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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Automotive Patent Wars" - Standardessentielle Patente in der Automobilindustrie und im Internet of Things

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

17.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2637803.02.2021

„Automotive Patent Wars“ – Standardessentielle Patente in der Automobilindustrie und im Internet of Things

der Abgeordneten Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung im Internet of Things (IoT), etwa von Fahrzeugen oder Maschinen, bietet der deutschen Industrie vielfältige Chancen, beispielsweise die zukünftige Mobilität effizienter und sicherer zu gestalten. Auch abseits der Automobilbranche werden sich innovative und vernetzte Anwendungen in absehbarer Zeit durchsetzen, ein großer, weltweit hart umkämpfter Markt mit enormen Wachstumschancen entsteht. Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie bei Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Konnektivitätsprodukten ist der Zugang zu sogenannten standardessentiellen Patenten (SEP) im Mobilfunk ausschlaggebend. Dieser Zugang muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2015 unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (FRAND-Bedingungen: „fair, reasonable and non-discriminatory“) ermöglicht werden. Die Europäische Kommission hat am 25. November 2020 einen „Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU“ (Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_2187) veröffentlicht, der SEP anspricht und einen „klareren und berechenbareren Rahmen“ fordert.

Damit beispielsweise Fahrzeuge untereinander kommunizieren können benötigen sie eine Telematikeinheit mit einem darin enthaltenen Mobilfunkmodul. Das Mobilfunkmodul stellt den Internetzugang über das Mobilfunknetz (3G, 4G/LTE, 5G) sicher und ist dementsprechend auf gewisse Mobilfunkpatente angewiesen. Inhaber dieser SEP sind in den meisten Fällen Hersteller von Mobilfunkinfrastruktur wie z. B. Nokia, Ericsson, Huawei oder auch Qualcomm.

Die Lizenzierungspraxis bei SEP unter FRAND-Bedingungen ist momentan Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren, insbesondere zwischen Nokia und dem Automobilhersteller Daimler. Grundsätzlich geht es dabei auch um die Frage, auf welcher Ebene der Lieferkette eine Lizenz gewährt wird. Nokia erteilte bisher nur den Herstellern die notwendigen Lizenzen, nicht jedoch den Zulieferern. Ob Nokia seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, wenn es den Lizenzierungswünschen von patentnutzenden Unternehmen nicht nachkommt, und stattdessen gegen den Vertreiber des Endkundenprodukts eine Unterlassungsklage aufgrund von Patentverletzungen erhebt, soll nun vor dem EuGH geklärt werden (Quelle: https://www.lg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen-2020/22-20.pdf).

Bereits in der Vergangenheit hatte sich das Bundeskartellamt als Gutachter in ein Gerichtsverfahren zwischen Daimler und Nokia vor dem Landesgericht Mannheim eingeschaltet und eine EU-gerichtliche Klärung dieser Frage angeregt (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/patentstreit-mit-nokia-daimler-hofft-auf-klaerung-durch-eugh-16829389.html). Die Bundesregierung hat unabhängig von den laufenden SEP-Gerichtsverfahren mit der geplanten Reform für ein „Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts“ auf die Verhältnismäßigkeit bei Klagen auf Unterlassung reagiert. Nach Einschätzungen eines Experten droht mit der aktuell geplanten Ausgestaltung jedoch eine weitere Flut an SEP-Unterlassungsklagen, da die Richter auf die gesetzgeberische Begründung verweisen werden, die ihnen gute Argumente gibt, um mit der bestehenden Praxis der nahezu automatischen Unterlassungsverfügung fortzufahren. Des Weiteren werde der Wettbewerb zwischen den Gerichten Mannheim, München und Düsseldorf als bevorzugter Gerichtsstandort für Klagen verschärft, der sich danach entscheidet, wo Kläger am schnellsten ihre Unterlassungsansprüche durchsetzen können. (Quelle: http://www.fosspatents.com/2020/10/german-government-officially-adopts.html). Durch den Gesetzentwurf werden bestenfalls lediglich die Symptome bei SEP-Klagen adressiert. Nach Ansicht der Fragesteller ist damit jedoch das grundsätzliche Problem, an wen der SEP-Inhaber lizenzieren muss, bzw. an welcher Stelle innerhalb der Lieferkette, nicht gelöst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Sieht die Bundesregierung die Bedeutung standardessentieller Patente im Mobilfunkbereich für die künftige globale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zuliefererindustrie, und hat sie diesbezüglich eine Bewertung?

2

Sieht die Bundesregierung darüber hinaus die Auswirkungen standardessentieller Patente im Mobilfunkbereich für die gesamte Wertschöpfung der deutschen Industrie im Bereich IoT, und hat sie diesbezüglich eine Bewertung?

3

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den aktuellen rechtlichen Regelungen im Hinblick auf den Zugang zu standardessentiellen Patenten im Mobilfunkbereich für die Wertschöpfungsketten in Deutschland?

4

Welche Position hat die Bundesregierung insbesondere zur Frage des Zugangs zu den SEP-Lizenzen für Unternehmen auf allen Wertschöpfungsstufen entsprechend der FRAND-Bedingungen?

5

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Zugang zu standardessentiellen Patenten im Mobilfunkbereich entsprechend der FRAND-Bedingungen zu gewährleisten?

6

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zugang zu standardessentiellen Patenten im Mobilfunkbereich zukünftig entsprechend der FRAND-Bedingungen zu gewährleisten?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen und welche Maßnahmen plant sie künftig zu unternehmen, um die Europäische Kommission zu einer europäischen Lösung diesbezüglich zu bewegen?

8

Inwieweit haben sich die einzelnen Bundesministerien (insbesondere das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundeskriminalamt (BKA)) sowie ihre nachgeordneten Behörden in die bisherigen Vorgänge eingeschaltet?

9

Welche Experten, Verbände, Unternehmen oder anderweitige Dritte haben die Bundesregierung im Hinblick auf den standardessentiellen Patenten im Mobilfunkbereich beraten bzw. wurden um Stellungnahmen gebeten (bitte tabellarisch und inhaltlich auflisten)?

10

Kennt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Gesetzentwurf in der aktuell geplanten Ausgestaltung nur zu einer weiteren Welle an SEP-Unterlassungsklagen führt, und plant sie Änderungen in Bezug auf die gesetzgeberische Begründung?

11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den IP-Aktionsplan für geistiges Eigentum der Europäischen Kommission umzusetzen?

Berlin, den 27. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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