Folgen einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Derzeit sind beim Bundesfinanzhof Revisionsverfahren hinsichtlich einer möglichen Doppelbesteuerung von Rentenzahlungen anhängig. Nach Angaben der Bundesregierung zahlen derzeit 7 Millionen der 19,6 Millionen Rentner in Deutschland Einkommenssteuer. Insgesamt wurde so ein Steueraufkommen von 42,8 Mrd. Euro in 2020 generiert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25772).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Rentner haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Einspruch hinsichtlich der Rentenbesteuerung eingelegt (bundesweit und aufgegliedert nach Ländern)? Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Rentner, die Einsprüche wegen der Renten führen, mit Vordrucken zur Einspruchsrücknahme angeregt?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass das Bundesfinanzministerium eine Absprache mit den Ländern (AO-Referatsleiter) vorbereitet bzw. bereits erörtert hat wie im Falle einer festgestellten Doppelbesteuerung von Renten zu verfahren wäre?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden beschlossen bzw. erörtert?
b) Wenn ja, ist geplant, dass Rentner künftig ihre Steuerbescheide aus dem ganzen Berufsleben vorlegen müssen?
c) Wenn ja, hat sich das Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern besprochen, dass trotz einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung kein Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 der Abgabenordnung (AO)) angebracht wird?
Basiert nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation zur Einkommensteuer 33/2017 in der Fassung 14. Juli 2020, auf der Absprache mit Bund und Ländern, und haben andere Bundesländer inhaltsgleiche bzw. vergleichbare Anweisungen?
Hat das Bundesministerium der Finanzen geprüft, ob es selbst in der Lage wäre, eine mögliche Doppelbesteuerung der Renten zu berechnen?
a) Wenn ja, welche Methode wurde bzw. würde dabei zugrunde gelegt?
b) Wenn ja, wurde bzw. würde diese Methode den steuerberatenden Berufen offengelegt bzw. zugänglich gemacht?
c) Würde nach Ansicht der Bundesregierung Rentnern die Zwangsruhe ihrer Einsprüche verweigert, wenn sie die Doppelbesteuerung nicht selbst ausrechnen können?
Hat das Bundesministerium der Finanzen in seiner Beitrittserklärung im BFH-Verfahren X R 33/19 vorgerechnet, dass die Rentner ganz oder teilweise auf ihre Grundfreibeträge, ihren Werbungskostenpauschbetrag und ihre steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung verzichten sollen, um diese in den „steuerfreien Gesamtrentenbezug“ einzurechnen?
Hat die Bundesregierung geprüft, wie im Falle einer festgestellten Doppelbesteuerung ehemalige DDR-Rentner und deren Einzahlungen vor 1990 behandelt werden würden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung geprüft, wie im Falle einer festgestellten Doppelbesteuerung die neue Grundrente bei der Doppelbesteuerung berücksichtigt werden würde und ob Rentner mit eigenen Beitragsleistungen einen zusätzlichen Steuerfreibetrag erhalten würden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?