirkungen von Gesetzesvorhaben im Steuerrecht auszuloten, und wenn
ja, mit welchen bisherigen Ergebnissen?
Berlin, den 11. Juni 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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