Umsetzung der Grundsteuerreform
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Für die Erhebung der Grundsteuer werden zahlreiche Daten und Werte benötigt, die der Steuerverwaltung durch digitale Datenbanken zugänglich gemacht werden sollen. Während das von dem Bundesminister der Finanzen (BMF) vorgeschlagene Modell nach Ansicht der Fragesteller in der öffentlichen Debatte als aufwendig und komplex aufgenommen wird, werden andere Modelle als deutlich bürokratieärmer bewertet – wie etwa das von der FDP vorgeschlagene Flächenmodell. Bestandteil jedes vorliegenden Modells zur Grundsteuerreform ist die Fläche der Grundstücke. Zurzeit wird in einem gemeinsamen Verfahren zwischen Bund und Ländern eine bundesweite Verbindungsdatei, die sogenannte Grundstücksdatenbank LANGUSTE, aufgebaut, in die Größe und Bezeichnung aller Flurstücke in Deutschland elektronisch vorgehalten werden sollen. Nach Ansicht der Fragestellenden ist es für den Erfolg der Grundsteuerreform dringend erforderlich, dass die Datenbank LANGUSTE vollständig und einsatzfähig ist. In einem internen Schreiben aus dem Jahr 2018 ging das Bundesministerium der Finanzen davon aus, dass die Datenbank „in erheblichem Verzug“ sei und prognostizierte, sofern keine personelle Verstärkung erfolge, eine Aufbauphase von „maximal 13 Jahren“ (vgl. Niederschrift des BMF vom 11. April 2018, IV C 7 – S 3320/0:29). Die Fragestellenden möchten sich bei der Bundesregierung, die zum 1. Januar 2021 aktuelle Sachstände der Länder zum Aufbau der Datenbank erhalten hat, nach den Fortschritten erkundigen und sich dabei zugleich über die weiteren Entwicklungen zur Reform der Grundsteuer informieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Aufgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Grundstücksdatenbank LANGUSTE verbunden, und weshalb ist die Verbindungsdatei relevant für die Grundsteuerreform bzw. die (zukünftige) Erhebung der Grundsteuer?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE abgeschlossen sein? Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand zur Umsetzung dar?
In welchem Jahr haben nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Bundesländer mit dem Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE begonnen? Welche Länder haben noch nicht mit dem Aufbau der Verbindungsdatei begonnen?
Wie stellt sich der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE zum jeweiligen Stichtag – 1. Januar und 1. Juli eines Jahres – seit 2019 bis heute dar (bitte tabellarisch darstellen)?
a) Wie verhält sich die Anzahl der insgesamt zu erfassenden Flurstücke zu der noch zu erfassenden Anzahl der Flurstücke für alle Bundesländer im benannten Zeitraum?
b) Wie verhält sich, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Bundesländer, die Anzahl der zu erfassenden Flurstücke zu der noch zu erfassenden Anzahl der Flurstücke im benannten Zeitraum?
c) Wie hat sich die prozentuale Quote der noch zu erfassenden Flurstücke im benannten Zeitraum für alle Bundesländer entwickelt?
d) Wie hat sich, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Bundesländer, die prozentuale Quote der noch zu erfassenden Flurstücke im benannten Zeitraum entwickelt?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Reform der Grundsteuer ein hoher Aufwand verbunden, und falls ja, aus welchen Gründen?
Welche Bundesländer haben gegenüber der Bundesregierung erklärt, dass sie bei der Reform der Grundsteuer nicht dem vom Bund vorgeschlagenen Modell folgen und den Gebrauch der Länderöffnungsklausel anstreben?
Welche Bundesländer haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht für bzw. gegen das vom Bund vorgeschlagenen Modell der Reform der Grundsteuer entschieden?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Ideen und Vorschläge für die Reform der Grundsteuer in ihrem Bundesland erarbeitet? Welche dieser Ideen und Vorschläge wurden wann in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen, die mit der Reform der Grundsteuer befasst sind, behandelt?
In welchen Bundesländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung an der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Reform der Grundsteuer gearbeitet?
Welche Daten der Bundesländer, die die Reform der Grundsteuer betreffen, werden mit der Bundesregierung geteilt? Welche dieser Daten werden regelmäßig und zu welchen Daten übermittelt?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung neue Personalstellen geschaffen bzw. in andere Abteilungen oder Ressorts verlegt, um die Reform der Grundsteuer umzusetzen?
Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Scanzentren, in denen Unterlagen zum Besteuerungsverfahren von bzw. für die Finanzverwaltung digitalisiert werden können (bitte Informationen aus Bund-Länder-Arbeitsgruppen berücksichtigen)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Scanzentren in den jeweiligen Bundesländern über ausreichend Kapazitäten zur digitalen Erfassung der Unterlagen (bitte Informationen aus Bund-Länder-Arbeitsgruppen berücksichtigen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Unterlagen zum Besteuerungsverfahren, die digital erfasst werden sollen, teilweise in Scanzentren anderer Bundesländer transportiert werden? Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zwischen der Landesregierung von Schleswig-Holstein und der Landesregierung von Baden-Württemberg ein solches Abkommen besteht, und falls ja, welche Kenntnisse und Informationen hat die Bundesregierung über den Umfang dieser Unterlagen und die Regelmäßigkeit des Transports (bitte Informationen aus Bund-Länder-Arbeitsgruppen berücksichtigen)?
Inwiefern müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Unterlagen digital erfasst werden, deren Digitalisierung im Zuge der Reform der Grundsteuer erforderlich wird? Bestehen ausreichend Scankapazitäten, um die digitale Erfassung zu gewährleisten?
Welche Hindernisse und Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung bei der digitalen Erfassung von Unterlagen, die für die Umsetzung der Reform der Grundsteuer erforderlich wird?