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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für die demokratische Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus

(insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2637303.02.2021

Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für die demokratische Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus

der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Margarete Bause, Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat sich am 4. November 2020 mit der aktuellen Lage in Belarus und den gewaltsamen Versuchen von Aljaksandr Lukaschenka, die belarusische Demokratiebewegung in Belarus zu zerschlagen, befasst. Im Zuge dessen hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den interfraktionellen Antrag der Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Belarus – Politische Gefangene freilassen, freie und faire Neuwahlen ermöglichen, Zivilgesellschaft stärken und Verfassungsreform initiieren“ (Bundestagsdrucksache 19/23943) beschlossen. In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, „den Opfern von Repression, Gewalt und Folter sowie denjenigen, die im Zuge der Streiks ihre Arbeit verloren haben, schnellstmöglich Unterstützung zu gewähren (eventuell in Form eines Soforthilfefonds)“ sowie „die nötigen finanziellen Kapazitäten hierfür zu schaffen“. Ferner sollten nach Auffassung des Deutschen Bundestages zivilgesellschaftliche Initiativen stärker finanziell gefördert, von den Repressionen betroffene Journalistinnen und Journalisten unterstützt und der Auf- und Ausbau unabhängiger Medien vor Ort in Belarus, in der EU und in Deutschland gefördert werden. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, Stipendienprogramme zur Unterstützung von (zwangsexmatrikulierten) Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Graduierten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Belarus zu stärken und bei Bedarf auch Litauen und Polen bei der Hilfe für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und dem weiteren Aufbau exilzivilgesellschaftlicher Strukturen und unabhängiger Medien sowie bei der Unterbringung von Studierenden zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 19/23943). Die Fragen 1 bis 23 beziehen sich auf die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses durch die Bundesregierung.

Der finanzielle Gesamtbedarf für die Unterstützung der demokratischen Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus liegt nach Berechnungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei insgesamt 84,5 Mio. Euro für das Jahr 2021. Der Anteil Deutschlands wird auf 25,7 Mio. Euro beziffert (Quelle: Arbeitskreis Belarus, Vorschlag von zivilgesellschaftlichen Organisationen an den Bundestag zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses, Bundestagsdrucksache 19/23943 vom 3. November 2020, 17. November 2020).

Nach Angaben der belarusischen Menschenrechtsorganisation Viasna gibt es aktuell (Stand: 26. Januar 2021) 189 politische Gefangene, die im Zuge der Proteste gegen Aljaksandr Lukaschenka willkürlich verhaftet wurden (https://prisoners.spring96.org/en). Insgesamt wurden seit dem Beginn der Proteste im Mai 2020 über 30 000 Menschen gewaltsam festgenommen. Gegen mehr als 650 belarusische Bürgerinnen und Bürger wurden politisch motivierte Strafverfahren eingeleitet. Zudem liegen über 1 000 dokumentierte Zeugenaussagen von Folter und Misshandlung vor. Bereits am 1. September 2020 sprachen UN-Menschenrechtsexpertinnen und UN-Menschenrechtsexperten in einen Bericht von über 450 dokumentierten Fällen von Folter, Misshandlung und sexualisierter Gewalt. Mindestens fünf Personen kamen im Zuge der Proteste durch Gewalt seitens der belarusischen Sicherheitsorgane ums Leben (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26199&LangID=E und https://spring96.org/en/news/101223).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2020 die demokratische Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus insgesamt unterstützt (bitte Gesamtsumme und finanzierte Projekte auflisten)?

2

In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung im Jahr 2020 der Forderung des Deutschen Bundestages nachgekommen, den Opfern von Repression, Gewalt und Folter sowie denjenigen, die im Zuge der Streiks ihre Arbeit verloren haben, schnellstmögliche Unterstützung zu gewähren (bitte Unterstützungsmaßnahmen und entsprechende Fördersumme auflisten)?

3

In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung im Jahr 2020 der Forderung des Deutschen Bundestages nachgekommen, bedrohte Journalistinnen und Journalisten sowie den Ausbau unabhängiger Medien in und außerhalb Belarus zu unterstützen (bitte Unterstützungsmaßnahmen und entsprechende Fördersumme auflisten)?

4

In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung im Jahr 2020 der Forderung des Deutschen Bundestages nachgekommen, Stipendienprogramme zur Unterstützung von Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Graduierten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Belarus zu stärken sowie ein Sonderstipendienprogramm für zwangsexmatrikulierte Studierende ins Leben zu rufen (bitte Mittelausstattung, Anzahl der Stipendien und Stipendienprogramme nennen)?

