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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Eingrenzung und Erfassung der Situation rund um das SARS-CoV-2-Virus und die Covid-19-Erkrankung sowie deren Eindämmung
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
16.03.2021
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2668515.02.2021
Eingrenzung und Erfassung der Situation rund um das SARS-CoV-2-Virus und die Covid-19-Erkrankung sowie deren Eindämmung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
des Abgeordneten Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Eingrenzung und Erfassung der Situation rund um das SARS-CoV-2-Virus und
die COVID-19-Erkrankung sowie deren Eindämmung
Seit Beginn des Jahres 2020 haben die Ereignisse im Zusammenhang mit dem
aus China stammenden Virus SARS-CoV-2 sowie die damit einhergehende
Krankheit COVID-19, gemeinhin unter dem Stichwort „Corona“
zusammengefasst, einen beherrschenden Einfluss auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in
der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem der Deutsche Bundestag eine
„epidemische Lage von nationaler Tragweite“ entsprechend dem seit dem 28. März
2020 neugefassten § 5 des Infektionsschutzgesetzes beschlossen hat (https://w
ww.buzer.de/gesetz/2148/v237994-2020-03-28.htm), reagieren die
Bundessowie die Landesregierungen unter Einbeziehung des zuständigen Robert
Koch-Instituts (RKI) auf diese Lage mit Verordnungen, die weitreichend in die
Grundrechte der deutschen Bevölkerung sowie die Wirtschaftsordnung
eingreifen (https://www.tagesschau.de/inland/corona-grundrechte-101.htm). Dabei
sind die Grundlagen, auf denen diese erheblichen Verordnungseingriffe
erfolgen, oft keineswegs klar und werden zudem vielfach durch ein
widersprüchliches Regierungshandeln infrage gestellt (https://www.deutschlandfunk.de/coro
na-massnahmen-medizinstatistiker-bevoelkerung-wird-mit.694.de.html?dram:a
rticle_id=487522).
Wichtigster Indikator für die regierungsseitig verhängten Maßnahmen ist
durchgängig die Anzahl der mittels Tests als mit SARS-CoV-2 infiziert
ermittelten Personen in Deutschland. Dabei führt das RKI bereits die insoweit
ermittelten Zahlen undifferenziert mit der Bezeichnung „COVID-19 Fallzahlen in
Deutschland“ auf (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona
virus/Fallzahlen.html?fbclid=IwAR2l-FNO).
Schon im Juni 2020 hatte der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn in
einem Interview einer ARD-Sendung davor gewarnt, dass eine Steigerung der
durchgeführten Tests dazu führen würde, dass auch die Anzahl der
fälschlicherweise als corona-positiv erfassten Personen zunimmt und das Ergebnis somit
stark verfälscht (https://www.presse.online/2020/06/20/spahn-durch-zu-viele-te
sts-mehr-falsch-positive-faelle-als-echte/). Gleichwohl ist die Anzahl der Tests
seither von Juni 2020 von ca. 400 000 pro Woche (https://www.zeit.de/wirtscha
ft/2020-06/krankenkassen-corona-tests-kosten-preissenkung?utm_referrer=http
s%3A%2F%2Fwww.bing.com%25) bis Ende Oktober 2020 um etwa 1 Million
Tests bundesweit gestiegen (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117986/La
bore-warnen-vor-Ueberlastung-durch-immer-mehr-Coronatests), wie auch den
RKI-Lageberichten zu entnehmen ist. Dass der Bundesgesundheitsminister mit
seiner Einschätzung einer hohen Anzahl falsch positiver Corona-Tests richtig
lag, zeigte nach Auffassung der Fragesteller eindrücklich der Umstand, dass in
einem Augsburger Testlabor im Herbst von 60 corona-positiv ausgefallenen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26685
19. Wahlperiode 15.02.2021
Test aufgrund eines wegen der Auffälligkeit durchgeführten Nachtests letztlich
58 als „falsch positiv“ erkannt werden konnten (https://www.stadtzeitung.de/re
gion/augsburg/lokales/fehler-augsburger-labor-58-60-corona-tests-faelschlicher
weise-positiv-id214522.html). Auch prominente Fälle falsch-positiver Corona-
Tests aus dem Bereich des Fußballsports, in dem regelmäßig getestet wird,
etwa bei den Würzburger Kickers oder dem 1. FC Heidenheim, unterstreichen
nach Ansicht der Fragesteller, wie groß die Gefahr fälschlicherweise als SARS-
CoV-2-infizierter Personen aufgrund der durchgeführten Tests ist (https://www.
