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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Inanspruchnahme der geförderten Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.02.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2628328.01.2021

Inanspruchnahme der geförderten Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz

der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Jörg Schneider, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

„Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ (https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Nationale-Weiterbildungsstrategie/qualifizierungsoffensive.html). Ein wesentlicher Baustein des Gesetzes ist ein erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind (ebd.). „Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße“ (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Erwerbstätige haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2019 im Vergleich zu 2018 eine geförderte Qualifizierung bekommen (bitte nach Erwerbstatus, Bildungsstand – akademische Ausbildung, betriebliche bzw. schulische Ausbildung, ohne abgeschlossene Berufsausbildung –, Geschlecht, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer – differenzieren und jeweils die absolute und relative jährliche Veränderung angeben)?

2

Wie viele Erwerbstätige, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2019 im Vergleich zu 2018 eine geförderte Qualifizierung bekommen (bitte nach Erwerbstatus, Bildungsstand – akademische Ausbildung, betriebliche bzw. schulische Ausbildung, ohne abgeschlossene Berufsausbildung –, Geschlecht, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer – differenzieren und jeweils die absolute und relative jährliche Veränderung angeben)?

3

Wie viele Arbeitslose haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2019 im Vergleich zu 2018 eine Weiterbildung begonnen, und wie viele Fälle sind Resultat der Weiterbildungsberatung einer Arbeitsagentur (bitte nach Bezug von Zweites oder Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III), Bildungsstand – akademische Ausbildung, betriebliche bzw. schulische Ausbildung, ohne abgeschlossene Berufsausbildung –, Geschlecht, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer – differenzieren und jeweils die absolute und relative jährliche Veränderung angeben)?

4

Wie viele Beschäftigte haben in den Jahren 2019 und 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer begonnenen Weiterbildung, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes bewilligt wurde, einen Freistellungsanspruch erhalten, und für wie viele Beschäftigte wurden Arbeitsentgeltzuschüsse erbracht (bitte nach der Betriebsgröße des Beschäftigten sowie nach Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer – differenzieren)?

5

Welche geförderten Weiterbildungsangebote wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes in Anspruch genommen (bitte getrennt nach Jahren und nach den zehn häufigsten Aus- und Weiterbildungszielen aufschlüsseln)?

6

Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2020 die jährlichen Gesamtaufwendungen der Weiterbildungsförderung ohne Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (bitte nach Rechtskreis SGB II und SGB III sowie nach Weiterbildungsbudget insgesamt und bezogen auf die Qualifizierung Beschäftigter inklusive Arbeitsentgeltzuschuss differenzieren)?

7

Wie hoch waren in den Jahren 2019 und 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Kosten für Arbeitslosengeld, das während einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gezahlt wurde?

8

Wie viele Teilnehmer, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes an einer Aus- oder Weiterbildung teilgenommen haben, waren nach Kenntnis der Bundesregierung drei Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer Beschäftigung (bitte nach Art der Beschäftigung differenzieren), und wie hoch war der Anteil, der sich im Sozialleistungsbezug bzw. in einer weiteren Fördermaßnahme befand?

9

Wie haben sich die relative und die absolute Zahl der Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz bezogen auf die Unternehmensgröße seit 2019 entwickelt?

10

Wie hoch waren 2019 und 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Kosten für betriebliche Weiterbildung, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes von der Bundesagentur für Arbeit (BA) getragen wurden (bitte nach Bundesland und Lohnfortzahlung und Weiterbildungsangebot differenzieren)?

11

Welche Träger führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes durch?

12

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zugriffszahlen auf die Internetseite der Weiterbildungsdatenbank ‚KURSNET‘ (https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/) der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Bestehen der Datenbank jährlich entwickelt?

13

Wie viele Beschäftigte traten nach Kenntnis der Bundesregierung 2018, 2019 und 2020 jeweils in eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme (FbW) ein, und wie hat sich diese Zahl absolut und relativ zum Vorjahr bzw. Vorjahreszeitraum entwickelt?

14

Wie viele der in der Antwort zu Frage 13 genannten Fälle wurden jeweils mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Inanspruchnahme des Qualifizierungschancengesetzes ein?

a) Wo sieht die Bundesregierung Weiterentwicklungsbedarf?

b) Wo sieht sie Verbesserungsbedarf?

16

Welche Auswirkungen hatte die COVID-19-Krise auf die Inanspruchnahme von Aus- und Weiterbildungsangeboten nach dem Qualifizierungschancengesetz, und wie lassen sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung quantifizieren?

Berlin, den 20. Januar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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