5

Mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung der Forderung des Deutschen Bundestages im Jahr 2020 nachgekommen, die Einreise für belarussische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die unter den staatlichen Repressionen leiden bzw. politisch verfolgt werden, zu erleichtern?

6

In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten Projekten ist die Bundesregierung im Jahr 2020 der Forderung des Deutschen Bundestags nachgekommen, die zivilgesellschaftlichen Initiativen aus Belarus stärker finanziell zu fördern, und inwiefern wurden dafür mehr finanzielle Mittel als ursprünglich geplant aufgewendet (bitte Projekte und genehmigte Fördersummen auflisten)?

7

In welcher Höhe und gegenüber welchen Organisationen hat die Bundesregierung europäische Hilfe für die belarusische Demokratiebewegung mit bilateralen Mitteln unterstützt?

8

In welcher Höhe und aus welchen konkreten Haushaltstiteln plant die Bundesregierung den Forderungen des Deutschen Bundestages nach Unterstützung der belarusischen Zivilgesellschaft und Opposition im laufenden Haushaltsjahr 2021 nachzukommen (bitte entsprechende Einzelpläne und Haushaltstitel mit entsprechender Mittelausstattung auflisten)?

9

Aus welchen konkreten Maßnahmen und finanziellen Beiträgen setzt sich der „Aktionsplan Zivilgesellschaft Belarus“ in Höhe von 21 Mio. Euro laut Ankündigung des Auswärtigen Amts vom 16. Januar 2021 zusammen (https://www.facebook.com/AuswaertigesAmt/posts/3554181874678957)?

10

In welchem Zeitraum sollen die finanziellen Mittel des „Aktionsplans Zivilgesellschaft Belarus“ verwendet werden?

11

In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, den Opfern von Repression, Gewalt und Folter sowie denjenigen, die im Zuge der Streiks ihre Arbeit verloren haben, Unterstützung zu gewähren?

12

Inwiefern plant die Bundesregierung, die belarussische Demokratiebewegung bei der systematischen Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen seitens des Lukaschenka-Regimes zu unterstützen?

13

Inwiefern plant die Bundesregierung, die belarussische Demokratiebewegung in Form einer finanziellen Mittelzuwendung an die zwei größten Solidaritätsfonds für Opfer von Repression, Gewalt und Folter, BYSOL und BY_help, zu unterstützen?

14

In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, die zivilgesellschaftlichen Initiativen aus Belarus stärker finanziell zu fördern?

15

Welche Organisationen und Ziele sollen nach Ansicht der Bundesregierung von den im Bundeshalt 2021 (Einzelplan 05 Kapitel 0504 Titel 687 13 024) festgeschriebenen 2 Mio. Euro für die Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus finanziert werden (https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf#page=446)?

16

Inwiefern plant die Bundesregierung, das Programm des Auswärtigen Amts zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland stärker zu flexibilisieren, indem beispielsweise zu jeder Zeit eine Projektantragstellung möglich wird oder Organisationen der belarussischen Diaspora auch ohne Projektpartner in Belarus finanzielle Mittel beantragen können?

17

In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, bedrohte Journalistinnen und Journalisten sowie den Ausbau unabhängiger Medien in und außerhalb Belarus zu unterstützen?

18

In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, Stipendienprogramme zur Unterstützung von Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Graduierten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Belarus zu stärken sowie ein Sonderstipendienprogramm für zwangsexmatrikulierte Studierende ins Leben zu rufen?

19

Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, freie Gewerkschaften und Streikkomitees in ihren Bemühungen zu unterstützen und sich für die Rechte von belarussischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzusetzen, insbesondere von jenen, die infolge der Niederschlagung der Streiks ihren Arbeitsplatz verloren und/oder unter physischer und/oder psychischer Gewalt gelitten haben?

20

Inwiefern hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der polnischen und der litauischen Regierung geführt, um im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, Litauen und Polen bei ihren Unterstützungsmaßnahmen für die belarusischen Demokratiebewegung finanziell zu unterstützen?

21

Über welche Förderprogramme verfügt die Bundesregierung im Bereich der humanitären Soforthilfe und der zivilgesellschaftlichen Unterstützung, die für Akteurinnen und Akteure der belarusischen Demokratiebewegung von Interesse sein könnten?

22

Über welche Förderprogramme verfügt die Bundesregierung im Bereich der Unterstützung unabhängiger Medien und für bedrohte Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten, die für Akteurinnen und Akteure der belarusischen Demokratiebewegung von Interesse sein könnten?

23

Über welche Stipendienprogramme verfügt die Bundesregierung für bedrohte oder zwangsexmatrikulierte Studierende oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Belarus?