tvmainfranken.de/corona-tests-der-wuerzburger-kickers-offenbar-falsch-positi
v-237930); (https://www.swp.de/sport/fussball-national/2-liga/2.-liga-fuenf-pos
itive-corona-faelle-beim-1.-fc-heidenheim-52594981.html). Die dort
vermeintlich ermittelten positiven Corona-Fälle stellten sich im Nachhinein alle als
falsch heraus. Zuletzt wäre Ende Dezember 2020 beinahe die polnische
Skimannschaft von der Vierschanzentournee ausgeschlossen worden, weil es zu
einem falsch-positiven Corona-Test in der Sportlergruppe gekommen war
(https://sportbild.bild.de/wintersport/skispringen/wintersport/vierschanzentourn
ee-polnische-skispringer-duerfen-jetzt-doch-starten-74660972.sport.html). Das
RKI bereinigt bis heute aber nicht die Statistik der von ihm erfassten Covid-19-
Fälle um einen statistischen Korrekturfaktor der falsch-positiven-Zahlen
(https://www.pz-news.de/startseite_artikel,-Falsch-positive-Ergebnisse-bei-aus
geweiteten-Corona-Tests-_arid,1474528.html).
Wie ausgeführt, hängt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen nicht
vom tatsächlichen Infektionsgeschehen ab, sondern korreliert mit der Anzahl
der durchgeführten Tests, da es bei Corona aufgrund des oftmals
asymptomatischen Verlaufs eine hohe Dunkelziffer gibt, die ohne Tests nicht identifiziert
würden. Der Schwellenwert von durch Tests identifizierten 50 Corona-Fällen je
Landkreis bezogen auf 100 000 Einwohner für die sogenannte 7-Tage-Inzidenz,
der auf den gemeldeten Neuinfektionen der letzten Tage beruht, wurde erstmals
im Mai 2020 festgelegt. Seinerzeit lag die wöchentliche Testkapazität bei
300 000 bis 400 000 Stück. Seit Oktober 2020 liegt die Testkapazität aber
regelmäßig drei- bis viermal so hoch (s. o.). Bis in den August 2020 hinein lag
diese sogenannte 7-Tagesinzidenz z. B. in Niedersachsen noch unterhalb des
Schwellenwertes von 50 (https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/ifram
e.php). Die Bundesregierung hat diesen Wert festgelegt, um das
Infektionsgeschehen nachvollziehbar zu machen und die Landkreise bei der
Nachverfolgung der Ansteckungen nicht zu überfordern (https://www.spiegel.de/wissensc
haft/medizin/coronavirus-massnahmen-wie-aussagekraeftig-ist-der-inzidenzwer
t-a-ced04d3c-6b39-46c9-882b-8e77cbee3a69). Da der Schwellenwert
maßgeblich für die Entscheidung über Maßnahmenverschärfungen bzw.
Maßnahmenockerungen ist, muss ausgeschlossen werden, dass lediglich eine Ausweitung der
durchgeführten Tests zu einer höheren Inzidenz führt (https://www.zdf.de/nachr
ichten/politik/landkreise-lockdown-zahlen-karte-100.html).
Bereits im April 2020 hatte es Kritik daran gegeben, dass das RKI hinsichtlich
der Todeszahl alle Toten im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion erfasst
und nicht lediglich diejenigen, die tatsächlich „an Corona“ gestorben sind
(https://www.merkur.de/welt/coronavirus-deutschland-rki-zahlen-statistiken-fal
sch-tote-covid-19-robert-koch-institut-zweifel-kritik-zr-13640817.html).
Seinerzeit warnte das RKI sogar ausdrücklich vor Obduktionen. Dennoch ließ man
in Hamburg alle „an und mit Corona“ Infizierten obduzieren, mit dem
Ergebnis, dass in einem bestimmten Zeitraum dort tatsächlich „nur“ acht Personen an
Corona verstorben waren, während das RKI insoweit 14 Corona-Tote für
Hamburg gezählt hatte. Der Hamburger Aufforderung, die RKI-Statistik
entsprechend den tatsächlich an Corona Verstorbenen anzupassen, ist das RKI bis
heute nicht nachgekommen (https://www.rnd.de/gesundheit/an-corona-oder-mit-co
rona-gestorben-das-ist-der-unterschied-und-das-sagen-die-aktuellen-zahlen-ID5
I4BOXBNG7FJJJUIYOTULE3M.html).
