Deutschfeindlichkeit und deutschfeindliche Straftaten 2019 und 2020
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 2019 erfasst die Bundesregierung „deutschfeindliche“ Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK). „Deutschfeindlich“ bildet mit der ebenfalls neu eingeführten Kategorie „ausländerfeindlich“ eines von mehreren Themenfeldern der „Hasskriminalität“ in der PMK-Statistik („Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2019. Bundesweite Fallzahlen“, 12. Mai 2020, S. 6). Als Hasskriminalität bezeichnet das Bundeskriminalamt politisch motivierte Straftaten, die aus einem Vorurteil heraus begangen werden. Diese Vorurteile können sich auf die Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und weitere Merkmale des Opfers erstrecken. Die Zuordnung der Tat zu einer bestimmten Art der Hasskriminalität erfolgt „in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters“ („Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“, 23. April 2020, S. 8 f.). Nach Ansicht der Bundesregierung ermöglichen die beiden neuen Kategorien, Straftaten bezogen auf die vermeintliche oder tatsächliche Nationalität des Opfers „trennscharf“ einzuordnen (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/21354). Im Berichtsjahr 2019 registrierte der Meldedienst 132 deutschfeindliche Straftaten gegenüber 3 703 ausländerfeindlichen („Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2019. Bundesweite Fallzahlen“, 12. Mai 2020, S. 6).
Diese vergleichsweise niedrigen Zahlen im Bereich der Deutschfeindlichkeit weisen nach Auffassung der Fragesteller auf ein möglicherweise ausgeprägtes Erfassungs- und Wahrnehmungsdefizit behördlicherseits hin. In der Realität finden sich bis in die Spitzen von Staat und Bundestagsparteien hinein abwertende bis feindselige Aussagen oder Handlungen gegen Deutschland:
Im Mai 1990 demonstrierte beispielsweise die damalige Europaabgeordnete Claudia Roth unter dem Motto „Nie wieder Deutschland!“ in Frankfurt gegen die deutsche Wiedervereinigung. Claudia Roth trug die Parole mit mehreren prominenten Parteikolleginnen an der Spitze des Zuges vor sich her (https://sachlagen.wordpress.com/2017/06/06/claudia-roth-nie-wieder-deutschland-deutschland-du-mieses-stueck-scheisse/).
Im Jahr 2010 schrieb Robert Habeck, zu diesem Zeitpunkt Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im schleswig-holsteinischen Landtag und aktuell Bundesvorsitzender seiner Partei, in einem seiner Bücher: „Patriotismus, Vaterlandsliebe also, fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland nichts anzufangen und weiß es bis heute nicht“ (https://books.google.de/books?id=RvCZYBcjezwC&q=kotzen#v=snippet&q=habeck%20zum%20kotzen&f=false).
Im Jahr 2015 marschierte Claudia Roth, nunmehr Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, bei einer Demonstration in Hannover gegen die Alternative für Deutschland hinter einem Block vermummter Linksradikaler, die „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke“ skandierten (https://www.bayernkurier.de/inland/8411-claudia-roth-auf-abwegen/).
Der damalige Bundesminister der Justiz und gegenwärtige Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas sprach 2016 der linksextremen Musikgruppe „Feine Sahne Fischfilet“ öffentlich seinen Dank für einen Auftritt aus (https://www.facebook.com/heiko.maas.98/posts/1824854421077276). Feine Sahne Fischfilet wurde in mehreren Verfassungsschutzberichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern erwähnt, u. a. aufgrund solcher Liedtexte: „Deutschland ist scheiße – Deutschland ist Dreck! Gib mir ein „like“ gegen Deutschland! (…) Deutschland verrecke das wäre wunderbar!“ (Verfassungsschutzbericht 2012, Pressefassung, S. 59 im PDF).
Angesichts der hohen öffentlichen Sichtbarkeit und politischen Akzeptanz derartiger Aktionen und Äußerungen hegen die Fragesteller Zweifel, ob die aktuelle Polizeistatistik das Phänomen der Deutschfeindlichkeit bereits in seinem vollen Umfang abbildet.
