Förderung der Erprobung der Atommüll-Bohrlochlagerung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf der Webseite der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) informiert ein Artikel vom 25. Mai 2010 über einen knapp einjährigen Versuchsbetrieb der GNS und DBE Technology GmbH, bei dem die Einlagerungstechnik zur Bohrlochlagerung von konditionierten Brennelementen und HAW-Kokillen erprobt worden sei.* Das 2006 gestartete Vorhaben (im Weiteren auch Projekt genannt) sei gemeinsam von der Europäischen Union (EU), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie der GNS finanziert worden. Nach Abschluss des Versuchsbetriebs 2009 seien die Gerätschaften zur Aufbewahrung auf das Werksgelände der GNS in Gorleben verbracht worden, und könnten dort demnächst von der interessierten Öffentlichkeit besichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Was genau wurde bei dem Projekt erforscht und unter welchem Titel lief die Forschungsförderung seitens des BMWi?
Von wann bis wann lief das Projekt, wo und durch wen wurde es durchgeführt?
Inwiefern sind die dabei gewonnenen Erkenntnisse auf den Standort Gorleben anwendbar, wenn dieser zum Endlager für hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle würde? Wurde die Bohrlochlagerung in einer dem Standort Gorleben vergleichbaren Wirtsformation erprobt?
Wie viel hat das BMWi insgesamt für das Projekt ausgegeben?
Falls das Projekt seitens der Bundesregierung nicht nur vom BMWi gefördert wurde, wie viel hat der Bund dafür insgesamt ausgegeben, und aus welchen Etats?
Wann und von wem wurde seitens des BMWi die Förderungsentscheidung getroffen (bitte mit Angabe des Datums)?
Existieren Leitungsvorlagen, die der Förderungsentscheidung unmittelbar vorausgingen? Falls ja, wann und von wem wurden sie erstellt, wem gingen sie zu?
Von wem ging die erste Initiative für die Forschungsförderung durch das BMWi aus – wandte sich beispielsweise die GNS oder ein anderer Externer an das BMWi oder umgekehrt (bitte mit Angabe des Datums)?
Welche Gespräche bzgl. des Projekts zwischen dem BMWi und der GNS gab es im Vorfeld der BMWi-Förderungsentscheidung, und wer war dabei der höchstrangige Teilnehmer seitens des BMWi?
Welche wesentlichen Aspekte des Projekts wurden per Schriftwechsel zwischen dem BMWi und der GNS kommuniziert (bitte mit Angabe des Zeitraums)?
Handelt es sich aus Sicht des BMWi um Grundlagenforschung, und falls ja, warum?
Wie und in welchem Zeitraum hat das BMWi geprüft, ob es sich um Grundlagenforschung und nicht anlagenbezogene Forschung handelt?
Gab es einen Kriterienkatalog zur Klärung der Frage, ob es sich bei dem Projekt um Grundlagenforschung und nicht anlagenbezogene Forschung handelt? Falls ja, von wem wurde er entwickelt?
Falls er vom BMWi entwickelt wurde, geschah dies in Abstimmung mit der GNS oder anderen Externen?
Seit wann ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
a) das Projekt und
b) seine Förderung seitens des BMWi bekannt?
Seit wann sind dem BMU die Kriterien bekannt, aufgrund derer das BMWi zu der Entscheidung kam, es handele sich um Grundlagenforschung und nicht anlagenbezoge Forschung?
Handelt es sich aus Sicht des BMU bei dem Projekt tatsächlich um Grundlagenforschung und nicht anlagenbezogene Forschung?
Gibt es aus Sicht des BMU auch Gründe, die dafür sprechen, dass es sich bei dem Projekt um anlagenbezogene Forschung und nicht um Grundlagenforschung handelt?
Wie ist die Zuständigkeit von dem BMWi und dem BMU und ihrem jeweils nachgeordneten Bereich hinsichtlich Grundlagenforschung und anlagenbezogener Forschung geregelt?
Welche wesentlichen Unterschiede zwischen Grundlagenforschung und anlagenbezogener Forschung im Endlagerbereich gelten für die Kostentragung?
Sind anlagenbezogene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die bezüglich des Standorts Gorleben durchgeführt werden,
a) nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren und
b) vorausleistungspflichtig im Sinne der Endlagervorausleistungsverordnung?
Ist beabsichtigt, die Kosten für das hier behandelte Forschungsprojekt nachträglich nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren? Falls nein, weshalb nicht?
Welche weiteren Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Endlagerbereich hat das BMWi in dieser und in der letzten Wahlperiode in welcher Höhe gefördert (bitte tabellarische Übersicht mit Zuwendungsempfänger und Kurzbeschreibung des Projekts)?