Das RKI unterscheidet auch bis heute nicht, ob identifizierte Personen lediglich
das SARS-CoV-2-Virus in sich haben oder tatsächlich an COVID-19 erkrankt
sind, sondern spricht generell bei der Erfassung pauschal nur von „COVID-19-
Fällen“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fall
zahlen.html/).
Mittlerweile haben Studien ergeben, dass im Laufe des Jahres 2020 die
Krankheit COVID-19 viel besser behandelt werden kann als noch im Frühjahr 2020.
Selbst Risikopatienten haben inzwischen eine sehr viel höhere
Überlebenschance als noch zu Beginn des Jahres 2020 (https://www.focus.de/gesundheit/news/
analyse-aus-england-sterberate-gesunken-mehr-schwerkranke-ueberleben-covi
d-19_id_12599172.html).
Die Bundesregierung hat aber die entsprechende Forschung an Medikamenten
zur Behandlung von COVID-19 im Jahr 2020 nicht mit Nachdruck
vorangetrieben (https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendun
g/corona-medikamente-politik-100.html).
Bereits in den vergangenen Jahren sind Krankenhäuser aufgrund der jährlichen
Grippe gerade auch auf den Intensivstationen an ihre Grenzen gestoßen,
besonders in der Welle 2017/2018 (https://www.klinikum-bad-hersfeld.de/grippewell
e_krankenhaeuser_stossen_an_kapazitaetsg.html). Auch in einer Grippewelle
müssen viele Menschen künstlich beatmet werden (https://www.aerztezeitun
g.de/Medizin/Bei-Grippe-Pandemie-muessen-viele-Menschen-beatmet-werden-
333082.html). Laut einer österreichischen Studie vom Januar 2020 weisen rund
70 Prozent derer, die mit Influenza auf eine Intensivstation kommen, eine
Lungenentzündung auf; die Mortalität liegt dabei bei 20 Prozent (https://pflege-prof
essionell.at/at-mit-influenza-auf-die-intensivstation). Auch in der
Bundesrepublik Deutschland hat die jährliche Influenza in den vergangenen Jahren
regelmäßig zu einer hohen Todesrate geführt. Der Spitzenwert der damit
einhergehenden Bandbreite einer Übersterblichkeit im Frühjahr der vergangenen drei
Jahren (2017 bis 2019) wurde im gesamten Jahr 2020 bei Weitem nicht erreicht
(https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/bevoelk
erung-sterbefaelle.html, abgerufen am 10. November 2020).
Schon im Frühjahr 2020 hatte die Bundesregierung COVID-19-Patienten aus
anderen EU-Staaten zur Behandlung in Deutsche Krankenhäuser verbringen
lassen. Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas hat die deutsche
Aufnahmebereitschaft im Oktober 2020 wiederholt (https://www.grenzecho.net/43
858/artikel/2020-10-17/maas-deutschland-zur-aufnahme-von-corona-
patientenaus-eu-bereit). Es ist inzwischen bekannt, dass zumindest französische,
belgische und niederländische COVID-19-Patienten im Herbst 2020 wieder in
deutschen Klinken versorgt werden (http://www.lessentiel.lu/de/news/grossregion/s
tory/Saarland-nimmt-Corona-Patienten-aus-Metz-auf-16867329); (https://ww
w.welt.de/vermischtes/article218424736/Corona-Niederlaendische-Patienten-n
ach-Deutschland-geflogen.html); (https://www.vrt.be/vrtnws/de/2020/11/04/cor
ona-patienten-aus-belgien-werden-auch-in-deutschen-krankenhae/). Dennoch
hat die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Corona-Eindämmung noch im
November 2020 im Deutschen Bundestag damit begründet, dass eine
Überlastung des deutschen Gesundheitssystems verhindert werden müsse (https://ww
w.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/bevoelkerungsschutzg
esetz-1805062).
