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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geplante Ortsumgehung Bundesstraße 3 (Hemmingen-Westerfeld und Arnum)

Geplanter Baubeginn, Finanzierung, erwartetes Verkehrsaufkommen, Begründung der Vordringlichkeit der Baumaßnahme; Überarbeitung der Grundsätze der Bundesverkehrswegeplanung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

29.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/207411. 06. 2010

Geplante Ortsumgehung Bundesstraße 3 (Hemmingen-Westerfeld und Arnum)

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Brigitte Pothmer, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit einem Planfeststellungsbeschluss von 2004 plant die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV-H) eine ca. 7,5 km lange vierspurige Ortsumgehung für Hemmingen-Westerfeld und Arnum. Der Verkehr auf dem besagten Streckenabschnitt der Bundesstraße 3 (B 3) hat laut Zählung der NLStBV-H von 2005 im Vergleich mit der Zählung von 2001, die der Planfeststellung zugrunde liegt, abgenommen. Falls diese Entwicklung voranschreitet, werden die Prognosen des wachsenden Verkehrsaufkommens, die den Bau der Ortsumgehung rechtfertigen, nicht erreicht. Die geplante Ortsumgehung Hemmingen endet auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover. Sie verläuft durch einen bisher noch nicht verbauten großstadtnahen Landschaftsraum. Der Planfeststellungsbeschluss hat keine Rechtskraft, da beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eine Beschwerde über die fehlende Revisionsmöglichkeit nach abgelehnter Klage gegen den Beschluss liegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ab wann rechnet die Bundesregierung nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan unter Nummer 79 und 80 ausgewiesenen B 3 Ortsumgehung für Hemmingen-Westerfeld und Ortsteil Arnum, und wie ist dieses Straßenbauvorhaben finanziell abgesichert?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Verkehrszahlen laut Zählung der NLStBV-H von 2005 im Vergleich zur Zählung von 2001 gesunken sind, und wie beurteilt die Bundesregierung, dass damit auf der bestehenden Ortsdurchfahrt der B 3 im Norden Hemmingen-Westerfelds mit ca. 26 016 Kfz/24 h und im Süden Hemmingen-Arnums mit 10 531 Kfz/24 h von der Prognose wachsenden Verkehrsaufkommens abgewichen wird, mit der die NLStBV-H die Ortsumfahrungen gerechtfertigt hat?

3

Wie begründet die Bundesregierung, dass die Ortsumgehung Hemmingen bei der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten Überprüfung auf Realisierung in der laufenden Aufstellung der neuen Bedarfspläne für den Verkehrsbereich im Vordringlichen Bedarf bleibt?

4

Welche Änderungen in der Planung der Ortsumgehung Hemmingen sieht die Bundesregierung vor, um sie dem Rückgang der Verkehrszahlen laut der Zählung von 2005 anzupassen?

5

Inwiefern plant die Bundesregierung, die inhaltlichen Grundsätze der Bundesverkehrswegeplanung unter der Berücksichtigung der Erfordernisse des Landschaftschutzes in Agglomerationsräumen zu überarbeiten, und inwieweit findet die Zielsetzung der Lärmaktionspläne gemäß der EG-Richtlinie „Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen“ Berücksichtigung?

Berlin, den 11. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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