BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der bilateralen Reformpartnerschaften im Rahmen des "Marshallplan mit Afrika"

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

12.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2667212.02.2021

Stand der bilateralen Reformpartnerschaften im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“

der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Jahr 2017 wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) der „Marshallplan mit Afrika“ vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, mehr privates Kapital für die Entwicklungsmärkte in Afrika zu generieren. So schreibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in den Eckpunkten für einen Marshallplan mit Afrika in These 4 der „10 Thesen für einen Marshallplan mit Afrika“, dass Afrika weniger Subventionen und mehr private Investitionen brauche (https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie310_Afrika_Marshallplan.pdf).

Damit gehört die Mobilisierung von privatem Kapital und privater Investitionen nach Ansicht der Fragesteller unzweifelhaft zu einem Kernanliegen des „Marshallplans mit Afrika“. Die Bundesregierung lässt in ihrer Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18486 den Schluss der Fragesteller, dass eine Beteiligung privater Unternehmen an Vorhaben, Programmen und Initiativen des „Marshallplans mit Afrika“ insgesamt nicht stattgefunden habe, nicht zu, obwohl sie gleichwohl in ihrer Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/18486 erklärt, „eine Beteiligung von Unternehmen an Vorhaben der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit war und ist nicht vorgesehen…“. Vor diesem Hintergrund weisen die bisherige Umsetzung und Steuerung des „Marshallplans mit Afrika“ sowie die Äußerung der Bundesregierung, wonach eine „Beteiligung von Unternehmen […] nicht vorgesehen war und ist“ nach Ansicht der Fragesteller deutlich darauf hin, dass im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“ gemachte Ankündigungen nicht umgesetzt werden und die von Bundesminister Dr. Gerd Müller angekündigte „Afrika-Offensive“ eher rhetorischer Natur ist und nicht in eine tatsächliche politische Umsetzung im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“ mündet.

Laut Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller sollte der „Marshallplan mit Afrika“ das Kernstück einer neuen deutschen „Afrika-Offensive“ werden (https://www.dw.com/de/neue-afrikapolitik-mit-bekannten-rezepten/a-42961797). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/18486 führt die Bundesregierung aus, dass bis zum April 2020 im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“ mit insgesamt sechs afrikanischen Staaten sogenannte bilaterale Reformpartnerschaften geschlossen wurden.

Insgesamt wurden zwischen den Jahren 2017 und 2019 Zusagen für Maßnahmen und Projekte in einem finanziellen Gesamtvolumen von 1 731 500 000 Euro erteilt. Bei der Hälfte der Länder, mit denen bis zum April 2020 bilaterale Reformpartnerschaften bestanden, sollte die Umsetzung der Maßnahmen und Projekte mit einer Gesamtinvestitionshöhe von 948 Mio. Euro ab Mitte 2020 erfolgen.

Angesichts der Ausgestaltung der zahlreichen Initiativen der Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragesteller Koordinierung dringend geboten. Denn für das Eingehen einer Reformpartnerschaft im Rahmen des vom BMZ angestoßenen „Marshallplans mit Afrika“ ist die Teilnahme an der „Compact with Africa“-Initiative des Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine zwingende Voraussetzung. Aufgrund der Überlappung der beiden Initiativen ist daher eine enge Koordinierung innerhalb der Bundesregierung zentral für die Funktionsfähigkeit des Marshallplans und insbesondere für das Generieren von privatem Kapital für die Entwicklungsmärkte Afrikas.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche weiteren Länder sind seit April 2020 Teil der „G20 Compact with Africa“-Initiative geworden?

2

Mit welchen der neu hinzugekommenen Länder wurden im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“ sogenannte bilaterale Reformpartnerschaften geschlossen?

3

Welche weiteren „Compact-Staaten“ haben bisher Interesse an der Teilnahme am „Marshallplan mit Afrika“ bekundet?

4

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen über bilaterale Reformpartnerschaften mit Ländern gegeben, die nicht zustande kamen?

Wenn ja, aus welchen Gründen kamen die bilateralen Reformpartnerschaften nicht zustande?

