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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Infektions- und Impfschutz für das Bestattergewerbe

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2672316.02.2021

Infektions- und Impfschutz für das Bestattergewerbe

der Abgeordneten Manfred Todtenhausen, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche politische Lösungen und staatliche Maßnahmen. Hierzu gehört auch die Priorisierung von zu impfenden Menschen gegen COVID-19 aus medizinisch-fachlicher Sicht, die auf Empfehlung der Ständigen Impfstoffkommission (STIKO) vom Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn als Verordnung erlassen wurde. Unabhängig von der Frage der Beteiligung des Deutschen Bundestages, für die in dieser Frage mit hoher moralisch-ethischer Auswirkung viel spricht, gilt es derzeit, jene Personen frühestmöglich mit Impfstoffen gegen COVID-19 zu schützen, welche entweder ein besonders hohes Risiko haben, schwer zu erkranken oder zu versterben oder welche ein besonders hohes beruflich bedingtes Ansteckungsrisiko bei gleichzeitiger Systemrelevanz (Gesundheitspersonal, Pflege etc.) haben. Bisher zählen hierzu insbesondere ältere Menschen, Menschen mit relevanten Vorerkrankungen, aber auch Personen, die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Das Ziel ist es, mit dieser Priorisierung sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung eingeschränkter Impfstoffverfügbarkeit die Krankheitslast durch COVID-19 reduziert wird, schwere Fälle und Todesfälle vermieden werden und das Gesundheitssystem sinnvoll, gerechtfertigt und auch ethisch vertretbar eingesetzt wird.

Während in Österreich Personal in Sozialberufen, in der Seelsorge sowie bei der Bestattung besondere Berücksichtigung findet (vgl. https://www.vienna.at/reihenfolge-der-coronavirus-impfung-wer-frueher-geimpft-werden-soll-und-wer-spaeter/6851916), ist dies in Deutschland bisher nicht der Fall. Gerade der Berufsstand des Bestattergewerbes aber ist durch die derzeit besonders angespannte Lage sowohl in seiner Tätigkeit als auch im Umgang mit Hinterbliebenen in einem besonderen Personenkontakt, der es nicht immer gewährleistet, die Hygiene- und Abstandsregeln adäquat einzuhalten. Nach der einschlägigen RKI-Empfehlung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html) ist auch ein mit SARS-CoV-2 infizierter Verstorbener als kontagiös anzusehen. Dementsprechend müssen die Bestatter ihre Beschäftigten und Auszubildenden mit Schutzausrüstung ausstatten. Zudem suchen die Mitarbeiter regelmäßig wechselnde Pflegeheime und auch Privatwohnungen älterer Menschen auf, so dass bei einer Infektion eine große Gefahr für vulnerable Personen entsteht. Insofern fordern die Berufsverbände des Bestattergewerbes wie auch einzelne Gewerbetreibende und Mitarbeitende eine angemessene Berücksichtigung innerhalb der Priorisierung nach dem Vorbild Österreichs zum Schutz gegen Coronaviren, da für sie selbst und die mit ihnen in Kontakt stehenden Angehörenden erhöhte Risiken im Umgang mit und an Corona Verstorbenen bestehen (vgl. https://www.merkur.de/bayern/wir-wurden-vergessen-bestatter-fordern-schnelle-corona-impfung-zr-90166343.html). Aus diesem Grunde ist es zudem wichtig, dass Bestatter genauso wie andere Berufszweige im Rahmen des vorgeschriebenen Arbeitsschutzes Zugang zu ausreichenden Angeboten auf dem Markt von Schutzmaterial und Schutzmitteln wie Atemmasken und Desinfektionsmitteln haben. Hier sind Bundes- wie Landesregierungen aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ausreichenden Wettbewerb und funktionierende Lieferketten zur Sicherstellung eines ausreichenden Marktangebots an Schutzmaterial zu sorgen sowie bei Personen mit viel Kundenkontakt die Priorisierung bei der Impfung zu überprüfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, die Empfehlungen der STIKO zur Aufstellung der Priorisierungsliste und ihrer Einteilung im Lichte neuer Erkenntnisse und Entwicklungen kritisch zu würdigen?

2

Welche Kriterien und Gründe sprechen in Pandemiezeiten für eine Einordnung von Tätigkeiten als systemrelevant?

3

Arbeitet die Bundesregierung an Änderungsvorschlägen für regelmäßige Neubewertungen?

4

Erkennt die Bundesregierung die besondere Bedeutung und Systemrelevanz des Bestattergewerbes an?

5

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, das Bestattergewerbe in die Systematik der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung einzufügen?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Bedarf und verfügbaren Umfang von Schutz- und Hygienematerial im Bestattergewerbe?

7

Gibt es einen Prozess für regelmäßige Evaluationen und Berichte, um ggf. die Lagebeurteilung in den einzelnen Sektoren neu zu bewerten?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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