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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung des Bundesprogramms Polizei 2020

(insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.02.2021

Aktualisiert

02.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2614126.01.2021

Stand der Umsetzung des Bundesprogramms Polizei 2020

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Sicherheits- und Ordnungskräfte in Deutschland riskieren tagtäglich ihr ihre Gesundheit und ihr familiäres Glück, um Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit und die Unversehrtheit von Leib und Eigentum aller Bürger zu schützen. Sie verdienen nach Auffassung der Fragesteller Respekt, Anerkennung und eine optimale Ausrüstung und keine Verunglimpfung, Herabwürdigung und pauschalierten Vorverurteilungen, z. B. von journalistischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/) oder politischen Entscheidungsträgern (https://www.tagesspiegel.de/politik/spd-chefin-saskia-esken-auch-in-deutschland-gibt-es-latenten-rassismus-bei-sicherheitskraeflen/25895820.html).

Eine wirksame Ausstattung der Polizei beinhaltet nach Auffassung der Fragesteller zunehmend auch informationstechnische Instrumente zur besseren Verfügbarkeit, Auswertung und Sicherung von Daten. Die Ermittlungserfolge der letzten Zeit im Bereich der organisierten und internationalen Internet- Kriminalität zeigen die Möglichkeiten auf, zu denen eine angemessen ausgestattete Polizei fähig ist.

So wurde im Mai 2020 von Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei ein russischer Geheimdienstmitarbeiter namentlich identifiziert, der federführend an dem Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015 beteiligt gewesen sein soll (https://www.rnd.de/politik/generalbundesanwalt-erwirkt-haftbefehl-gegen-russischen-bundestags-hacker-NXVWUDYLKJFC7CXL2IE3VFMCRY.html). Im September 2019 wurde ein Darknet-Rechenzentrum mit etwa 900 Servern in einer ehemaligen Bundeswehr-Bunkeranlage ausgehoben und stillgelegt, von dem aus internationaler Waffen- und Drogenhandel sowie Kinderpornografie betrieben wurden (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/anklage-cyberkriminelle-bunker-darknet-100.html).

Mit dem Programm „Polizei 2020“ soll das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden. Grundlage des Programms bildet die „Saarbrücker Agenda“, die im Rahmen der Herbstkonferenz der Innenminister des Bundes und der Länder am 30. November 2016 verabschiedet wurde (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.html).

Die drei Kernziele des Programms sind die Verbesserung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sowie die Stärkung des Datenschutzes durch Technik, die durch die Schaffung eines zentralen „Datenhauses“ im Bundeskriminalamt erreicht werden sollen (ebd.).

Das aktuellste Dokument des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Programm Polizei 2020 mit strategischen Zielen sowie Erfolgskriterien und Risiken stammt aus dem Jahr 2017 (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.htmls). Die ebenfalls dort angekündigten „Maßnahmen zur Umsetzung der strategischen Ziele“ (veränderte Datenhaltung, BKA als Zentralstelle, Einsatz zukunftsfähiger Technologie, Transformation des bestehenden INPOL-Verbundsystems) haben nach Auffassung der Fragesteller jedoch allenfalls den Charakter grundsätzlicher Rahmenbedingungen und weniger technisch-operativer Entwicklungsschritte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Maßnahmen zusätzlich der vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer vorgeschlagenen „gesellschaftlichen Diskussion“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/06/erklaerung-taz.html) zu ergreifen, um auf absehbare Zeit für mehr Respekt gegenüber deutschen Ordnungs- und Sicherheitskräften zu sorgen, wenn ja, welche, und wie begründet die Bundesregierung ihre entsprechenden Absichten?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen der Polizeien der Länder mit Elektroimpulsgeräten, sogenannte Taser, im Hinblick auf die von Bundesinnenminister Horst Seehofer beabsichtigte Anschaffung solcher Geräte für die Bundespolizei (https://www.n-tv.de/politik/Seehofer-will-Beamte-mit-Tasern-ausstatten-article21563341.html)?

