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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2615026.01.2021

Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags

der Abgeordneten Christian Dürr, Markus Herbrand, Dr. Florian Toncar, Katja Hessel, Frank Schäffler, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für einige Steuerzahler durch die Anhebung der Freigrenzen reduziert oder abgeschafft. Doch viele müssen auch weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen. Dazu zählen unter anderem alle Kapitalgesellschaften, viele Gesellschafter von Personengesellschaften und viele Kapitalanleger. Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Bundestagsdrucksache 19/14103) sollten eigentlich 90 Prozent der Steuerzahler vollständig und 96,5 Prozent teilweise entlastet werden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-08-21-faq-solidaritaetszuschlag.html). Die konkrete Aufteilung der Unternehmen (Betriebsgröße Beschäftigtenzahl, Branche und Region), die auch weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, soll mit der Kleinen Anfrage erörtert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Kapitalgesellschaften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hoch war ihr Anteil am Aufkommen des Solidaritätszuschlags in den letzten beiden Jahren (absolut und relativ zum Aufkommen am Solidaritätszuschlag)?

2

Wie viele Kapitalgesellschaften waren darunter, die einen jährlichen Umsatz von

a) bis 100 000 Euro,

b) bis 250 000 Euro,

c) bis 500 00 Euro,

d) bis 1 Mio. Euro,

e) bis 10 Mio. Euro,

f) mehr als 10 Mio. Euro hatten?

3

Wie sind die in Frage 2 erfragten Kapitalgesellschaften auf die einzelnen Branchen aufgeteilt?

4

Wie sind die in Frage 2 erfragten Kapitalgesellschaften auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt?

5

Wie sind die in Frage 2 erfragten Kapitalgesellschaften nach Mitarbeiterzahl aufgeteilt?

6

Wie viele Gesellschafter von Personengesellschaften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hoch war ihr Anteil am Aufkommen des Solidaritätszuschlags in den letzten beiden Jahren (absolut und relativ zum Aufkommen am Solidaritätszuschlag, sofern die Bundesregierung hierzu keine direkten Daten hat: gibt es dazu Schätzungen oder Erkenntnisse aus der Vielzahl von Bund-Länder-Arbeitsgruppen, der Steuerschätzung, oder der Bundesregierung bekannter Literatur oder Forschung)?

7

Wie viele Gesellschafter von Personengesellschaften waren darunter, die ein jährliche Einkünfte von

a) bis 100 000 Euro,

b) bis 250 000 Euro,

c) bis 500 00 Euro,

d) bis 1 Mio. Euro,

e) bis 10 Mio. Euro,

f) mehr als 10 Mio. Euro hatten?

8

Wie sind die in Frage 6 erfragten Personengesellschaften auf die einzelnen Branchen aufgeteilt?

9

Wie sind die in den Fragen 6 und 7 erfragten Personengesellschaften und die Gesellschafter der abgefragten Personengesellschaften auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt?

10

Wie sind die in Frage 6 erfragten Personengesellschaften nach Mitarbeiterzahl aufgeteilt?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Steueraufkommen aus der Kapitalertragsteuer bzw. der Abgeltungsteuer (bitte für die letzten drei Jahre angeben)?

12

Wie hoch sind die Kapitaleinkünfte durchschnittlich, die der Kapitalertragsbesteuerung unterliegen (bitte für die letzten drei Jahre angeben)?

13

Wie hoch sind die Kapitaleinkünfte durchschnittlich, auf die Solidaritätszuschlag abgeführt wurde (bitte für die letzten drei Jahre angeben)?

14

Wie hoch war das Aufkommen am Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer bzw. die Abgeltungsteuer in den letzten drei Jahren (absolut und relativ zum Aufkommen am Solidaritätszuschlag)?

15

Plant die Bundesregierung, aktuell den weiteren Abbaupfad des Solidaritätszuschlags festzulegen?

Berlin, den 12. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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