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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktionsplan Forschungsdaten

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.02.2021

Aktualisiert

12.04.2023

21.01.2021

Aktionsplan Forschungsdaten

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Dieter Janecek, Dr. Konstantin von Notz, Maria Klein-Schmeink, Margit Stumpp, Tabea Rößner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Janosch Dahmen, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Dr. Danyal Bayaz, Sven-Christian Kindler, Filiz Polat, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Daten spielen in der Forschung eine entscheidende Rolle. Sie werden erhoben, verarbeitet, ausgewertet, interpretiert und geteilt. In den letzten Jahren hat die datenintensive Forschung zugenommen, insbesondere die algorithmenbasierte Forschung. Für den Umgang mit dieser Entwicklung wurden von Hochschulen, Forschungsgemeinschaften und privatwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen Richtlinien u. a. zur Speicherung und Verwertung digitaler Daten aufgesetzt. Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), der Wissenschaftsrat oder der Rat für Informationsinfrastrukturen fordern neben der Einrichtung der technischen Voraussetzungen zum Datenspeichern und Datenteilen einen Kompetenzaufbau der Forschenden (Data Literacy), Unterstützung und Anerkennung für hochwertige Aufbereitung und Publikation von Daten und deren Veröffentlichung nach den FAIR-Prinzipien. Rechtlich ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Forschung durch den § 27 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.

Das Bundeministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Oktober 2020 einen „Aktionsplan Forschungsdaten“ und ein Impulspapier für das „zentrale Etablieren einer Datenkultur in Bildung, Wissenschaft und Forschung“, aufgesetzt. Der Aktionsplan fokussiert sich dabei auf die Datenkultur im Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftsbereich. Aufgeteilt auf die drei Bereiche „Datensouveränität/Dateninfrastrukturen“, „Datenbasierte Innovationen“ und „Datenkompetenzen“ sollen Technologien und Infrastrukturen zum Datenaustausch aufgebaut, durch Nutzbarmachung digitaler Daten Innovationspotentiale nutzbar gemacht und Forscherinnen und Forscher in die Lage versetzt werden, diese Entwicklung aktiv zu begleiten.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Ausrichtung zu einer offenen und vernetzten Wissenschaft, welche über die notwendigen Kompetenzen und Infrastrukturen verfügt, um den digitalen Wandel aktiv gestalten und nutzen zu können, unter Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und datensicher dringend notwendig. Dies gilt insbesondere in Zeiten einer globalen Pandemie, in welcher der dezentraler Datenaustausch zwischen Forschungsgruppen mehr denn je gebraucht wird, wobei sichergestellt werden muss, dass die hochsensiblen Gesundheitsdaten geschützt sind (vgl. Antrag Deutscher Bundestag Drucksache 19/26070).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie steht die Bundesrepublik Deutschland aus Sicht der Bundesregierung bei der Datenverfügbarkeit für die Forschung im internationalen Vergleich da, auf welcher Datengrundlage beruht diese Einschätzung der Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die eigenen Aktivitäten im genannten Bereich?

2

In welchen Schritten hat das BMBF den Aktionsplan erarbeitet, welche Akteurinnen und Akteure waren in die Erarbeitung eingebunden, und welche Bestandsaufnahme oder Evaluation bestehender Datenverfügbarkeit für die Wissenschaft ist dem vorausgegangen?

3

Wurde bei der Erarbeitung des Aktionsplans auf die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten „Datenethikkommission“ eingegangen, und falls ja, an welchen Stellen wurde von den Empfehlungen abgewichen, und warum, und inwieweit ist hier der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an dem Prozess beteiligt?

4

Inwieweit wurden die im „Aktionsplan Forschungsdaten“ des BMBF genannten Ziele seitens der Bundesregierung von 2014 bis September 2020 über einzelne Fördermaßnahmen unterstützt (bitte nach den geförderten Projekten inklusive Projektname, geförderte Institutionen, Laufzeit, Fördersumme und Ressortzugehörigkeit auflisten)?

5

Welche konkreten neuen Datenzugänge oder Datenpools für die Forschung sind seit 2014 bereits durch Förderung des BMBF entstanden, die schon Grundlage für Forschungsprojekte waren oder sind?

6

Welche genuin neuen Projekte sind seit Oktober 2020 im Rahmen des „Aktionsplans Forschungsdaten“ des BMBF hinzugekommen, und welche weiteren konkreten Projekte sind für den Zeitraum bis 2022 geplant (bitte die geförderten und geplanten Projekte inklusive Projektname, geförderte Institutionen, Laufzeit, Fördersumme und Ressortzugehörigkeit für die drei genannten Bereiche „Datensouveränität/Dateninfrastrukturen“, „Datenbasierte Innovationen“ und „Datenkompetenzen“ auflisten)?

7

Plant die Bundesregierung im Zuge der Veröffentlichung des „Aktionsplans Forschungsdaten“ die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zum Erreichen der darin genannten Ziele?

a) Wenn ja, über welchen Zeitraum sollen diese Summen bereitgestellt werden, und wie verteilen sich diese auf temporäre Förderung und langfristige Investitionen?

b) Wenn ja, aus welchen Ressorts werden diese Mittel bereitgestellt?

c) Wenn nein, ergeben sich unabhängig vom „Aktionsplan Forschungsdaten“ Änderungen in der Finanzierung und Förderung von Dateninfrastrukturen, datenbasierten Innovationen oder Datenkompetenzen für das Jahr 2021 im Vergleich zu 2020?

8

Welche Zusammenarbeit findet bei der Umsetzung des „Aktionsplans Forschungsdaten“ seitens der Bundesregierung mit den Ländern, Hochschulen und Forschungsgemeinschaften sowie zwischen den Bundesministerien (insbesondere zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und BMBF) statt?

9

Welche Abstimmung der Ziele und Umsetzung des „Aktionsplans Forschungsdaten“ findet seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene statt, oder inwieweit plant die Bundesregierung eine solche Zusammenarbeit, und mit welchen konkreten europäischen Programmen und Aktivitäten soll der „Aktionsplan Forschungsdaten“ abgestimmt werden?

10

Inwiefern sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Querschnittsthema im Aktionsplan verankert, und mit welchen konkreten Maßnahmen bringt die Bundesregierung Aspekte wie Green IT, Energie- und Ressourceneffizienz im Besonderen voran (bitte die einzelnen Programme mit Nennung von Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?

11

Mit welchen konkreten Maßnahmen, die ggf. Teil des Aktionsplans sind, setzt die Bundesregierung die Empfehlungen des Positionspapiers „Zum Wandel in den Wissenschaften durch datenintensive Forschung“ des Wissenschaftsrats (https://www.wissenschaftsrat.de/download/2020/8667-20.pdf?__blob=publicationFile&v=5 ) und des Impulspapiers der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Thema „Digitaler Wandel in den Wissenschaften“ vom Oktober 2020 (https://zenodo.org/record/4191345/files/20201028_Digitaler_Wandel_in_den_Wissenschaften_DFG-Impulspapier_de.pdf?download=1) um, und falls es dafür keine Maßnahmen gibt, warum nicht, insbesondere die Empfehlungen,

a) vernetzte Beratungsstrukturen zum rechtlichen und ethischen Rahmen datenintensiver Forschung aufzubauen,

b) Ressourcen für nachhaltige Datenkuratierung, Datenspeicherung und Datensicherheit bereitzustellen,

c) Experimentierräume in der Forschungsförderung bereitzustellen,

d) neue Formate für Anbahnungsfinanzierung für die interdisziplinäre datenintensive Forschung zu entwickeln,

e) auch außerhalb der NFDI (Nationale Forschungsdateninfrastruktur)-Konsortien einen nachhaltigen Datenstrukturaufbau zu ermöglichen,

f) die Entwicklung und Anwendung von offener Forschungssoftware zu ermöglichen, und welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen des „Aktionsplan Forschungsdaten“, um die bei der datenintensiven Forschung genutzte Forschungssoftware langfristig zu sichern, um so Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit der Forschungsdaten zu gewährleisten,

g) Begutachtungsprozesse der komplexen datenintensiven Forschungsprozesse zu unterstützen,

h) Wissenschaftskommunikation in diesem Bereich zu stärken,

i) die Forschung in der öffentlich finanzierten Wissenschaft mit Daten der öffentlichen Hand und des privaten Sektors auszubauen und Datennutzungen in der Gesellschaft unter Wahrung wissenschaftlicher Standards, rechtlicher Regelungen und Gewährleistung von übergreifenden Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu unterstützen?

12

Inwiefern haben sich durch die Herausforderungen der Pandemiekrise neue Handlungs- und Nachbesserungsbedarfe beim „Aktionsplan Forschungsdaten“, beispielsweise hinsichtlich eines evidenzbasierten Monitorings der Eindämmungsmaßnahmen, gezeigt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

13

Welche konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung im Rahmen von GAIA-X um,

a) um der Forschung Zugang zu forschungsrelevanten Daten und der Wirtschaft Zugang zu mit öffentlichen Mitteln erforschten Daten zu ermöglichen (bitte nach bereits laufenden Projekten und Projektausschreibungen in Planung inklusive Laufzeit und Fördersumme aufschlüsseln),

b) um Interoperabilität zwischen Gaia X, der NFDI und der ESOC sicherzustellen?

14

Was ist der Umsetzungsstand der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (bitte nach konkreten Maßnahmen und Projekten inklusive Laufzeit und Fördervolumen aufschlüsseln), und wie wird bei der NFDI sichergestellt, dass die Daten benutzerfreundlich und datenschutzsicher geteilt werden können und die Infrastruktur mit Green IT nachhaltig aufgebaut wird?

15

Was ist der Umsetzungsstand der European Open Science Cloud, und wie wirkt er sich auf den „Aktionsplan Forschungsdaten“ der Bundesregierung aus?

16

Mit welchen Mitteln und Programmen setzt die Bundesregierung die Open-Access-Strategie um (aufschlüsseln nach Programmen, Laufzeit und Fördervolumen aufschlüsseln), und inwiefern werden außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Open-Access-Strategie der Bundesregierung miteinbezogen, und welche Rolle spielen Hochschulen, forschende Unternehmen etc. hierbei?

17

Welche Maßnahmen hat das BMBF selbst seit 2010 ergriffen, um eigene Verwaltungsdaten im Sinne eines Open Government zur Verfügung zu stellen, wo diese von öffentlichem oder Forschungsinteresse sein können, und welche Maßnahmen sind für die nächsten Jahre bereits geplant?

18

Plant die Bundesregierung einen gesetzlichen Anspruch für Wissenschaft und Forschung auf Datenschnittstellen bei Plattformbetreibern, der über den engen Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hinausreicht?

19

Welche konkreten Projekte zur Anonymisierung von Daten und zur Stärkung der Datensicherheit wurden und werden vom BMBF gefördert?

20

Gibt es Pläne, eine öffentliche Übersicht über die von der Bundesregierung geförderten Forschungsprojekte inklusive Projektleitung, Fördersumme und Laufzeit maschinenlesbar und mit einer Programmierschnittstelle, einer sog. API (Application Programming Interface) bereitzustellen, wie es für EU-geförderte Projekte in Teilen bereits der Fall ist, um die Antragstellung und die Transparenz für vom Bund geförderte Forschungsprojekte zu vereinfachen?

Wenn ja, wann, und in welcher Form wird eine solche Datenbank aufgebaut sein?

Wenn nein, warum nicht?

21

Plant die Bundesregierung, den „Flickenteppich von Regelungen zur Forschungsdatenverarbeitung“ (https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_twmk_vorschlag_dinfmedforsch_v1.9_170927.pdf) anzupassen und beispielsweise gemeinsam mit den Ländern auf eine Harmonisierung der Vorschriften hinzuwirken?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind dazu in Planung?

Wenn nein, wieso nicht?

Berlin, den 12. Januar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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