Rückforderungen und Einnahmeausfälle im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (ALG I)
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bestand an zahlungsgestörten Forderungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist von 1,43 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 2,58 Mrd. Euro im Jahr 2019 gestiegen. Die Zahl der offenen Forderungen mit einer Tilgungsdauer von mehr als fünf Jahren erhöhte sich von 9 700 im Jahr 2015 auf bemerkenswerte 4,77 Millionen im Jahr 2019. Auch im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erhöhte sich der Bestand an zahlungsgestörten Forderungen von 396 Mio. Euro im Jahr 2015 auf 525 Mio. Euro im Jahr 2019. Die Zahl der Rückforderungen mit einer Tilgungsdauer von mehr als fünf Jahren vergrößerte sich ebenfalls von 523 im Jahr 2015 auf 415 162 im Jahr 2019 (Bundestagsdrucksache 19/18329).
Sozialleistungsträger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen im Wege der Aufrechnung gegen Ansprüche einer leistungsberechtigten Person auf Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch durchzusetzen (vgl. § 51 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I). In bestimmten Fällen ist diese Möglichkeit zur Aufrechnung nicht allein auf den pfändbaren Teil einer Sozialleistung beschränkt. So können die Jobcenter z. B. nach § 43 SGB II Erstattungs- und Ersatzansprüche aus bestandskräftigen Bescheiden gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Die Höhe der Aufrechnung beträgt grundsätzlich 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Pfändungsfreigrenzen sind im Rahmen der Aufrechnung nach § 43 SGB II unbeachtlich (ebd.)
Rückzahlungsansprüche aus gewährten Darlehen werden ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, nach § 42a SGB II in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. Die Summe aller Aufrechnungen darf 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen. In Fällen, in denen es dem Schuldner aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auf absehbare Zeit nicht möglich ist, eine Forderung zu begleichen, kann von der Niederschlagung Gebrauch gemacht werden. Die Niederschlagung ist eine verwaltungsinterne Maßnahme, mit der von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen wird, ohne dass dies zum Erlöschen des Anspruchs führt. Wurden im Jahr 2015 im Rechtskreis des SGB II noch rund 89 000 Forderungen im Umfang von 3,1 Mio. Euro niedergeschlagen, waren es im Jahr 2019 bereits 2,15 Millionen Forderungen im Umfang von 252,3 Mio. Euro (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis 2020 die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen und die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis 2020 die Zahl der Mitarbeiter beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit entwickelt (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben sowie die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie viele Bescheide im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 angeben)?
Wie viele Bescheide im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 angeben)?
Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 angeben)?
Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 jeweils erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 angeben)?
Gegen wie viele Bescheide im Rechtskreis des SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 Widerspruch eingelegt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen ausweisen)?
Wie hoch waren die Anzahl sowie der Anteil der Widersprüche, denen in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 ganz oder teilweise stattgegeben wurde?
Gegen wie viele Bescheide im Rechtskreis des SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 Widerspruch eingelegt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen ausweisen)?
Wie hoch waren die Anzahl sowie der Anteil der Widersprüche, denen in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 ganz oder teilweise stattgegeben wurde?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019, 2020 und wie hoch sind aktuell der Bestand sowie die Höhe der offenen Forderungen im Rechtskreis des SGB II?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019, 2020 und wie hoch sind aktuell der Bestand sowie die Höhe der offenen Forderungen im Rechtskreis des SGB III?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Forderungen im Rechtskreis des SGB II, die
a) bis zu einem Monat,
b) bis zu sechs Monaten,
c) bis zu einem Jahr,
d) bis zu drei Jahren,
e) bis zu fünf Jahren,
f) bis zu zehn Jahren,
g) länger als zehn Jahre offen sind?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamthöhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB II, die
a) bis zu einem Monat,
b) bis zu sechs Monaten,
c) bis zu einem Jahr,
d) bis zu drei Jahren,
e) bis zu fünf Jahren,
f) bis zu zehn Jahren,
g) länger als zehn Jahre offen sind?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Forderungen im Rechtskreis des SGB III, die
a) bis zu einem Monat,
b) bis zu sechs Monaten,
c) bis zu einem Jahr,
k) bis zu drei Jahren,
d) bis zu fünf Jahren,
e) bis zu zehn Jahren,
f) länger als zehn Jahre offen sind?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamthöhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB III, die
a) bis zu einem Monat,
b) bis zu sechs Monaten,
c) bis zu einem Jahr,
d) bis zu drei Jahren,
e) bis zu fünf Jahren,
f) bis zu zehn Jahren,
g) länger als zehn Jahre offen sind?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie die Höhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB II, bei denen in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 ein Mahnverfahren eingeleitet wurde?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie die Höhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB III, bei denen in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 ein Mahnverfahren eingeleitet wurde?
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialleistungsträger in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 im Rechtskreis des SGB II die Möglichkeit genutzt, ihre Forderungen durch Aufrechnung durchzusetzen?
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialleistungsträger in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 im Rechtskreis des SGB III die Möglichkeit genutzt, ihre Forderungen durch Aufrechnung durchzusetzen?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die von einer Aufrechnung betroffen sind?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB III, die von einer Aufrechnung betroffen sind?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche (absolute) Betrag, der bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Zuge der Aufrechnung in Abzug gebracht wird?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche (absolute) Betrag, der bei Leistungsberechtigten nach dem SGB III im Zuge der Aufrechnung in Abzug gebracht wird?
In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB II niedergeschlagen?
In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB III niedergeschlagen?
In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 eine Vollstreckung bzw. Beitreibung im Rechtskreis des SGB II beauftragt bzw. durchgeführt?
In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 eine Vollstreckung bzw. Beitreibung im Rechtskreis des SGB III beauftragt bzw. durchgeführt?
In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB II erlassen?
In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2019 sowie 2020 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB III erlassen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmeausfälle im Rechtskreis des SGB II sowie SGB III in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte nach Rechtskreisen sowie Niederschlagung, Erlass, Vergleich und Verzicht getrennt ausweisen)?
Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Anstieg der zahlungsgestörten Forderungen im Zeitraum von 2015 bis 2019 im Rechtskreis des SGB II?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um einen weiteren Anstieg zu verhindern?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg zu verhindern?
Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Anstieg der zahlungsgestörten Forderungen im Zeitraum von 2015 bis 2019 im Rechtskreis des SGB III?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um einen weiteren Anstieg zu verhindern?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg zu verhindern?
Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Anstieg der Rückforderungen mit einer Tilgungsdauer von mehr als fünf Jahren im Rechtskreis des SGB II?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um eine langfristige Verschuldung (und ggf. Überschuldung) der SGB-II-Bezieher zu verhindern?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine langfristige Verschuldung (und ggf. Überschuldung) der SGB-II-Bezieher zu verhindern?
Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Anstieg der Rückforderungen mit einer Tilgungsdauer von mehr als fünf Jahren im Rechtskreis des SGB III?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um eine langfristige Verschuldung (und ggf. Überschuldung) der SGB-III-Bezieher zu verhindern?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine langfristige Verschuldung (und ggf. Überschuldung) der SGB-III-Bezieher zu verhindern?