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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Westbalkanregelung -Transparenz bei Verteilung des Kontingents

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2665912.02.2021

Westbalkanregelung − Transparenz bei Verteilung des Kontingents

der Abgeordneten Thomas Hacker, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2021 trat die Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, besser bekannt als die Westbalkanregelung (WBR), in Kraft. Mit ihr wurde die seit 2016 bestehende WBR modifiziert und bis 2023 verlängert. Die Regelung ermöglicht die Erwerbsmigration von Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben und die Voraussetzungen für eine Visumerteilung erfüllen. Auch Personen ohne nachgewiesene berufliche Qualifikationen können über diese Regelung einwandern. Die WBR hat dabei geholfen, das Asylverfahren auf seinen eigentlichen Zweck zu konzentrieren. Darüber hinaus trug sie zur Verbesserung der Konjunktur im Baugewerbe, Gastgewerbe und im Gesundheitswesen in Deutschland maßgeblich bei. Trotz der Pandemiekrise hat die Nachfrage nach der Arbeitsmigration unter der WBR nicht nachgelassen, im Bauwesen hat der Wettbewerb um das Personal sogar zugenommen (https://www.iab-forum.de/die-westbalkanregelung-bleibt-auch-in-der-corona-krise-fuer-viele-betriebe-wichtig/). Es ist zu erwarten, dass die zunächst kleinere Gruppe der Pflegekräfte, die über die WBR eingewandert ist, wachsen wird.

Auch die Herkunftsstaaten der Einwanderer profitieren von der WBR. Durch das Entstehen von beruflichen und sozialen Netzwerken und dank einem regen Wissenstransfer ergeben sich für diese Länder große Chancen. Daraus resultierende positive Auswirkungen auf die Wirtschaft der Region liegen nicht zuletzt aufgrund der Beitrittsperspektive der Staaten zur Europäischen Union auch im Interesse der Bundesrepublik. Transparenz in der Kommunikation mit den Partnern auf dem Westbalkan untermauert den Ansatz zu mehr Glaubwürdigkeit im Umgang mit den Beitrittskandidaten, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten u. a. im März 2020 beim Beschluss des verstärkten Ansatzes in der Erweiterungspolitik verständigten.

Die Länder des westlichen Balkans sind besonders stark von den wirtschaftlichen Verwerfungen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen. Rücküberweisungen aus dem Ausland machen ca. 9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aller Westbalkanländer aus. Diese drohen nun, aufgrund der Pandemie wegzubrechen, was Folgen für die Wirtschaft der Länder hat und die Stabilität der Region im Herzen unseres Kontinents gefährdet (https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/bericht-wirtschaftsumfeld/albanien/wirtschaft-auf-dem-balkan-zwischen-krise-und-hoffnung-245416).

Obwohl die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2019 62 334 Einstellungen auf Grundlage der WBR zustimmte, konnten unter anderem aufgrund von Kapazitätsgrenzen bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik nur 27 259 Visa erteilt werden (Bundestagsdrucksache 19/19175). Die neue Regelung sieht nun ein maximales jährliches Kontingent von 25 000 Zustimmungen durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Erwerbstätige kamen zwischen 2016 und 2020 über die Westbalkanregelung nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland (bitte nach Herkunftsland und Jahr aufschlüsseln)?

2

Welche Faktoren beeinflussten nach Kenntnis der Bundesregierung die ggf. in Frage 1 genannte Verteilung auf die jeweiligen Länder?

3

Wird das neu vorgeschlagene jährliche Kontingent von 25 000 Visa in einzelne Länderkontingente für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien unterteilt?

Falls ja, wie groß werden die jeweiligen Länderkontingente sein?

Falls ja, nach welchen Faktoren wurde die Größe der jeweiligen Kontingente bestimmt?

Falls nein, nach welchem anderen System werden die 25 000 Visa auf die fünf Westbalkanstaaten verteilt?

4

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Visaanträgen für Arbeitsvisa in den Deutschen Botschaften und Konsulaten in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien?

5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Konsequenz aus der erhöhten Anzahl von Anträgen auf Visaerteilung durch die Westbalkanregelung personelle und logistische Kapazitäten in den betroffenen Auslandsvertretungen erhöht?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Auswirkungen haben Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Kapazität zur Erteilung von Visa in den zuständigen Botschaften und Konsulaten in den Westbalkanländern (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erteilten Visaanträge, die auf Basis der Westbalkanregelung genehmigt wurden, im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie entwickelt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

8

Mit welchen Deutschen Botschaften bzw. Konsulaten in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien haben die örtlichen deutschen Auslandskammern (AHK) Vereinbarungen zu vereinfachten Visaantragsverfahren?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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