Sofern die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/21354 auf die Darstellung des Tathergangs Bezug nimmt („Das Ergebnis der Ermittlungen bzw. der jeweiligen Strafverfahren ist nicht Gegenstand der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK)“), möchten die Fragesteller auf die Antwort der bayerischen Landesregierung zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage vom Juni 2020 (Drucksache 18/9350 des Bayerischen Landtages) verweisen, der zufolge derartige Angaben im „bundesweit einheitlichen“ KPMD-PMK zumindest bei Gewaltdelikten grundsätzlich verfügbar sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wie viele deutschfeindliche Straftaten wurden nach dem aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung im Jahr 2019 bundesweit begangen (bitte nach Tatzeit, Tatort, Delikt, Anzahl Tatverdächtiger, Phänomenbereich und mit kurzer Darstellung des Sachverhalts aufschlüsseln)?
Wie viele Straftaten waren davon Staatsschutzdelikte, und wie viele Gewaltdelikte?
Wie viele Straftaten wurden davon Mitgliedern oder Anhängern der Antifa oder der sogenannten antideutschen Bewegung zugeordnet?
Wie viele Straftaten wurden davon gegen Polizisten verübt (bitte nach Bundesland und Delikt aufführen)?
Wie erklärt die Bundesregierung den hohen Prozentsatz an nicht zuordenbaren Taten bei deutschfeindlicher Kriminalität (33 Prozent oder 44 von 132 Straftaten fallen unter PMK-nicht zuzuordnen) im Vergleich zur ausländerfeindlichen Kriminalität (1,4 Prozent oder 51 von 3 703 Straftaten) im Jahr 2019 (vgl. Bundesministerium des Innern: „Straf- und Gewaltdaten im Bereich Hasskriminalität 2018 und 2019“)?
Deutet diese Diskrepanz nach Ansicht der Bundesregierung auf ein Aufklärungsdefizit im Bereich der Deutschfeindlichkeit hin?
Wie viele deutschfeindliche Fälle wurden seit der Veröffentlichung des Jahresberichts 2019 der Statistik dieses Berichtsjahr hinzugefügt, wie viele herausgenommen, und welcher Grund lag für diese Neubewertung jeweils vor (bitte nach Zu- und Abgängen in der Statistik sortieren)?
Wie lauten die für das Bundesamt für Justiz erhobenen statistischen Daten über Ermittlungsverfahren zu deutschfeindlichen Straftaten im Jahr 2019?
Wie viele deutschfeindliche Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden Jahr 2020 bundesweit verübt worden (bitte nach Tatzeit, Tatort, Delikt, Anzahl Tatverdächtiger, Phänomenbereich und mit kurzer Darstellung des Sachverhalts aufschlüsseln)?
Wie viele Straftaten sind davon Staatsschutzdelikte und wie viele davon Gewaltdelikte gewesen?
Wie viele Straftaten werden davon Mitgliedern oder Anhängern der Antifa oder der sogenannten antideutschen Bewegung zugeordnet?
Wie viele Straftaten sind davon gegen Polizisten verübt worden (bitte nach Bundesland und Delikt aufführen)?
Wie lauten die für das Bundesamt für Justiz erhobenen statistischen Daten über Ermittlungsverfahren zu deutschfeindlichen Straftaten im laufenden Jahr 2020?
Ordnet die Bundesregierung, derzufolge „in der Dimension ‚Themenfeld‘ eine Mehrfachabbildung möglich“ ist („Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“, 23. April 2020, S. 5), deutschfeindliche Straftaten auch dem Unterthemenfeld Rassismus zu?
Wenn ja, wie viele deutschfeindliche Straftaten hat die Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 zusätzlich als rassistisch klassifiziert, und mit welcher Begründung jeweils?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie definiert die Bundesregierung „Nationalität“ in ihrer Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/21354?
Wie definiert sie in diesem Zusammenhang „ethnische Zugehörigkeit“ (Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Hans-Georg Engelke vom 2. Juni 2020 auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/19773)?
Wie unterscheiden sich beide Kriterien bei der polizeilichen Einordnung der Vorurteile deutschfeindlicher Täter gegen ihre Opfer unter der Berücksichtigung, dass der Begriff der Nationalität sowohl die Staatsangehörigkeit als auch die – mitunter anders geartete – ethnische Zugehörigkeit bezeichnen kann (https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17890/nationalitaet; Maunz/Dürig/Gärditz, 91. EL April 2020, Grundgesetz – GG, Artikel 16a Rn. 258 bis 260: ee) Nationalität)?