Seit Beginn des Corona-Auftritts in der Bundesrepublik Deutschland ist
bekannt, dass insbesondere die Alten- und Pflegeheime sehr gefährdet sind und
das Virus, wenn es dort eingeschleppt wird, hier schnell eine Vielzahl von
Personen infiziert und leider häufig auch tödlich wirkt (https://www.mainpost.de/r
egional/wuerzburg/corona-ausbruch-in-wuerzburg-angehoerige-in-sorge-um-he
imbewohner-art-10426804); (https://www.n-tv.de/panorama/Wolfsburger-Pfleg
eheim-meldet-zwoelf-Tote-article21676304.html). Führende Wissenschaftler
fordern deshalb seit Monaten, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um vor allem
die sogenannten vulnerablen Gruppen, insbesondere in Alten- und
Pflegeheime, in Deutschland vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus wirksam zu
schützen (https://www.evangelisch.de/inhalte/177991/07-11-2020/virologe-stre
eck-fuer-schutz-von-risikogruppen-statt-lockdowns); (https://www.kbv.de/htm
l/48910.php); (https://www.focus.de/gesundheit/news/matthias-schrappe-im-fo
cus-online-interview-medizin-professor-lockdown-politik-ist-endgueltig-gesch
eitert-das-raecht-sich-bei-impfung_id_12780854.html). Unverändert liegt die
Zahl der Corona-Ausbrüche und der damit einhergehenden schweren
Erkrankungen bzw. sogar Tode in Alten- und Pflegeheimen hoch (https://www.t-onlin
e.de/region/id_89166522/erneut-corona-ausbruch-in-wuerzburger-pflegehei
m.html); (https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/mehrere-neue-corona-infe
ktionen-im-umfeld-eines-dortmunder-altenheims-1544489.html); (https://www.
sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-vier-corona-tote-in-altenheim-
1.5169619); (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/c
orona-ausbruch-sandhausen-100.html); zudem gehen damit hohe
Inzidenzzahlen in den betroffenen Regionen einher (https://rp-online.de/nrw/staedte/hilden/
corona-ausbrueche-in-altenheimen-treiben-inzidenz-im-kreis-mettmann-hoch_a
id-55591949); (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/altenheime-coro
na-102.html). Selbst in solchen Einrichtungen, in denen kurz zuvor eine
vermeintliche Schutzimpfung durchgeführt wurde, ist es kürzlich in Bayern und
Nordrhein-Westfalen zu COVID-19-Infizierungen gekommen (https://www.t-o
nline.de/region/dortmund/news/id_89244496/dortmund-corona-faelle-im-pfleg
eheim-nach-impfstart.html); (https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/mo
egliche-erklaerungen-infektion-nach-impfung-mehrere-personen-in-bayerische
m-altenheim-neu-infiziert_id_12838280.html).
Die Corona-Pandemie kann nicht nur selbst tödlich wirken, sondern auch ihre
Begleiterscheinungen wie Angst oder wirtschaftliche Not. Dieses
nachgewiesene Phänomen wird als Corona-Suizid bezeichnet (https://www.focus.de/gesund
heit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-sozi
ale-pandemie-erleben_id_11988295.html). Alleine die Berliner Feuerwehr etwa
musste im Jahr 2020 schon bis Oktober 294-mal ausrücken, um Suizidenten
nach sogenannten Beinahestrangulierungen zu versorgen; im Jahr 2019 waren
es insgesamt drei vergleichbare Fälle und 2018 sieben. Die exorbitante
Steigerung von Selbstmordversuchen wird im Jahr 2020 dabei auf die Folgen der
Maßnahmen zurückgeführt, die regierungsseitig zur Eindämmung des
Coronavirus ergriffen werden, da damit Jobverluste und soziale Isolation einhergehen
(https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-feuerwehr-zahl-der-einsaetze-w
egen-moeglichem-suiziden-steigt-massiv-an-li.117723). Aber nicht nur Suizide
gehen mit Corona einher, sondern auch ein vorzeitiges Versterben infolge
dringend notwendiger Operationen, die deswegen verschoben worden waren
(https://www.landeszeitung.de/nachrichten/aus-aller-welt/64008-op-von-krebsp
atient-wegen-corona-verschoben-jetzt-ist-er-tot/).
