Menschenrechtslage in Zeiten der Pandemie und Sicherheitspolitik nach den Parlamentswahlen in Sri Lanka
der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Uwe Kekeritz, Agnieszka Brugger, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach den von der Terrororganisation IS reklamierten Anschlägen an Ostern 2019 sicherte sich der ehemalige Militäroffizier Gotabaya Rajapaksa im November 2019 mit seiner Ausrichtung auf Sicherheitspolitik einen klaren Sieg bei den Präsidentschaftswahlen in Sri Lanka. Bei den Parlamentswahlen im August 2020 gewann die Sri Lanka Peopleʼs Front 145 der 225 Sitze im Parlament. Deren Vorsitzender Mahinda Rajapaksa ist der Bruder von Gotabaya Rajapaksa. Damit kam es zu einer Machtverschiebung, die es der Rajapaksa-Regierung ermöglichte, ihre Sicherheitsagenda entscheidend voranzutreiben und unter anderem den 20. Verfassungszusatz mit der neu gewonnen faktischen Zweidrittelmehrheit im Parlament zu verabschieden. Der am 22. Oktober 2020 erlassene 20. Zusatz zur Verfassung stattet das Präsidentenamt mit umfassenden Vollmachten und Immunitäten als Staatsoberhaupt wie auch als Privatperson aus und schwächt gleichzeitig die konstitutionelle Rolle des Premierministers und des Parlaments. Die von der Vorgängerregierung beschlossene Beschränkung der Amtszeit des Präsidenten und die Einrichtung von unabhängigen Kommissionen, die die Polizei und den öffentlichen Dienst überwachen, wurden mit dem Verfassungszusatz wieder rückgängig gemacht. Der Verfassungszusatz erlaubt es dem Präsidenten zudem, Richterinnen und Richter zu benennen. Auch der Raum für zivilgesellschaftliches Handeln wird stark beschnitten und überwacht (https://www.zenger.news/2020/10/23/sri-lanka-passes-controversial-amendment-to-constitution/).
Im Zuge der Umsetzung der Sicherheitsagenda wurden viele Schlüsselpositionen in der Rajapaksa-Regierung und Verwaltung mit (ehemaligem) Militärpersonal besetzt. Darunter sind viele, die beschuldigt werden, als Befehlshaber für Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein (Sri Lanka Brief Notes, Juli 2020, SLB Fact Sheet Juni 2020, Bhavani Fonseka, https://groundviews.org/2020/11/05/uncomfortable-truths-with-the-pandemic-response-in-sri-lanka). Unter ihnen ist auch der Armeechef und Leiter der Coronavirus-Task-Force, Shavendra Silva, gegen den die USA im Februar 2020 eine Einreisesperre verhängt haben, da sie ihn für schwerste Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs 2009 verantwortlich machen (https://www.state.gov/public-designation-due-to-gross-violations-of-human-rights-of-shavendra-silva-of-sri-lanka-undersection-7031c-of-the-department-of-state-foreign-operations-and-related-programs-appropriations-a/).
Vor diesem Hintergrund wird jede Hoffnung auf eine Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen während der Bürgerkriegsjahre in Sri Lanka schwer enttäuscht. Mit der Rückkehr der Rajapaksas und deren Anhängerinnen und Anhängern in die Regierung sind nach Ansicht der Fragesteller Aufklärung und Versöhnung nicht vorstellbar. Doch bereits in der Amtszeit des Vorgängerpräsidenten Sirisena wurde nach Ansicht der Fragesteller eine „Architektur der Straflosigkeit“ manifestiert, indem mutmaßliche Kriegsverbrecherinnen und Kriegsverbrecher wieder in Führungsposition zugelassen oder sogar in internationale Friedensmissionen entsandt, Beweise gezielt vernichtet oder Überlebende und Zeuginnen und Zeugen eingeschüchtert wurden, während die internationale Gemeinschaft Sri Lankas demokratische Fortschritte lobte (https://www.foreignaffairs.com/articles/sri-lanka/2020-09-29/no-accountability-war-crimes-sri-lanka). Einen fatalen Schritt im Kampf gegen Straflosigkeit ging die Regierung Rajapaksa zu Beginn ihrer Amtszeit mit der Abkehr von den Verpflichtungen der VN-Menschenrechtsratsresolution 30/1, unter der sich die Vorgängerregierung zu Versöhnung, Aufklärung, Aufarbeitung und Menschenrechtsschutz in Sri Lanka verpflichtet hatte.