3

Wurde im Rahmen der bisherigen zeitlichen Umsetzungsplanung des Programms Polizei 2020 ein konkreter Fertigstellungstermin bzw. ein konkreter Starttermin des finalen Wirkbetriebs des Systems definiert, wenn ja, welcher, wenn nein, warum nicht?

4

Wann wird das Programm Polizei 2020 nach derzeitigem Planungsstand fertiggestellt sein?

5

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Verzögerungen bei der Fertigstellung des Programms Polizei 2020 vor, wenn ja, welche?

6

Welche „weiteren Steuerungsinstrumente zur Ressourcenplanung“ (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/25651) wurden mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds etabliert, und welche Steuerungsinstrumente existierten bereits vor der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds (bitte einzeln auflisten und erläutern)?

7

Welche „neuen Projekte“ (ebd.) wurden zur Konzeption und Umsetzung in die Planungen aufgenommen (bitte einzeln auflisten), und wann wird die Integration neuer Projekte in die Planungen abgeschlossen sein?

8

Wann wird der „weitere Aufbau von Programmstrukturen“ (ebd., Antwort zu Frage 2) abgeschlossen sein?

9

Auf welchem Fachgebiet soll das „Competence Center Fachlichkeit“ das Programm unterstützen, und welche „inhaltlichen Themen“ (ebd.) sollen erarbeitet werden (bitte im Einzelnen erläutern)?

10

Aus welchen Gründen sind am Wirkbetrieb des einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS) bislang lediglich vier Bundesländer beteiligt, und bis wann sollen alle Teilnehmer zugeschaltet werden (ebd.)?

12

Bis wann werden die angekündigten, vom BKA zentral bereitzustellenden IT-Fachverfahren fertiggestellt sein, und um welche IT-Fachverfahren wird es sich im Einzelnen handeln (ebd., S. 9)?

13

Wurde bereits die angekündigte Anforderungsanalyse fertiggestellt, wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies erfolgen (ebd., S. 9)?

14

Liegt bereits ein Konzept für das angekündigte Zugriffsmanagement vor, wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies erfolgen (ebd., S. 10)?

15

Wurden bereits die angekündigten Sicherheitskriterien in Anlehnung an die KRITIS-Kriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert, wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies erfolgen (ebd., S. 10)?

16

Wie viele „Module“, z. B. die Funktion „Person suchen“ (https://www.bk a.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetz ung/Polizei2020/whitePapersPolizei2020.pdf?__blob=publicationFile &v=2, S. 14), soll das Polizei-2020-System beinhalten, und in welchem technischen Entwicklungsstand befinden sich diese Module derzeit?

17

Sind, wie von der Bundesregierung angekündigt (Bundestagsdrucksache 19/15346, S. 7), die PIAV-Dateien „Cybercrime“, „Dokumentenkriminalität“, „Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung“, „Sexualdelikte“ und „Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte“ Mitte 2020 umgesetzt worden, wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies erfolgen?

18

Wie viele Bundesländer sind derzeit am Wirkbetrieb des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) beteiligt, und bis wann sollen alle Teilnehmer zugeschaltet werden?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Fachpresse, PIAV sei „offensichtlich gescheitert“ (https://police-it.net/imk_herbsttagung-beschliesst-modernisierung-der-polizeilichen-it), nachdem in dessen Entwicklung über einen Zeitraum von neun Jahren bereits 60 Mio. Euro investiert wurden, im Hinblick auf die Fortführung des Programms Polizei 2020?

20

Aus welchen Gründen im Einzelnen (bitte einzeln auflisten und erläutern) kann nach Aussage des Leiters Stabsbereich 1 des Programms Polizei 2020 im Bundeskriminalamt (BKA) das Kernsystem aus PIAV nicht in das Polizei-2020-System übernommen werden (https://police-it.net/polizei-20 20-projektstatus-fruehjahr2019)?