Noch am 17. April 2020 erklärte der von der Bundesregierung zur Beratung
konsultierte Virologe Professor Christian Drosten in einem Interview mit dem
Sender rbb, dass „Masken“, also ein Mund-Nasen-Schutz, zur Eindämmung der
Corona-Epidemie nicht sinnvoll seien (https://www.metropolnews.info/mp458
143/prof-dr-drosten-masken-bringen-nichts-klartext-des-beraters-der-regie
rung). Die Bundeskanzlerin selbst sprach noch im April davon, dass
Alltagsmasken „Virenschleudern“, also kontraproduktiv zur Eindämmung der Corona-
Pandemie, seien (https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Faktencheck-S
ind-Alltagsmasken-Virenschleudern-id57398651.html). Gleichwohl wurde
dann ab dem 29. April 2020 bundesweit – nachdem der harte Lockdown schon
rund eine Woche zuvor in vielen Bundesländern beendet war – eine sogenannte
Maskenpflicht, also das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,
eingeführt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/mask
enpflicht-in-deutschland-1747318). Trotz durchgängiger Maskenpflicht ist das
Infektionsgeschehen im Laufe des Jahres aber wieder stark angestiegen (https://
de.statista.com/statistik/daten/studie/1100739/umfrage/entwicklung-der-taeglic
hen-fallzahl-des-coronavirus-in-deutschland/#:~:text=Entwicklung%20der%20t
%C3%A4glichen%20Fallzahl%20des%20Coronavirus%20%28COVID-19%2
9%20in,31.%20Juli%202020%2A%20mehr%20als%20209.000%20Corona-Inf
ektionen%20gemeldet.).
Im Frühjahr 2020, gerade auch während der Zeit des erstens Lockdowns in
Deutschland, ließ sich im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels keine erhöhte
Anzahl von Corona-Erkrankten feststellen (https://www.dekra-akademie.de/de/
06-11-2020-corona-infektionsrisiko-im-lebensmitteleinzelhandel/), weder beim
Personal noch bei den Kunden, obwohl dort seinerzeit – schon mangels
Verfügbarkeit dieser – nahezu keine Masken getragen wurden und zunächst noch nicht
einmal allgemeinverbindlichen Hygienekonzepte vorhanden waren (https://ww
w.lebensmittelzeitung.net/handel/Corona-Krise-So-schuetzt-der-LEH-seine-Mit
arbeiter-145271). Ebenso wenig ist aus der zweiten Lockdown-Phase seit Ende
2020 bisher bekannt geworden, dass es im Bereich des
Lebensmitteleinzelhandels zu auffälligen COVID-19-Erkrankungen gekommen ist (https://www.leben
smittelzeitung.net/handel/Krankenstand-2020-Fehlzeiten-trotz-Corona-stabil-1
47571), obwohl er erneut die einzige Versorgungsquelle für die Menschen in
Deutschland darstellt. Auch aus dem Hotel-, Gastronomie-, Kultur- und
Freizeitbereich ist aus der Zeit vor deren Zwangsschließung nicht bekannt, dass es
dort trotz der weit überwiegend umgesetzten Hygienekonzepte zur Entwicklung
sogenannter Corona-Hotspots gekommen wäre (https://www.welt.de/regionale
s/hessen/article218841222/Dehoga-Geplante-Gastro-Schliessungen-unverhaelt
nismaessig.html). Dass einzelne Lokalbetreiber sich an die Auflagen nicht
halten, kann nicht der gesamten Branche angelastet, sondern musste im Einzelfall
hart geahndet werden (https://www.om-online.de/om/corona-verordnung-ignori
ert-polizei-raumt-shisha-bar-in-vechta-53632); (https://www.rnd.de/panorama/
mehr-als-100-gaste-polizei-raumt-shisha-bar-in-corona-hotspot-6JEQNYFPK6
HTTTSMQ4EAZOGRMU.html); (https://rp-online.de/panorama/coronavirus/c
orona-ausbruch-in-goettingen-was-ist-in-der-shisha-bar-passiert_aid-5143
3553); (https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/in-deutz-und-ehrenfel
d-polizei-loest-illegale-corona-partys-auf-73834062.bild.html); (https://www.c
ellesche-zeitung.de/Celler-Land/Wietze/Polizei-schliesst-Shishabar-in-Wietze-
Coronaauflagen-nicht-eingehalten).
Deutschlandweit kommt es immer wieder zu großen Corona-Ausbrüchen, weil
Familien mit zumeist ausländischem Hintergrund große Feste mit einer
unzulässig hohen Teilnehmerzahl ohne Beachtung von Hygienemaßnahmen
veranstaltet haben, die nicht unterbunden wurden (https://www.focus.de/politik/deuts
chland/interview-mit-serap-gueler-tuerkische-grosshochzeiten-waehrend-coron
a-problem-der-solidaritaet_id_12567239.html); (https://www.welt.de/vermischt
es/article216755676/Corona-Ausbruch-Ganztaegige-Familienfeier-1700-Bielef
elder-in-Quarantaene.html); (https://www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/neuinf
ektion-acht-neue-corona-faelle-nach-familienfeier-in-frankfurt-_oder_-5088026
7.html).