Wie definiert die Bundesregierung, nach deren Aussage „deutschfeindliche“ und „ausländerfeindliche“ Straftaten statistisch „trennscharf abgebildet“ werden (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/21354), den Unterschied zwischen „ausländerfeindlichen“ und „fremdenfeindlichen“ Straftaten, die ebenfalls im Bereich der Hasskriminalität vorgenommen wird (vgl. Bundesministerium des Innern: „Straf- und Gewaltdaten im Bereich Hasskriminalität 2018 und 2019“)?
Gibt es inhaltliche Überschneidungen zwischen den beiden letztgenannten Unterthemenfeldern, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, Inländerfeindlichkeit als weiteres Unterthemenfeld im Bereich Hasskriminalität einzuführen, um den vorhandenen Kategorien „ausländerfeindlich“ und „fremdenfeindlich“ die Kategorien „inländerfeindlich“ und „deutschfeindlich“ in spiegelbildlicher Entsprechung gegenüberzustellen?
Wenn ja, wann ist mit einer Einführung zu rechnen?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Fall einer Südafrikanerin, die im Mai 2019 mehrere Personen als „ihr scheiß Weiße“ beleidigt hatte (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Aktenzeichen C5-0016-1-917 TW vom 17. August 2020, auch https://www.afd-landtag.bayern/2020/09/02/ihr-scheiss-weisse-eine-rechtsextreme-straftat/), als rechtsmotivierte Tat eingeordnet wurde, obgleich der Phänomenbereich PMK-rechts nach dem Definitionssystem des Bundeskriminalamts ausschließlich einem nichtausländischen, folglich inländischen Kontext zugeordnet ist (vgl. Schaubild im „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“, 23. April 2020, S. 14)?
Plant die Bundesregierung – bezugnehmend auf ihre Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/21354 – ,wissenschaftliche Studien über Ausmaß und Ausprägung von Deutschfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag zu geben?
Wenn ja, welche Wissenschaftler oder wissenschaftlichen Institutionen plant sie damit zu beauftragen, und wann ist mit einer Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse zu rechnen?
Wenn nein, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage erfolgt die zur Einordnung deutschfeindlicher Straftaten notwendige „Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters“ („Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“, 23. April 2020, Kapitel 2.1)?
Gibt es Arbeitsgruppen im Bundesamt für Verfassungsschutz, im Bundeskriminalamt oder in den übrigen Sicherheitsbehörden des Bundes, die sich regelmäßig und schwerpunktmäßig mit dem Thema Deutschfeindlichkeit beschäftigen?
Wenn ja, welche sind dies, wie oft tagen sie, und wie viele Mitarbeiter sind involviert?
Bewertet die Bundesregierung das Verbreiten der antideutschen Parolen „Nie wieder Deutschland“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Nie_wieder_Deutschland), „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ (https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Der-schwarze-Block-hat-uns-vorgefuehrt) und „Deutschland verrecke“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article157859605/Maas-dankt-Anti-Nazi-Band-Und-erntet-Unmut.html) grundsätzlich als deutschfeindlich motivierte Straftaten?
Wenn ja, welche besonderen administrativen oder sonstigen Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden ohne Ansehung der Person des Täters deutschfeindlichen Straftaten nachgehen können, selbst wenn es sich bei diesen Personen um Mandatsträger im Deutschen Bundestag oder um Amtsträger in der Bundesregierung, also u. U. um Vorgesetzte, handelt?
Wenn nein, wieso nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, über die statistische Erfassung von Straftaten hinaus, über den Charakter und die Entwicklung von Deutschfeindlichkeit in der linksextremistischen Szene, im Bereich des Ausländerextremismus und des Islamismus (also die Phänomenbereiche PMK-links, PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religiöse Ideologie betreffend)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Bekämpfung und Prävention deutschfeindlicher Kriminalität?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Aufklärung der Öffentlichkeit und insbesondere von Jugendlichen an Schulen über deutschfeindliche Einstellungen und Überzeugungen?
Plant die Bundesregierung, statistische Angaben zu den Härteleistungen für die Opfer deutschfeindlicher Übergriffe zu erheben (vgl. Antwort zu den Fragen 2, 2a und 2b auf Bundestagsdrucksache 19/19338)?
Wenn ja, wie viele Anträge auf Härteleistungen wurden seit Einführung dieser Leistung von Opfern oder Hinterbliebenen beim Bundesamt für Justiz gestellt, wie viele wurden davon bewilligt, und in welcher Höhe wurden Mittel ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?
Wenn nein, wieso nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Opfer deutschfeindlicher Übergriffe darüber zu informieren, dass sie Härteleistungen beantragen können?