Die Betonung des Sicherheitsaspekts bezieht sich gleichfalls auch auf sozialpolitische Bereiche, wie die Errichtung einer präsidentiellen Task Force Anfang Juni 2020 zum Aufbau eines „sicheren Landes mit einer disziplinierten, tugendhaften und gesetzestreuen Gesellschaft“ unterlegt (https://www.colombotelegraph.com/index.php/ptf-on-building-a-secure-country-disciplined-virtuous-lawful-society-complaints-lodged-with-hrcsl/). Präsident Rajapaksa nutzte die Ansprache an die Nation am 18. November 2020, die das erste Jahr seiner Präsidentschaft markierte, um seine Idee einer sicherheitspolitischen Ausrichtung der Gesellschaft zu bestärken. So behauptete er, dass die Reformmaßnahmen der Vorgängerregierung die Geheimdienst- und Sicherheitskräfte Sri Lankas geschwächt und unsicherer gemacht haben (https://www.reuters.com/article/sri-lanka-politics/sri-lankas-gotabaya-says-has-reassembled-nations-intelligence-network-idINKBN27Y2G2?edition-redirect=in; https://srilankabrief.org/2020/11/president-gotabaya-rajapaksas-address-to-the-nation-and-missing-words/). Seine bisherige Amtszeit war, nach Auffassung der Fragestellenden, allerdings im Wesentlichen geprägt von der Inhaftierung von Kritikerinnen und Kritikern, einer wachsenden Militarisierung der zivilen Administration und der Ausweitung singhalesisch-buddhistischer, nationalistischer Bewegungen.
Auch der Haushaltsplan für 2021 schreibt diese Schwerpunktsetzung fort. Anstatt in einer globalen Pandemie die Zuweisungen in die öffentliche Gesundheit zu erhöhen, erhält der Gesundheitssektor 29 Mrd. Rs. (knapp 130 Mio. Euro) weniger Mittel als noch im Vorjahr. Von den geschätzten Gesamtausgaben in Höhe von 2,68 Bio. Rs. fließen 355 Mrd. Rs. (rund 1,6 Mrd. Euro) in den Verteidigungsetat (https://www.colombotelegraph.com/index.php/war-is-over-but-our-defence-expenses-are-going-up-higher-and-higher-why/). Diese Ausgaben sind auch vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass Sri Lanka aufgrund seiner aktuellen Schuldenlast zu den gefährdetsten asiatischen Ländern in Bezug auf eine mögliche Zahlungsunfähigkeit zählt. Mit Schuldendienstverpflichtungen im Gesamtumfang von mehr als 7 Mrd. US-Dollar droht unter dem Einfluss der coronabedingten Rezession der umfassende Zahlungsausfall (https://erlassjahr.de/laenderinfos/sri-lanka/).
Sri Lanka erlebt aktuell eine zweite Welle der Corona-Pandemie. Laut Regierungsangaben gab es zum Stand 18. Januar 2021 circa 53 000 Fälle und 264 Todesfälle (https://covid19.gov.lk/covid-19-stats.html). Die sri-lankische Regierung setzt – begünstigt durch ein bereits etabliertes öffentliches Gesundheitsüberwachungssystem – auf eine strikte Nachverfolgung der Fälle und andauernde Ausgangsbeschränkungen und konnte so in Verbindung mit einer vergleichsweise hohen Testrate und einem stabilen Gesundheitssystem die COVID-19-Sterblichkeitsrate bisher relativ geringhalten (https://link.springer.com/article/10.1007/s41649-020-00153-z).