Dem Bundesministerium für Gesundheit obliegt es nach § 5 Absatz 2
Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, im Falle der Annahme einer epidemischen
Lage nationaler Tragweite durch dort näher bezeichnete Maßnahmen die
Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik
Deutschland zu verhindern. Nachdem in Deutschland das Corona-
Infektionsgeschehen im Sommer sehr gering war, kam es nach den Sommerferien zu einem
erneuten Anstieg durch infizierte Reiserückkehrer. Vor allem die Türkei und
der Balkan sind die Herkunftsregionen, aus denen das SARS-CoV-2-Virus in
großem Umfang nach Deutschland eingeschleppt wurde (https://rp-online.de/pa
norama/deutschland/reiserueckkehrer-aus-diesen-laendern-schleppen-sie-coron
a-in-nrw-ein_aid-52873235).
Regelmäßig kommt es in Deutschland auch in sogenannten Flüchtlingsheimen
zu Corona-Ausbrüchen (https://www.saechsische.de/coronavirus/coronafall-in-
dresdner-fluechtlingsheim-5298558-plus.html); (https://www.ffh.de/nachrichte
n/hessen/suedhessen/257818-corona-faelle-fluechtlingsheim-unter-quarantaen
e.html); (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corona-pandemie-sind-fluec
htlingsheime-infektionstreiber.a0dbdd9b-e7a2-40a6-a78f-340921d17c35.html);
(https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-eroeffnet-zweite-quarantaene-unt
erkunft-fuer-fluechtlinge-li.123700); (https://www.vip.de/cms/corona-infiziert
e-fluechtlinge-bespucken-sicherheitsbeamte-in-kassel-4634041.html?c=e26e);
(https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/corona-ausbruch-in-flue
chtlingsheim-bei-schwerin-1041335711.html); (https://www.butenunbinnen.de/
nachrichten/politik/asyl-fluechtlingsheime-bremen-100.html). Die
Zuwanderung nach Deutschland läuft nach Auffassung der Fragesteller dennoch
ungehindert fort (https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/bevoelkerung
szahl-erstmals-seit-2011-nicht-gestiegen;art295,4437354).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Weshalb wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit die
Anzahl der wöchentlich durchgeführten Corona-Tests seit Sommer 2020 mehr
als verdreifacht, obwohl der Bundesgesundheitsminister im Juni 2020
darauf hingewiesen hatte, dass – was sich inzwischen vielfach bestätigt hat –
damit eine große Ungenauigkeit in Form einer hohen Zahl falscher
Testergebnisse einhergehen würde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Wieso bereinigt das RKI die festgestellten positiven Corona-
Testergebnisse nominal nicht regelmäßig um die Quote der statistisch ermittelbaren
falsch-positiven Fälle (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Wie erklärt sich die Bundesregierung die bereits bekannt gewordenen Fälle
falsch-positiver Corona-Testergebnisse (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wie wirkt sie der Miterfassung derartiger Fälle entgegen?
4. Weshalb unterscheidet das RKI bei seiner Veröffentlichung nicht zwischen
denjenigen, die tatsächlich an COVID-19 erkrankt sind, und jenen, die
lediglich ein positives SARS-CoV-2-Testergebnis erhalten haben, sondern
spricht pauschal und damit nach Ansicht der Fragesteller unzutreffend von
„COVID-19-Fällen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Warum unterscheidet das RKI in der veröffentlichten Statistik zur Anzahl
der an COVID-19 Verstorbenen nicht zwischen denjenigen, die daran und
jenen, die lediglich mit einem positivem Testergebnis in Bezug auf eine
SARS-CoV-2-Infektion verstorben sind, sondern hält daran fest, Tote
lediglich „im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion“ zu zählen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der von ihr im Mai 2020
bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Corona-Tests festgelegte
Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 Corona-Fällen pro Landkreis
und 100 000 Einwohnern verfassungskonform die Grundlage für die
Entscheidungen über weitreichende Zwangsmaßnahmen und
Grundrechtseingriffen bilden, obwohl dieser nach Auffassung der Fragesteller beliebig
durch Ausweitung oder Reduzierung der jeweils durchgeführten Corona-
Tests beeinflusst werden kann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Wie konnte es deutschlandweit seit Oktober 2020 zu dem unkontrollierten
Infektionsgeschehen kommen, obwohl etwa in Niedersachsen noch im
Sommer 2020 die 7-Tage-Inzidenz noch deutlich unter 50 Corona-Fällen
pro Landkreis lag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn die
Kontaktnachverfolgung bei einem Wert von unter 50 möglich sein soll bzw.
wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Erreichen des
Schwellenwertes die Neuinfektionen nicht wieder ansteigen?
Stellt der Schwellenwert insoweit überhaupt ein sinnvolles Ziel dar?
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Behandlungsmethoden
bezüglich COVID-19-Erkrankter seit dem Frühjahr 2020 deutlich
verbessert haben und inzwischen eine wesentlich höhere Überlebenschance
selbst für schwer Erkrankte besteht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
falls ja, warum hat die Bundesregierung im Jahr 2020 nicht mit Nachdruck
die Forschung an Medikamenten gegen COVID-19 gefördert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Weshalb ist es der Bundesregierung in Zusammenwirken mit den Ländern
noch nicht gelungen, hinreichend wirksame Maßnahmen zum Schutz der
vulnerablen Personengruppen, insbesondere auch der Bewohner von
Alten- und Pflegeheimen, in Deutschland zu ergreifen, obwohl seit dem
Frühjahr bekannt ist, dass das Coronavirus gerade dort verheerende
Wirkungen entfaltet und Ausbrüche in Pflegeheimen die Inzidenzahlen in den
betroffenen Kreisen schlagartig in die Höhe treiben (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
grippebedingt in den Monaten September 2020 bis Ende 2020 hospitalisierten, auf
Intensivstationen behandelten bzw. verstorbenen Personen, und wie hoch
war diese jeweils in den Vergleichsmonaten der vergangenen fünf Jahre
(bitte nach Jahren und Fallgruppe genau aufschlüsseln)?
11. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
COVID-19-bedingt hospitalisierten, auf Intensivstationen behandelten
oder verstorbenen Person in Deutschland in den Monaten Oktober 2020
bis Ende 2020 im Verhältnis zu der Anzahl der in den vergangenen fünf
Jahren grippebedingt in gleicher Weise betroffenen Personen (bitte nach
Erkrankung, Jahren und Fallgruppe genau aufschlüsseln)?
12. Wie hoch war die Anzahl der in den vergangenen fünf Jahren in den
Monaten Oktober bis Ende Dezember in der Bundesrepublik Deutschland
insgesamt hospitalisierten, auf Intensivstationen behandelten und
verstorbenen Personen, und wie hoch liegt diese Zahl in Deutschland – unter
Außerachtlassen derjenigen, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung zur
Behandlung aus dem Ausland in die Bundesrepublik verbracht wurden – in
den Monaten Oktober 2020 bis einschließlich Dezember 2020 (bitte
getrennt nach Jahren und Fallgruppe aufschlüsseln)?
13. Aufgrund welcher konkreter Tatsachen geht die Bundesregierung derzeit
davon aus, dass das Gesundheitssystem in Deutschland aufgrund von CO-
VID-19 überlastet werden könnte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
insbesondere in Bezug auf die generellen sowie die intensivmedizinischen
Krankenhauskapazitäten?
14. Welche Personengruppen wurden in den Monaten Oktober 2020 bis
einschließlich Dezember 2020 in Deutschland aufgrund von COVID-19
hospitalisiert, intensivmedizinisch versorgt bzw. sind daran verstorben (bitte
nach Alter (in Zehnjahresschritten), Geschlecht, Staatsangehörigkeit (bei
Mehrfachstaatsangehörigkeit bitte alle aufführen) und Erstwohnsitz sowie
betroffenem Bundesland angeben)?
15. Wie viele (EU-)Ausländer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sind
insgesamt im Jahr 2020 aufgrund einer COVID19-Erkrankung zur
Behandlung in die Bundesrepublik Deutschland verbracht worden, und wie viele
sind davon intensivmedizinisch behandelt worden bzw. verstorben (bitte
nach Bundesland und Herkunftsland der Behandelten aufschlüsseln)?