5

Welche konkreten Vereinbarungen und Verpflichtungen beinhalten die neu geschlossenen bilateralen Reformpartnerschaften jeweils im Einzelnen (hier bitte sowohl Vereinbarungen und Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber den entsprechenden Ländern eingegangen ist, als auch die Vereinbarungen und Verpflichtungen der Reformpartnerländer benennen)?

6

Welche konkreten Maßnahmen und Projekte in welcher finanziellen Höhe befinden sich bisher jeweils in den einzelnen Ländern, mit denen diese bilateralen Reformpartnerschaften geschlossen wurden, in der Umsetzung, und wie weit fortgeschritten ist der jeweilige Stand der Umsetzung?

7

Welche der Maßnahmen und Projekte aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/18486 sind bisher abschließend umgesetzt worden, und welche der Maßnahmen und Projekte befinden sich derzeit noch in der Umsetzung?

Welche Zeiträume sind für die jeweiligen Maßnahmen und Projekte vorgesehen?

8

Welche Maßnahmen und Projekte aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/18486 wurden verstetigt oder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung verstetigt werden?

9

Welche konkreten messbaren Erfolge gehen bisher aus den jeweiligen Maßnahmen und Projekten der eingegangenen bilateralen Reformpartnerschaften hervor?

10

Finden regelmäßige Evaluationen der bereits bewilligten Projekte statt (wenn ja, bitte die Ergebnisse nach Projekten aufschlüsseln)?

11

Welche konkreten Maßnahmen und Projekte befinden sich seit Beginn des Jahres 2020 in welcher jeweiligen finanziellen Höhe jeweils in den einzelnen Ländern, mit denen die bilateralen Reformpartnerschaften geschlossen wurden, in der Umsetzung?

12

Welche konkreten Maßnahmen und Projekte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Prüfung für eine Finanzierungszusage im laufenden Jahr?

13

An welchen zusätzlichen Initiativen und Instrumenten zur Ergänzung der Reformpartnerschaften im Rahmen der Umsetzung des „Marshallplans mit Afrika“ partizipieren privatwirtschaftliche Unternehmen (bitte jeweilige Projekte, finanzielles Volumen des jeweiligen Gesamtprojekts, Anteil der hierfür unterstützend durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel sowie Anteil der von den jeweiligen Unternehmen je Projekt aufgewendeten Mittel aufschlüsseln)?

14

Inwiefern und in welchem finanziellen Umfang beteiligen sich privatwirtschaftliche Unternehmen bisher über welchen Zeitraum an welchen konkreten Maßnahmen und Projekten der bilateralen Reformpartnerschaften im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“?

15

Im Rahmen welcher weiteren entwicklungspolitischen Instrumente und Kooperationsformate im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“, die von den Fragestellern nicht angesprochen werden, beteiligt sich die Privatwirtschaft?

16

Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen aufgeschlüsselt nach den entsprechenden Ländern auf bereits laufende Projekte auf bzw. setzen Projekte fort, die bereits vorher Teil der Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung waren?

17

Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen aufgeschlüsselt nach den entsprechenden Ländern auf bereits laufende Projekte aus den bestehende bilateralen Reformpartnerschaften auf?

18

Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen auf, durch den Compact with Africa mit den jeweils einzelnen Ländern getroffenen, Vereinbarungen auf und ergänzen bzw. vertiefen diese in welcher konkreten Form?

19

Wie oft hat die von der Bundesregierung eingesetzte Staatssekretärsrunde Afrika jeweils in den Jahren 2020 und bisher im Jahr 2021 unter Teilnahme welcher Vertreter der jeweiligen einzelnen Ressorts der Bundesregierung getagt?

20

Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf eine Verbesserung der Koordinierung der in dieser kleinen Anfrage genannten verschiedensten Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung von privaten Investitionen in den Entwicklungsmärkten Afrikas sind aus den in Frage 17 genannten Treffen der Staatssekretärsrunde Afrika im Einzelnen hervorgegangen?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen