Nachfragen zu den Auswirkungen der Förderung der sogenannten Zivilgesellschaft durch die Bundesregierung auf die zwischenstaatlichen Beziehungen mit Ägypten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25958)
der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Ansicht der Fragesteller hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25428 in Teilen nicht hinreichend beantwortet. Des Weiteren ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/25958 neue Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Bezogen sich der Tatverdacht und der Haftgrund (Mitgliedschaft der genannten Personen in einer terroristischen Vereinigung und die Verbreitung falscher Tatsachen, vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/25958) nach Kenntnis der Bundesregierung auf Tätigkeiten der verhafteten Personen im Rahmen ihrer Arbeit für die Organisation Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR)?
Beruhen der Tatverdacht und der Haftgrund (Mitgliedschaft der genannten Personen in einer terroristischen Vereinigung und die Verbreitung falscher Tatsachen, vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/25958) nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Grundlage des NGO-Gesetzes und/oder auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes in Ägypten?
Was ist konkret unter „direkte[m] zeitlichen Zusammenhang“ in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/25958 zu verstehen?
Fanden die Verhaftungen der drei EIPR-Mitarbeiter am gleichen Tag des Besuchs der Botschafter, also am 3. November 2020, statt?
Schließt sich die Bundesregierung der Bewertung in der Entschließung des Europäischen Parlaments (P9_TA-PROV(2020)0384, S. 5 und 7) an, wonach die Verhaftungen als eine „Vergeltung“ ägyptischer Behörden als Reaktion auf das stattgefundene Treffen der EIPR-Mitarbeiter mit den Botschaftern dargestellt werden, und wenn nein, warum nicht?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere, neben den drei auf Bundestagsdrucksache 19/25958 genannten, EIPR-Mitarbeiter von ägyptischen Behörden zu einem anderen Zeitpunkt verhaftet worden, oder laufen gegen diese gegenwärtig Verfahren vor ägyptischen Gerichten, und wenn ja, wie viele, und welcher Haftgrund liegt jeweils zugrunde?
Wird die Organisation EIPR von den ägyptischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung als eine terroristische Vereinigung eingestuft?
Sind Mitarbeiter der EIPR nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Terrorliste Ägyptens gelistet, und wenn ja, wie viele, und seit wann?
Kann die Bundesregierung mittlerweile eine abschließende Bewertung über die Anwendung und die damit verbundenen Folgen bezüglich des ägyptischen NGO-Gesetzes vornehmen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/23519)?
Dürfen sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen nach dem reformierten ägyptischen NGO-Gesetz nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel aus dem Ausland empfangen?