24

Inwiefern käme für die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit sogenannten Mittlerorganisationen infrage, die über Rahmenverträge, mit bestimmter Zweckbindung und Zielsetzung die belarusische Demokratiebewegung finanziell unterstützen?

25

Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, die nach § 22 oder § 23 des Aufenthaltsgesetzes notwendigen Voraussetzungen für humanitäre Visa für politisch bedrohte Menschen aus Belarus zu schaffen?

26

Führen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereits konkrete Gespräche, um einer bestimmten Anzahl von Personen ein schnelles Verfahren für humanitäre Visa zu ermöglichen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sind diese Gespräche gekommen?

27

Inwiefern hat die Bundesregierung, ähnlich wie die litauische Regierung, den Zugang für politisch verfolgte Menschen aus Belarus zu nationalen Visa erleichtert (https://lrv.lt/en/news/free-lithuanian-national-visas-for-regime-persecuted-belarusians)?

28

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Aufhebung der Visapflicht für belarussische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein?

29

Wie steht die Bundesregierung der Idee gegenüber, einer bestimmten Anzahl an Personen, die Opfer von Gewalt und Folter geworden sind, einen Aufenthalt in Deutschland zur medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen?

30

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen Belarus ein, die über die bislang im „Durchführungsbeschluss des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus“ gelisteten 88 Personen und sieben Unternehmen hinausgehen?

31

Teilt die Bundesregierung den Standpunkt der Fragesteller, dass das Ausmaß der staatlichen Gewalt gegen die demokratische Zivilgesellschaft und Opposition nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen 2020 größer und brutaler ist als nach den Präsidentschaftswahlen 2010, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde bislang kein ähnliches Ausmaß an restriktiven Maßnahmen seitens der EU gegen Belarus beschlossen (zum Vergleich: im März 2011 wurden insgesamt 175 restriktive Maßnahmen gegen Personen beschlossen; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011R0271&from=DE)?

32

Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine restriktiven Maßnahmen der EU gegen belarusische Ölunternehmen wie Belneftekhim, Mozyr oder Naftan beschlossen worden, obwohl dieser Wirtschaftszweig sehr eng mit Aljaksandr Lukaschenka verbunden ist?

33

Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine restriktiven Maßnahmen der EU gegen größere belarusische Staatsbetriebe wie Belaruskali beschlossen worden, obwohl die Unternehmensführungen die Repressionspolitik Lukaschenkas weiterhin unterstützen, was unter anderem in Unterdrückung und Zwangskündigungen streikender Arbeiterinnen und Arbeitern zum Ausdruck kommt?

34

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, auch weniger hochrangigen Angehörigen des staatlichen Repressionsapparates, die nachweislich an Repressionsmaßnahmen beteiligt waren, die Einreise in die EU zu verweigern?

35

Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung Punkt 8 der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 zu Belarus umgesetzt und die EU-Belarus-Beziehungen den Entwicklungen der letzten Monate angepasst (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/10/12/belarus-eu-adopts-conclusions/#)?

36

Inwiefern werden auf europäischer Ebene derzeit Maßnahmen der polizeilichen Sicherheitszusammenarbeit mit Belarus durchgeführt?

37

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der seit Beginn der Proteste gegen Aljaksandr Lukaschenka willkürlich inhaftierten Personen?

38

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der aktuell politischen Gefangenen in Belarus, und wie viele der politischen Gefangenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Minderjährige?

39

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Personen, die im Zuge der Proteste Opfer von Folter und sexualisierter Gewalt geworden oder durch Gewalteinwirkung ums Leben gekommen sind?

40

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um sich gegenüber dem Regime von Aljaksandr Lukaschenka für die Freilassung aller politischen Gefangenen einzusetzen, und welche Versuche hat sie bislang unternommen, um gegenüber dem Regime auf sofortige Neuwahlen unter OSZE-Wahlbeobachtung zu drängen?

41

Bewertet die Bundesregierung das Vorgehen polizeilicher Sondereinheiten (wie OMON und GUBOPiK) in Belarus als Staatsterror gemäß der Genfer Erklärung zu Terrorismus vom 29. Mai 1987, und inwiefern sollten diese nach Ansicht der Bundesregierung als Terrororganisationen eingestuft (https://undocs.org/pdf?symbol=en/A/42/307)?

42

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung auf eine erneute Verschlechterung der Lage in Belarus reagieren, sollte es beispielsweise zu neuen Verhaftungswellen oder erneuten willkürlichen Haftverlängerungen für politische Gefangenen kommen?

43

Inwiefern verfügt die Bundesregierung über strukturelle Instrumente, um auf Demokratiebewegungen wie in Belarus zukünftig schnell reagieren und diese gezielter unterstützen zu können?

Berlin, den 26. Januar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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