Orale Verhütungsmöglichkeiten und deren Finanzierung sowie Aufklärung von Mädchen und Frauen
der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Verordnung hormoneller Kontrazeptiva zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt § 24a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Versicherte haben bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Somit dürfen für weibliche Versicherte bis 20 Jahren alle verfügbaren hormonellen Kontrazeptiva auf Kassenrezept verordnet werden. Ob eine Einphasenpille, ein Verhütungsring oder ein IUP verordnet wird, entscheidet der Arzt, je nach medizinischen Befunden und Präferenzen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt selbstverständlich auch hier.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch hat der Gesetzgeber unter anderem den § 24a SGB V geändert. Dieser sah den Anspruch auf verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel bislang nur für gesetzlich krankenversicherte Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres vor. Danach mussten sie entsprechende Verhütungsmittel selbst bezahlen. Frauen erhalten nunmehr bis zum vollendeten 22. Lebensjahr verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept. Bislang galt der Anspruch nur bis zum 21. Geburtstag (https://www.kbv.de/html/1150_39882.php).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Stellt die Bundesregierung Angebote bereit, um Mädchen und Frauen über ungewollte Schwangerschaften aufzuklären und diese zu verhindern?
Wenn ja, um welche handelt es sich (bitte nach Art des Angebotes, Verfügbarkeit und Finanzierung aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, sind weitere Maßnahmen seitens der Bundesregierung geplant, um Mädchen und Frauen über ungewollte Schwangerschaften aufzuklären und diese zu verhindern (bitte nach Art des Angebotes, Verfügbarkeit und Finanzierung aufschlüsseln)?
Bietet die Bundesregierung an, Mädchen und Frauen über die Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten aufzuklären?
Wenn ja, um welche handelt es sich (bitte nach Art des Angebotes, Verfügbarkeit und Finanzierung aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Stellt die Bundesregierung Angebote bereit, um speziell Jungen und Männer über die Verhinderung ungewollter Schwangerschaften aufzuklären und diese zu verhindern?
Wenn ja, um welche handelt es sich (bitte nach Art des Angebotes, Verfügbarkeit und Finanzierung aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Stellt die Bundesregierung Angebote bereit, um Jungen und Männer über die Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten aufzuklären?
Wenn ja, um welche handelt es sich (bitte nach Art des Angebotes, Verfügbarkeit und Finanzierung aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welcher Begründung werden nach Kenntnis der Bundesregierung Verhütungsmittel wie die Anti-Baby-Pille oder die Spirale nur bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Kosten für Verhütungsmittel, die von der gesetzlichen Krankenkasse oder einer anderen Einrichtung erstattet werden?
Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
Wenn ja, welche Verhütungsmittel werden nicht erstattet, und was sind die Gründe dafür?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die Anti-Baby-Pille für Frauen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (wenn ja, bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe der Gesamtkosten der verschriebenen Anti-Baby-Pillen, die Patientinnen über 22 Jahren in Deutschland entstehen (wenn ja, bitte ausführen)?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein gleichberechtigter Zugang zu Verhütungsmitteln für alle sozialen Schichten in Deutschland gewährleistet?
Wenn nein, gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, diesen herzustellen, und gibt es dafür bereits konkrete Pläne?
Wie viel Geld haben Hartz-IV- bzw. Sozialhilfeempfänger nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Regelbedarfsermittlung monatlich für die Empfängnisverhütung zur Verfügung, und können sie ggf. Zuschüsse beantragen?
Wenn ja, wie hoch sind diese Zuschüsse?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Teenagerschwangerschaften gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020?
Wie viele Schwangerschaftsabbrüche gab es in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie viele davon betrafen Minderjährige (bitte nach Alter der Mutter aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über sozioökonomische Ursachen für Schwangerschaften bei Minderjährigen, wenn ja, um welche handelt es sich?
Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Schwangerschaft bzw. ein Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen auf das spätere Erwerbsleben der Mädchen und Frauen aus?
Wie viele der in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche erfüllten nach Kenntnis der Bundesregierung die Kriterien der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen?
Wie viele der in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche erfüllten nach Kenntnis der Bundesregierung die Kriterien der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen und wurden an Minderjährigen durchgeführt?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Antrag auf Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs gestellt, wie oft wurde dieser akzeptiert, und wie hoch waren die dadurch entstandenen Gesamtkosten (bitte nach Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 aufschlüsseln)?
Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Frauen, deren Antrag auf Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs genehmigt wurde (bitte nach Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 sowie nach Alter der Frauen aufschlüsseln)?