21

Hat es bisher eine Evaluierung der bisherigen Entwicklungsprojekte zu PI- AV und zu Inpol-neu gegeben?

a) Wenn nein, aus welchen Gründen, ist dies noch geplant, und wenn ja, von wem soll eine künftige Evaluierung durchgeführt werden?

b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind die Evaluierungen gekommen, sind die Ergebnisse projektübergreifend vergleichbar, und konnten bereits Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

c) Hat es weitere Evaluierungen zu anderen Bund-Länder-Projekten zur Modernisierung der polizeilichen IT gegeben, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind die Evaluierungen gekommen?

22

Wurde die angekündigte Prüfung der möglichen Nutzung von „bereits am Markt existierender Standardsoftware“ (https://www.bka.de/SharedDocs/ Downloads/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Polizei2020/wh itePapersPolizei2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 14) bereits abgeschlossen?

a) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll die Prüfung abgeschlossen sein?

b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung bislang geführt?

c) Welche Dienststellen und Referate sind an dieser Prüfung beteiligt?

23

Wie viele für das Programm Polizei 2020 relevante „verschiedene Systeme und Verfahren“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bislang innerhalb der Polizeien (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlun gsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei202 0/Polizei2020_node.htmls, S. 2)?

24

Wie viele Datenbanken unterhält das BKA derzeit, in denen Informationen über länderübergreifende polizeilich relevante Informationen gespeichert werden?

25

Wie genau interpretiert die Bundesregierung die Zentralstellenfunktion des BKA im Zusammenhang mit polizeilichen IT-Systemen, insbesondere vor der 2017 erfolgten Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG), worin in § 2 Absatz 3 BKAG nunmehr von einem „einheitlichen“(!) polizeilichen Informationsverbund die Rede ist (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bg bl117s1354.pdf%27%5D__1594910471704)?

26

Durch welche konkreten Maßnahmen im Einzelnen soll die Anwenderfreundlichkeit des Polizei-2020-Systems erreicht werden, und wie soll diese gemessen werden?

27

Wie hoch genau ist die „Vielzahl von Einzelprojekten“ (https://www.bk a.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetz ung/Polizei2020/whitePapersPolizei2020.pdf?__blob=publicationFile &v=2, S. 17), die es laut „Programmstruktur“ abzustimmen gilt? Wie viele davon sind bislang vollständig abgearbeitet, und wie viele sind noch nicht gestartet?

28

Wo ist das „externe Controlling“ (ebd.) organisatorisch verortet, und wie viele Personenstellen umfasst diese Einheit?

a) Sieht die Bundesregierung die Personalausstattung des externen Controllings als angemessen an, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

b) Hat eine unzureichende Kooperation des externen Controllings mit der Bund-Länder-Projektgruppe „Informationsmanagement und IT- Architektur der Polizei“ (IMITAP) bereits zu Projektverzögerungen geführt, wenn ja, aus welchen Anlässen, und in welchem Ausmaß?

29

Sind an der technischen Entwicklung auch externe Dienstleister beteiligt, wenn ja, wie viele, seit wann, in welchem Umfang, und mit jeweils welchen Inhalten?

30

Welche internationalen Partner der Polizeien sollen Zugriff auf das System bekommen?

31

Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Bund- Länder-Abstimmung im Rahmen der weiteren Entwicklung des Polizei-2020-Systems, und wie will es diese angehen?

32

Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei einem internationalen Datenaustausch, und wie will es diese angehen?

33

Wie viele Personen sind innerhalb des BKA an der Entwicklung beteiligt?

34

Sind die in Medien berichteten Entwicklungskosten in Form einmaliger Verwirklichungskosten in Höhe von rund 254 Mio. Euro noch aktuell (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-2020-Datenzugriff-jede zeit-und-ueberall-3918494.html)? Wenn nein, auf welche Summe belaufen sich die Entwicklungskosten nach derzeitigem Planungsstand?

