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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Sachstand in Sachen Sterbehilfe

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

12.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2628128.01.2021

Aktueller Sachstand in Sachen Sterbehilfe

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die gesellschaftliche Diskussion zur Sterbehilfe hat spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Sachen Sterbehilfe (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 –, Rn. 1–343) an Fahrt aufgenommen. Viele Menschen blicken auf die Mitglieder des Deutschen Bundestages und fordern oder erwarten eine Neuregelung des Sterbehilferechts. Die Bundesregierung hat sich eines Standpunktes hinsichtlich einer möglichen Neuregelung des Sterbehilferechts enthalten und wertet laut eigener Aussage das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus (Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/21373, S. 7). Trotzdem sammelt die Bundesregierung Informationen und Wissen zu der Thematik, befragt Sachverständige und Experten und führt die Aufsicht über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das für die Erlaubniserteilung zum Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments zuständig ist (Vorbemerkung der Fragesteller und Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21373, S. 1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie weit ist die erneute Prüfung des Nichtanwendungserlasses bzw. der Bitte an das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Anträge auf Erteilung einer betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnis zur Selbsttötung zu versagen, die ausweislich eines der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr aufgrund einer Einsichtnahme im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegenden und bekannten Kurzvermerkes des Referats 122 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. Februar 2020 vorgenommen werden sollte, vorangeschritten, oder wurde diese bereits abgeschlossen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss des Neubewertung zu rechnen?

2

Hat die angekündigte Abwägung hinsichtlich der Rückschlüsse aus dem Urteil seitens des Bundesministeriums für Gesundheit, welche ausweislich eines der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr aufgrund einer Einsichtnahme im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegenden und bekannten Kurzvermerkes des Referats 122 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. Februar 2020, vorgenommen werden sollte, bereits stattgefunden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss des Abwägungsprozesses zu rechnen?

3

Hat es innerhalb der Bundesregierung zwischenzeitlich eine vertiefte Diskussion über eine mögliche Positionierung, ob und wie die Suizidassistenz reguliert werden kann, stattgefunden?

Wenn nein, wann ist mit dieser Diskussion zu rechnen?

4

Hat die Bundesregierung oder das Bundesministerium für Gesundheit bereits, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten, Maßnahmen unternommen, um zu einer, wie aus einem der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr aufgrund einer Einsichtnahme im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegenden und bekannten Vermerkes des Referats 122 vom 21. Februar 2020 bekannt ist, guten Lösung (Anmerkung der Fragestellerinnen und Fragesteller: in Sachen Sterbehilfe) beizutragen, die den Werten von Leben und Selbstbestimmung gleichermaßen gerecht wird?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Wenn nein, bitte begründen, wieso bisher keine Maßnahmen getroffen wurden?

5

Wird ein Regelungsvorschlag, wie von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht am 6. März 2020 in einem Interview zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sterbehilfe angekündigt (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/justizministerin-lambrecht-strebt-sterbehilfe-regelung-noch-in-dieser-legislatur-an-a-26b2b13a-124d-4a81-aa28-323e1471516f), von der Bundesregierung erarbeitet, und gibt es insbesondere im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entsprechende Planungen?

6

Wie viele Stellungnahmen zur Neuregelung der Sterbehilfe, wie sie vom Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn Anfang des Jahres 2020 gegenüber verschiedenen Verbänden, Institutionen und Vertretern der Wissenschaft und Kirchen teils explizit gefordert wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21373), sind mit Stand der Weiterleitung dieser Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit eingegangen?

Wurden bereits alle Stellungnahmen ausgewertet?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Stellungnahmen?

7

Wie sehen die weiteren Planungen der Bundesregierung und insbesondere des Bundesministeriums für Gesundheit in Sachen Sterbehilfe aus? Wie sollen die bisher generierten Informationen, beispielsweise durch die Prozessbeobachtungen der Verfassungsbeschwerden gegen § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB), der Prozessbeobachtungen der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln und die Rückschlüsse aus den in der Antwort zu Frage 6 genannten eingereichten Stellungnahmen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Gesundheit verarbeitet werden?

8

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in den Verfahren gerichtet auf Erteilung einer betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnis zum Zweck der Selbsttötung? Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anhängigen Anträge auf Erlaubniserteilung des Erwerbs eines tödlich wirkenden Medikaments zur Selbsttötung (bitte begründen)?

9

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele Anträge auf Kostenübernahme eines assistierten Suizides seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 bei den gesetzlichen Krankenkassen eingegangen sind?

Wenn ja, in welchem Bearbeitungsstand befinden sich diese Anträge?

10

Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit September 2020 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt, und wie viele wurden bereits abgelehnt?

11

Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 insgesamt gestellt, wie viele wurden davon bewilligt, wie viele wurden davon abgelehnt (bitte jeweils nach Datum der Antragstellung, Datum des Eingangs eines Widerspruches, Datum der Entscheidung über den Widerspruch – und mit welchem Ergebnis –, Datum der Zustellung der Klage, Verfahrensstand der Klageverfahren und ggf. Datum der Beendigung des Klageverfahrens aufschlüsseln)?

Berlin, den 12. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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