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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verzögerungen in der statistischen Erfassung von Messerangriffen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.03.2021

Aktualisiert

17.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2680819.02.2021

Verzögerungen in der statistischen Erfassung von Messerangriffen

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren hat sich im Rahmen ihrer 208. und 209. Sitzung mit Möglichkeiten der statistischen Erfassung von Messerangriffen befasst (https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20180608_06.html?nn=4812206, https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20181130_28.html?nn=4812206).

Nach Auskunft der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 19/10441, S. 24 f. sei zunächst eine Erfassung im Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV)-Strategisch ab dem dritten Quartal 2020 vorgesehen.

Eine zusätzliche Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sei ebenfalls beabsichtigt (ebd.). Für die Umsetzung in der PKS sind dafür die Anforderungen für die Einführung eines Kontextkatalogs „Tatmittel“ in einer neuen Version des PKS-Manuals (M 6.1) zu beschreiben und in Bund und Ländern technisch zu implementieren (ebd.). Aufgrund der damit verbundenen Aufwände werde eine Umsetzung vor dem 1. Januar 2022 voraussichtlich nicht realisierbar sein (s. ebd.).

Vor dem Hintergrund der zeitlichen Dringlichkeit der Bereitstellung von Erfassungs- und Auswertemöglichkeiten zu Messerangriffen sei beabsichtigt, eine Übergangslösung zu schaffen. Mit dieser könne der Wert „Messerangriff“ im PKS-Katalog „Phänomene“ abgebildet und das Phänomen bereits ab dem 1. Januar 2020 in der PKS erfasst werden. Damit wären fallbezogene Auswertungen möglich. Auswertungen zu Tatverdächtigen könnten nach Aussage der Bundesregierung über diesen Katalog allerdings nicht erfolgen (ebd.).

Im Rahmen einer weiteren Schriftlichen Frage 27 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 19/26311 bestätigte die Bundesregierung, dass seit dem 1. Januar 2020 „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“ erfasst werden, so dass eine fallbezogene Auswertung grundsätzlich möglich wäre. Allerdings habe eine Überprüfung der für das Berichtsjahr 2020 gemeldeten PKS-Daten ergeben, dass für 2020 auf Bundesebene noch keine validen Daten vorlägen. Insofern entfalle für das Berichtsjahr 2020 die Möglichkeit einer fallbezogenen Auswertung. Bund und Länder arbeiteten gemeinsam an der Steigerung der Datenqualität, um für kommende Berichtsjahre valide Daten zu generieren. Auswertungen zu Tatverdächtigen seien ferner über den PKS-Katalog „Phänomene“ nicht möglich (ebenda).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Aus welchen konkreten Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Daten für 2020 zu Messerangriffen im PKS-Katalog „Phänomene“ (der Übergangslösung) nicht valide?

2

Ist eine mangelhafte Validität bzw. Qualität dieser Daten (siehe Frage 1) nach Kenntnis der Bundesregierung auf bestimmte Bundesländer zurückzuführen, und wenn ja, um welche Bundesländer handelt es sich, und inwiefern bestehen hier Umsetzungsschwierigkeiten (bitte nach Bundesland und jeweiligem Umsetzungsstand aufschlüsseln)?

3

Ab welchem Zeitpunkt war der Bundesregierung bekannt, dass auf Bundesebene keine validen Daten vorliegen werden?

4

Gab es bereits zuvor im Organisationsbereich der Bundesregierung Anzeichen dafür, dass die gelieferten Daten für das Jahr 2020 nicht valide sein könnten, und wenn ja, wurden diesbezüglich Maßnahmen ergriffen (wenn ja, bitte die Maßnahmen, den Zeitpunkt der ergriffenen Maßnahmen und die beteiligten Behörden von Bund und Ländern aufschlüsseln)?

5

In wessen Verantwortungsbereich fällt jetzt die maßgebliche Aufgabe der Steigerung der Datenqualität, und bis wann soll dieser Vorgang abgeschlossen sein?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der hohen Relevanz eine Sonderauswertung oder einen Zwischenbericht zum Thema Messerangriffe auf Basis der von den Ländern derzeit vorliegenden, verwertbaren Daten für das Jahr 2020, notfalls unter Ausklammerung bestimmter Länder oder Datensätze, vorzunehmen (siehe dazu https://www.focus.de/panorama/welt/kriminalitaet-laender-melden-starken-anstieg-messer-wird-zur-tatwaffe-nummer-eins_id_11446688.html), und wenn nein, wie begründet sie ihre Position?

7

Wird eine Auswertung der Messerangriffe für das Jahr 2020 nach der Verbesserung der Datenqualität rückwirkend möglich sein, und wenn ja, bis wann kann man mit der Gesamtanalyse für das Jahr 2020 rechnen?

8

Welche Daten und Analyseergebnisse zur Entwicklung von Messerangriffen und der Zusammensetzung von Tatverdächtigen sind der strategischen Auswertungen (PIAV) für das Jahr 2020 zu entnehmen?

9

Hält die Bundesregierung die zeitliche Dringlichkeit zur Erfassung von Messerangriffen nach wie vor für gegeben, und wie begründet sie ihre Ansicht dazu?

10

Soll das Tatmittel Messer in der PKS zum Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit zukünftig in Bezug gesetzt werden können, zumal beispielsweise der Sicherheitsbericht des Landes Baden-Württemberg zeigt, dass Asylzuwanderer unter Tatverdächtigen von Gewalt mit dem Tatmittel Messer deutlich überrepräsentiert sind und diese darin auch einen hohen Anstieg seit 2014 verzeichnen (siehe https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/20190322_Sicherheitsbericht_2018.pdf, S. 39)?

11

Ist der 1. Januar 2022 für eine erfolgreiche Implementierung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nach wie vor das Planungsziel, und falls nein, welchen konkreten Termin für eine erfolgreiche Umsetzung hat die Bundesregierung anvisiert?

12

Ist die bisherige Dauer der Einführung eines Kontextkatalogs „Tatmittel“ in der PKS nach Kenntnis der Bundesregierung mit anderen Vorhaben (z. B. der Aufnahme von „Tatörtlichkeiten“) vergleichbar, und wenn ja, mit welchen, und wie lange haben diese jeweils bis zu ihrer Umsetzung in den Erfassungssystemen von Bund und Ländern gedauert?

13

Hat die Bundesregierung ein Erkenntnisinteresse am Bezug zwischen dem Tatmittel Messer und der soziokulturellen Herkunft, wie dieses etwa von Täteranwälten thematisiert wurde (siehe dazu www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/prozess-in-hannover-messer-opfer-geschockt-von-taeter-gestaendnis-56792886.bild.html), und wenn ja, wie gedenkt sie, einen diesbezüglichen Erkenntnisgewinn zu erzielen?

14

Zieht die Bundesregierung in Betracht, die Ergebnisse der Kriminalstatistik im Hinblick auf Integrationsmaßnahmen und Grenzen der Aufnahmefähigkeit für Migration zu verwerten, und wie begründet sie ihre Auffassung dazu?

Berlin, den 16. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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