Zahlen zu Speicherungen und Abfragen polizeilicher EU-Datenbanken (2020)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25941)
Auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25575 sollte die Bundesregierung Auskunft geben zu den im Jahr 2020 vorgenommenen Speicherungen und Abfragen polizeilicher EU-Datenbanken. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/16723, in der nach Zahlen zu Speicherungen und Abfragen polizeilicher EU-Datenbanken im Jahr 2019 gefragt wurde, unterblieben jedoch einige Angaben und wurden in erst auf Nachfrage offengelegt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18872).
Dies betraf unter anderem die Differenzierung von Personen, die nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses (SIS = Schengener Informationssystem) ausgeschrieben sind, in die beiden Zwecke verdeckte sowie gezielte Kontrolle. So kann nicht nachvollzogen werden, wie sich diese Ausschreibungen für die Artikel 36 Absatz 2 und 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses darstellen. Ebenfalls unterbleibt eine Differenzierung zu Personen und Sachen, die nach Artikel 36 Absatz 2 sowie 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben waren, für deutsche Behörden.
Zwar beantwortet die Bundesregierung die Zahl der Abfragen des Gesichtserkennungssystems (GES) beim Bundeskriminalamt (BKA), es unterbleibt aber wie für das Jahr 2019 zunächst die Angabe zu daraus erzielten Personenidentifizierungen durch das BKA, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter. Hierzu schreibt die Bundesregierung, die Anzahl der Personen, die mittels Bildabgleich identifiziert werden konnten, werde „nicht zentral vorgehalten“. Diese Zahlen wurden jedoch zuvor ab 2009 lückenlos angegeben (https://netzpolitik.org/2020/deutlich-mehr-gesichtserkennung-bei-bundespolizei-und-kriminalaemtern).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche getrennte Zahl zu Personenausschreibungen sowie zu Sachausschreibungen zum Zwecke der verdeckten sowie gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses ist der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember für 2020 bekannt (bitte wie in der Antwort zu den Fragen 6a und 6c auf Bundestagsdrucksache 19/7365 die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen), und wie differenzieren sich diese nach Artikel 36 Absatz 2 und 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses?
Wie viele Personen und Sachen waren 2020 (Stichtag: 31. Dezember 2020) nach Kenntnis der Bundesregierung nach Artikel 36 Absatz 2 sowie 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte wie in der Antwort zu den Fragen 6b und 6d auf Bundestagsdrucksache 19/7365 die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Inwiefern ist es möglich, die in der Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/25575 gegenständlichen INPOL-Ausschreibungen für die verdeckte sowie gezielte Kontrolle nicht nur für 2020, sondern für die letzten zehn Jahre darzustellen, um nachvollziehen zu können, welchen Schwankungen diese unterliegen?
Welche Bezeichnungen tragen die INPOL-Systeme, mit denen das BKA und die Bundespolizei für eigene Zwecke an das System INPOL-Z angebunden sind, und wie viele Datensätze zu Personen sind dort enthalten?
Wie viele Personenidentifizierungen haben das BKA, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2020 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vornehmen können (bitte wie in der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/18872 bzw. in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/16723 beantworten), und wie ist es gemeint, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Antwort zu Frage 11b auf Bundestagsdrucksache 19/25575 schreibt, die Anzahl der Personen, die mittels Bildabgleich identifiziert werden konnten, werde „nicht zentral vorgehalten“, obwohl dies bislang ab 2009 lückenlos angegeben werden konnte (https://netzpolitik.org/2020/deutlich-mehr-gesichtserkennung-bei-bundespolizei-und-kriminalaemtern)?
Wie differenzieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im SIS „Automatic Fingerprint Identification System“ (AFIS) enthaltenen 724 505 Lichtbilder nach Personen sowie Objekten, und wie stellen sich diese getrennten Zahlen für Treffer nach Abfragen des SIS AFIS im Jahr 2020 dar?
Welche konkreten Vorschläge hat das BKA hinsichtlich der technischen Verbesserung des „Automatic Fingerprint Identification System“ im Schengener Informationssystem zur Verwendung von einheitlichen Datenstandards und praxistauglichen Geschäftsprozessen sowie der fachlich erforderlichen Anforderungen hinsichtlich der Erfassung und Verarbeitung von Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen, die ausschließlich biometrische Daten enthalten gemacht (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung Interpol keine Zustimmung zur Speicherung deutscher Daten in ihrer Gesichtsdatenbank erteilt (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/25941), und inwiefern ist diese Zustimmung für die Zukunft geplant?
Sofern die „fachliche und datenschutzrechtliche Prüfung“ zur Teilnahme an dem Interpol-System weiter andauert (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/16723), welche fachlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken will das BKA ausräumen?