Doch der Blick auf den epidemiologisch erfolgreichen Umgang mit der Corona-Pandemie greift zu kurz. Regierungsnahe Medien machten zu Beginn der Pandemie die muslimische Minderheit des Landes für die Verbreitung des Virus verantwortlich und schürten damit die religiösen Spannungen, die seit den Bombenanschlägen an Ostern 2019 deutlich zugenommen haben (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/12/forced-cremations-in-sri-lanka/). Die srilankische Regierung trug wesentlich dazu bei, indem sie – entgegen den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation – seit April die Einäscherung aller COVID-19-Verstorbenen anordnete. Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Regierungsbeschluss, die beim Obersten Gerichtshof eingereicht wurden, wurden ohne Begründung zurückgewiesen. Aus Angst vor Zwangseinäscherungen, schrecken viele Muslime vor einer medizinischen Behandlung zurück (Sri Lanka Advocacy Update Dezember 2020). Die VN verurteilte diesen Schritt in einem Schreiben an den Premierminister mit der Begründung, die Feuerbestattung verstoße gegen das religiöse Recht der muslimischen Glaubensgemeinschaft, ihre Toten zu begraben (https://www.colombotelegraph.com/index.php/allow-the-safe-and-dignified-burial-of-covid-19-victims-un-tells-sri-lanka/).
Die ungleiche Bewältigung der Corona-Pandemie und diskriminierende Praktiken setzen sich für die betroffenen Haushalte als Krise ihrer sozialen Lebensführung fort. Hinzu kommt eine Wirtschaftskrise. Strenge Importkontrollen und Ausgangssperren marginalisierten vor allem die armen Bevölkerungsteile und Tagelöhnerinnen und Tagelöhner weiter, die durch die verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie keine Möglichkeit mehr haben, ihren Lebensunterhalt existenzsichernd zu erwerben (https://www.netherlandsandyou.nl/latest-news/news/2020/06/02/impact-of-covid19-on-food-supply-chains-in-sri-lanka; https://blogs.worldbank.org/endpovertyinsouthasia/three-ways-sri-lanka-can-deal-covid-19-induced-poverty).
Große COVID-19-Cluster gibt es insbesondere in der Westprovinz, in der sich mehrere Textilfabriken befinden, die für internationale Bekleidungsfirmen produzieren (https://abcnews.go.com/Health/wireStory/latest-australia-reports-rare-case-reinfection-73729657). Beschäftigte aus diesen Fabriken wurden in militärisch geführten Quarantänecentern unter haftähnlichen Bedingungen einquartiert und sind unter den dortigen beengten Umständen einem erhöhten Risiko einer Corona-Infektion ausgesetzt. Da staatliche Unterstützung ausbleibt, mangelt es den Zwangsisolierten an jeglicher Grundversorgung wie Lebensmittel, Medikamenten und Hygiene (https://www.ecotextile.com/2020102026880/materials-production-news/garment-workers-accuse-sri-lankan-army.html). Gleichzeitig erhalten die Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter während der Quarantäne keinen Lohn, was weitreichende Folgen für sie und ihre Familien hat.
Den Beschreibungen der Betroffenen und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nach zu urteilen, erfüllen die erzwungene Isolation und Inhaftierung den Tatbestand der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gemäß Artikel 7.1 des Internationalen Paktes über zivile und politische Rechte (Zivilpakt), der evidenter Bestandteil des Allgemeinen Präferenzsystems (APS+) ist, das im Rahmen der Zollvergünstigungen gegenüber Sri Lanka durch die EU zur Anwendung kommt (https://www.icj.org/sri-lanka-vulnerable-groups-pay-the-price-for-militarization-of-covid-19-response/). Wesentlicher Bestandteil des APS+ ist die vertraglich verabredete Umsetzung von internationalen Abkommen zum Schutz der Menschen- und Kernarbeitsrechte durch die Regierung in Sri Lanka.