35

Sind die in den Medien berichteten Betriebskosten in Form von Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich 29,4 Mio. Euro sowie in Form von Wartungs-, Pflege- und Support-Kosten in Höhe von rund jährlich 33 Mio. Euro (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-2020-Datenzugrif f-jederzeit-und-ueberall-3918494.html) noch aktuell? Wenn nein, auf welche Summe belaufen sich die Betriebskosten nach derzeitigem Planungsstand?

36

Ist es zutreffend, dass eventuell über den Gesetzentwurf hinausgehende Entwicklungskosten aus dem Investitionsfonds, der mit Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen eingerichtet wurde, beglichen werden sollen (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Polizei-2020-Pol izei-2030-4504042.html?seite=2)?

37

Wann soll die Konzeptionierung des sogenannten Datenhauses abgeschlossen sein (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/25651)?

38

Wie ist es zu erklären, dass die „Konzipierung eines zentralen Datenhauses“, als zentraler Bestandteil des Programms, für das Jahr 2021 geplant ist (ebd., Antwort zu Frage 4), obwohl sich das im Jahr 2016 initiierte Gesamtprogramm Polizei 2020 nach Aussage der Bundesregierung im Dezember 2020 „in der abschließenden Phase der konzeptionellen Vorbereitungen befindet (ebd., Antwortzu Frage 1)?

39

Wie viele „optionale zentrale Lösungen“ (ebd., Antwort zu Frage 4) sollen bereits zu Anfang der Umsetzung des Programms Polizei 2020 bereitgestellt werden, und Ressourcen in welchem Umfang werden dadurch gebunden?

40

Wie bewertet die Bundesregierung das erstmalige Zusammenkommen des Lenkungsausschusses Polizei 2020 im August 2019 im Rahmen der Umsetzung des Projektes im Land Berlin (https://www.heise.de/newsticker/m eldung/Missing-Link-Polizei-2020-Polizei-2030-4504042.html?seite=2), also circa 17 Monate nach Programmstart?

41

Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Entwicklungsstände in den Ländern, und wenn ja, wie sind diese?

42

Handelt es sich bei dem seit Juli 2019 eingesetzten Gesamtprojektleiter um einen freiberuflichen Berater (https://police-it.net/polizei2020-gadorosi-ne uer-gesamtprogrammleiter), und wenn ja, in welchen weiteren laufenden IT-Projekten der Bundesregierung werden freiberuflichen Berater als Gesamtprojektleiter eingesetzt (bitte Projekte einzeln auflisten)?

43

Aus welchen Gründen im Einzelnen (bitte einzeln auflisten und erläutern) wurde die Gesamtprojektleitung Medienberichten zufolge offenbar an einen freiberuflichen Berater vergeben (https://www.egovernment-computin g.de/neue-gesamtprogrammleitung-fuer-polizei-2020-a-847302/), der zuvor bereits für die Leitung des Projektes „Netze des Bundes“ verantwortlich war, dem wiederum vom Bundesrechnungshof in seinen Jahresberichten 2016, 2017 sowie 2019 „Konzeptlosigkeit“ und „unkontrollierter Einsatz von IT-Beratern“ vorgeworfen wurde, was unter anderem zu einer Mittelsperre durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages führte (https://www.heise.de/newsticker/m eldung/Rechnungshof-kritisiert-IT-Modernisierungsplan-des-Bundes-4588985.html) sowie zu einem befürchteten Szenario des kompletten Scheiterns der IT-Modernisierung des Bundes (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof- zerpflueckt-plaene-zur-it-konsolidierung-des-bundes-a-1286674.html)?

44

Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Gesamtprojektleitung seit Juli 2019, und welches entsprechende Verbesserungspotenzial sieht sie derzeit?

Berlin, den 25. Januar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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