16. Wie viele (EU-)Ausländer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die
aufgrund ihrer COVID-19-Erkrankung zur Behandlung in die Bundesrepublik
Deutschland verbracht wurden, werden aktuell in deutschen
Krankenhäusern behandel,t und seit wann ist dies im Einzelnen der Fall (bitte nach
Bundesland und Herkunftsland der Behandelten aufschlüsseln)?
17. Werden die aufgrund ihrer COVID-19-Erkrankung zur Behandlung in die
Bundesrepublik Deutschland verbrachten und in Deutschland verstorbenen
(EU-)Ausländer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) vom RKI in die
Statistik der hierzulande an COVID-19 Gestorbenen einbezogen?
18. Wie viele Suizide gab es in den vergangenen fünf Jahren jeweils in
Deutschland, und wie viele sind es im Jahr 2020 gewesen?
19. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020
in Deutschland verstorben, weil notwendige Operationen aufgrund von
Corona-Maßnahmen nicht zeitnah erfolgen konnten?
20. Aufgrund welcher Erkenntnis geht die Bundesregierung seit dem 29.
April 2020 davon aus, dass das Tragen von Alltags- und sogenannte
Community-Masken die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus verhindert
oder zumindest erschwert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
21. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es weder während des ersten
sogenannten Lockdowns bis Ende April 2020 beim Personal oder den
Kunden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels zu irgendeiner
Auffälligkeit in Bezug auf SARS-CoV-2-Ansteckungen, geschweige denn
COVID-19-Erkrankungen, gekommen ist, doch nun während des zweiten
Lockdowns, obwohl dieser Versorgungsbereich während der
Lockdownzeiten die zentrale Anlaufstelle für die gesamte Bevölkerung war bzw. ist
und dort im Frühjahr 2020 noch nicht einmal durchgängig Masken
getragen wurden bzw. einheitliche Vorgaben für Hygienekonzepte bestanden
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Aufgrund welcher Erkenntnisse ist die Bundesregierung davon
ausgegangen, dass der zunächst von ihr mit den Bundesländern für November 2020
vereinbarte Teillockdown, also das zwangsweise Schließen des
Hotelgewerbes, soweit es nicht Dienstreisen betrifft, des stationären
Gastronomiebereichs sowie von Kultur- und Freizeitsporteinrichtungen bzw.
Vergnügungsstätten, wie auch Shisha-Bars (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
die Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen sowie den Ausbruch von
COVID-19-Erkrankungen in spürbarem Umfang verhindern würde?
Lagen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass es dort trotz der im
Allgemeinen vorgenommenen umfangreichen Hygienemaßnahmen in diesen
Bereichen in auffälliger Weise zu sogenannten Corona-Hotspots
gekommen ist?
Falls ja, welche Einrichtungen sind hier besonders auffällig gewesen (bitte
detailliert nach Einrichtungsart und Fallzahl genau aufschlüsseln)?
23. Wie konnte es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu kommen, dass in
den vergangenen Monaten regelmäßig Feiern ausländischer Familien mit
weit über 100 Teilnehmern in Deutschland stattgefunden haben, durch
häufig SARS-CoV-2-Infektionsherde hierzulande geschaffen wurden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch ist der Anteil dieser Feiern am Infektionsgeschehen und
insbesondere an den Fällen, bei denen die Kontakte nach Angaben der
Gesundheitsämter nicht mehr nachvollziehbar sind?
24. Wie konnte es dazu kommen, dass nach den Sommerferien 2020 viele
Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, insbesondere aus der Türkei und dem
Balkan, mit SARS-CoV-2-Infektion nach Deutschland einreisen konnten,
und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der unerkannt
aus Risikogebieten mit SARS-CoV-2-infizierten Reiserückkehrer (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das
Einschleppen von SARS-CoV-2-Infektionen bzw. COVID-19-Erkrankungen nach
Deutschland zu vermeiden?
25. Wieso unterbindet die Bundesregierung nicht unverzüglich jede weitere
Zuwanderung von Migranten in die Bundesrepublik Deutschland, obwohl
es in zahlreichen sogenannten Flüchtlingsunterkünften regelmäßig zu
SARS-CoV-2- bzw. COVID-19-Ausbrüchen und damit nach Auffassung
der Fragesteller zu einer hohen Gefährdung der eigenen Bevölkerung
sowie einer zusätzlichen Belastung des deutschen Gesundheitswesens
kommt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 21. Januar 2021
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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