Organisationen und Einzelpersonen, die sich gegen die militärisch organisierten Corona-Hilfsmaßnahmen oder anderes Regierungshandeln aussprechen, müssen mit Repressalien rechnen. Ein prominentes Beispiel dafür ist der Fall des Menschenrechtsanwalts Hejaaz Hizbullah, der seit Mitte April unter dem Antiterrorgesetz (Prevention of Terrorism Act, kurz PTA) ohne Beweise und formale Anklage inhaftiert ist (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/10/sri-lanka-prominent-human-rights-lawyer-arbitrarily-detained-for-six-months-mustbe-released/). Mittlerweile wurde bekannt, dass sein Fall aufgrund der Corona-Pandemie erst im Februar 2021 wieder aufgenommen werden soll und er bis dahin in Haft verbleibt (https://www.lawasia.asn.au/sites/default/files/2020-11/LAWASIA%20statement%20of%20concern%20on%20the%20arrest%20and%20prolonged%20detention%20of%20Hejaaz%20Hizbullah.pdf; https://srilankabrief.org/2021/01/hejaz-hizbullahs-detention-extended-by-another-three-months-by-a-detention-order/). Mitte November 2020 wurde in sozialen Medien eine Liste mit den Namen von 200 Medienschaffenden veröffentlicht, die als regierungskritisch gelten und von strafrechtlicher Verfolgung bedroht sind. Mindestens einmal pro Woche berichten unabhängige Medien von Vorladungen, Verhören oder Inhaftierungen (https://www.ifj.org/media-centre/news/detail/category/asia-pacific/article/sri-lanka-on-the-front-line-of-media-rights.html; https://www.ucanews.com/news/sri-lankan-journalists-fear-new-media-crackdown/86773; https://srilankabrief.org).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Hat die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in Sri Lanka bewertet, insbesondere im Hinblick auf die Situation ethnischer Minderheiten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Politik gegenüber Sri Lanka?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation und Handlungsmöglichkeiten von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie Journalistinnen und Journalisten insbesondere in ehemaligen Kriegsgebieten?
Hat die Bundesregierung die Verabschiedung des 20. Verfassungszusatzes im Hinblick auf die menschenrechtliche Situation und auf die von der Bundesregierung vormals unterstützte Fortschreibung des Reformprozesses in Sri Lanka bewertet, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Corona-Soforthilfen im Rahmen des BMZ-Corona-Sofortprogramms (BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) an Sri Lanka bewilligt?
Falls ja, in welchem Umfang, und zur Unterstützung welcher Sektoren?
Wurde dabei ein besonderer Schwerpunkt auf Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen, im Sinne einer feministischen Außenpolitik, gelegt?
Führt die Bundesregierung ein eigenes Monitoring durch, um die Verteilung der Hilfen nachzuvollziehen und Diskriminierung zu verhindern?
Hat die Bundesregierung die Gefahr eines Staatsbankrotts Sri Lankas bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund drohender Mehrverschuldung im Zuge der COVID-Pandemie, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum bislang noch nicht?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus einer möglichen Zahlungsunfähigkeit ziehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Bezug auf den Aufbau eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die humanitäre Situation der Arbeiterinnen und Arbeiter in Zwangsquarantäne gegenüber der Regierung in Sri Lanka anzumahnen und sich für die Gewährleistung deren Menschenrechte einzusetzen?
Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zur erzwungenen Einäscherung von COVID-19-Toten in Sri Lanka unter dem Aspekt der Religionsfreiheit, insbesondere bei Muslimen, und welche Konsequenzen zieht sie aus der umstrittenen Praxis?
Inwieweit thematisiert die Bundesregierung den Rückzug der sri-lankischen Regierung aus internationalen Vertragswerken und der Abkoppelung des innenpolitischen Reformprozesses vom internationalen Strukturrahmen mit der Regierung Sri Lankas und in multilateralem Rahmen (https://www.thenewhumanitarian.org/news/2020/06/10/Sri-Lanka-activists-stateof-fear)?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung – insbesondere in ihrer Rolle als Mitglied der Core-Group zu Sri Lanka – aktiv dafür ein, dass der im VN-Menschenrechtsrat beschlossene Versöhnungsmechanismus und der Reformprozess in Sri Lanka fortgeführt werden?
Welche Auswirkung hat die geschmälerte institutionelle Betreuung des Versöhnungsprozesses in Sri Lanka auf die erfolgreiche Umsetzung dieses Prozesses (https://www.cpalanka.org/sri-lankas-recent-political-challenges-prospects-for-the-future/; https://srilankabrief.org/2020/05/sri-lankan-officials-stoke-covid-19-communal-hate-11-years-after-civilwars-end-no-reconciliation-efforts/) insbesondere vor dem Hintergrund des Rückzugs der Rajapaksa-Regierung von den Zusagen der Regierung von 2015 zur Resolution 30/01 des VN-Menschenrechtsrats zu Aufklärung und Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen?
Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Möglichkeit ein, den Monitoring-Mechanismus im VN-Menschenrechtsrat weiterführen zu können?
Welche anderen Optionen sind nach Ansicht der Bundesregierung denkbar?
Hat sich die Bundesregierung zu der Möglichkeit der Schaffung eines eigenständigen Mechanismus zur Aufklärung und strafrechtlichen Aufarbeitung der Bürgerkriegsverbrechen auf Ebene der VN positioniert?
Wenn nein, wann wird sie dies nachholen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum das vom Generalbundesanwalt geführte Strukturermittlungsverfahren bezüglich Verbrechen gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch im Rahmen des Bürgerkriegs in Sri Lanka bislang immer noch nicht in ein personenbezogenes Ermittlungsverfahren übergegangen ist (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 107 auf Bundestagsdrucksache 19/24261 der Abgeordneten Katja Keul)?
Haben sich Personen, gegen die im Rahmen des in Frage 10 genannten Strukturermittlungsverfahrens beim Generalbundesanwalt ermittelt wurde oder wird seit Beginn des Verfahrens in Deutschland aufgehalten?
Wenn ja, hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob diese Personen zu den Tatvorwürfen befragt wurden?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Zerstörung und der Abkehr der Rajapaksa-Regierung von den Verpflichtungen der VN-Menschenrechtsratsresolution 30/1, unter der sich die Vorgängerregierung zu Versöhnung, Aufklärung, Aufarbeitung und Menschenrechtsschutz in Sri Lanka verpflichtet hatte, und inwiefern thematisiert die Bundesregierung als Teil der Core-Group zu Sri Lanka im VN-Menschenrechtsrat die Zerstörung des Mullivaikal-Mahnmahls in Jaffna Anfang Januar 2020?
Inwieweit erfüllt nach Kenntnis der Bundesregierung Sri Lanka die im Rahmen von APS+ erforderlichen arbeits- und menschenrechtlichen Standards?
Inwieweit beteiligt sich die Bundesregierung bzw. die Botschaft in Colombo an dem Überprüfungsverfahren zum APS+-Abkommen in Sri Lanka, insbesondere an den Felduntersuchungen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gemäß dem Standard, den die VN-Sonderberichterstatter und der VN-Menschenrechtsausschuss formuliert haben, gegenüber der Regierung Sri Lankas für die Abschaffung des Prevention of Terrorism Act (PTA) bzw. für die Schaffung einer alternativen Gesetzgebung ein?
Wird die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund des bisherigen entwicklungspolitischen Schwerpunkts Friedensentwicklung und Krisenprävention – die fortschreitende Militarisierung der Regierungsführung und der zivilen Verwaltung zum Gegenstand politischer Gespräche machen?
Bis wann plant die Bundesregierung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Sri Lanka wie in der Strukturreform BMZ 2030 beschlossen zu beenden, und welche multilateralen, europäischen und nichtstaatlichen Partner werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit übernehmen, und in welchem finanziellen Umfang?
Hat die Bundesregierung die Lage der Presse- und Versammlungsfreiheit in Sri Lanka bewertet, und mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage von Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern bewertet, die sich für Minderheitenrechte einsetzen und sich kritisch zum Regierungshandeln äußern?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung und insbesondere die deutsche Auslandsvertretung vor Ort, um diese Personen zu unterstützen und zu schützen?
Welche deutschen Textilkonzerne produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Freihandelszonen in Sri Lanka, und gab es anlässlich der Situation der dort beschäftigten Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter während der Corona-Pandemie Gespräch zwischen der Bundesregierung und diesen Konzernen?
Inwiefern hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung Sri Lankas die massive Überbelegung von Gefängnissen in Sri Lanka thematisiert, wodurch Gefangene einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, sich mit COVID-19 zu infizieren (https://edition.cnn.com/2020/11/30/asia/sri-lanka-covid-19-prison-intl/index.html)?