Schienensuizide auf dem Schienennetz der DB AG
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Andreas Mrosek, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Selbsttötungen oder Versuchen von Selbsttötungen auf dem deutschen Schienennetz (Netz der DB AG sowie restliche EIB). Diese Vorfälle gehören zu den traurigsten Ereignissen, die es im Schienenverkehr gibt; es ist nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiges politisches Anliegen, deren Zahl möglichst zu minimieren.
Allein im Jahr 2019 wurden 646 vollendete und 103 versuchte Selbsttötungen auf dem deutschen Schienennetz gezählt (Suizidversuche werden erst seit 2015 erfasst; https://bahnblogstelle.net/2020/10/25/schienensuizide-und-ihre-folgen-wenn-sich-lokfuehrer-schuldig-fuehlen/). Ein großer Teil der vollendeten oder versuchten Selbsttötungen geschieht auf offener Strecke, während ein kleinerer Teil auf Bahnhöfen stattfindet (https://www.thieme.de/de/aerzte-in-weiterbildung/schluesselerlebnis-tod-auf-den-schienen-49178.htm).
Die Zahl der Schienensuizide ist in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen, aber noch immer auf relativ hohem Niveau – im Schnitt gibt es 792 Schienensuizide pro Jahr (https://bahnblogstelle.net/2020/10/25/schienensuizide-und-ihre-folgen-wenn-sich-lokfuehrer-schuldig-fuehlen/). Das heißt, dass sich jede Woche mindestens 15 Menschen auf den Schienen das Leben nehmen. Die Zahl der Schienensuizide wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erfasst, welches sie im jährlichen „Bericht des Eisenbahnbundesamtes gemäß Artikel 18 der Richtlinie über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft“ aufführt (https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Sicherheitsberichte/sicherheitsbericht_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Auch das Statistische Bundesamt erfasst Schienensuizide und führt sie in seiner Todesunfallstatistik auf (https://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article123981525/Die-Leiden-des-Lokfuehrers-nach-Personenschaden.html).
Selbsttötungen sind für alle mittelbar oder unmittelbar Beteiligten eine sehr belastende Situation. Nicht nur die Lokführer und die Angehörigen, sondern auch Polizisten, Rettungssanitäter und Rettungsärzte sowie Bahnmitarbeiter in den Bahnhofsanlagen sind mit den Selbsttötungen und deren Folgen konfrontiert (https://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article123981525/Die-Leiden-des-Lokfuehrers-nach-Personenschaden.html).
Viele Lokführer werden im Laufe ihres Berufslebens Zeuge von mindestens einer Selbsttötung (https://www.zeit.de/arbeit/2019-08/traumatisierte-lokfuehrer-schienensuizid-selbstmord-bahngleise-trauma?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F; https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-schatten-im-gleis-100.html). Statistisch gesehen erlebt jeder Lokführer in seinem Berufsleben drei Schienensuizide (https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/was-bleibt-ist-dieser-letzte-blick-id568096.html).
Die unmittelbare Zeugenschaft von Lokführern zieht fast immer Dienstausfall nach sich. Auf den unmittelbaren Schock können langfristige psychische, behandlungswürdige Beeinträchtigungen folgen, die zuweilen in einer Dienstunfähigkeit enden. Auch wenn es Regeln gibt, mit einem unmittelbar sich abzeichnenden und nicht mehr abwendbaren Zusammenstoß des Zuges mit einem Menschen umzugehen – wegsehen und möglichst laut schreien –, lassen sich Eindrücke der Situation nicht vermeiden (https://www.zeit.de/arbeit/2019-08/traumatisierte-lokfuehrer-schienensuizid-selbstmord-bahngleise-trauma?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). Viele Lokführer leiden an Schlaflosigkeit, Albträumen, Schuldgefühlen, Selbstzweifeln, Gereiztheit und Unruhe (https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-schatten-im-gleis-100.html; https://ediss.sub.uni-hamburg.de/bitstream/ediss/4371/1/Dissertation.pdf).
Die Angehörigen müssen den gewaltvollen Tod eines Menschen verarbeiten und sind darüber hinaus unter Umständen mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen konfrontiert. Der einzige Weg für sie, Schadenersatzforderungen zu entgehen, ist bisweilen das Ausschlagen des Erbes (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/trauma-nach-schienensuizid-das-recht-des-lokfuehrers-auf-schadensersatz-von-den-erben/). Die Deutsche Bahn AG zumindest verzichtet seit längerer Zeit in der Regel auf Schadenersatzansprüche, die sich aus einem Schienensuizid ergeben (https://www.agus-selbsthilfe.de/fileadmin/common/broschuere/downloads/suizid_und_recht.pdf).
Nicht zuletzt kommt es zu Zugverspätungen und Zugausfällen, die vor allem Fahrgäste betreffen.
Aufgrund der genannten Belastungen von Beschäftigten im Bahnverkehr (sowie von Beschäftigten im Rettungsdienst) und den mit einem Schienensuizid verbundenen volkswirtschaftlichen Schäden ist dieses Thema nach Auffassung der Fragesteller auch von erheblichem öffentlichem Interesse.
Anlässlich einer Schriftlichen Einzelfrage war die Bundesregierung nicht zur Zahl der Schienensuizide im laufenden Jahr 2020 auskunftsfähig (Bundestagsdrucksache 19/24511, S. 98, Frage 123).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist die Bundesregierung mittlerweile zur Zahl der Schienensuizide im Jahr 2020 auskunftsfähig?
a) Wenn ja, wie hoch war im Jahr 2020 die Zahl der Schienensuizide auf dem Schienennetz der DB Netz AG (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung damit, auskunftsfähig zu sein?
Von welcher Stelle bzw. welchen Stellen erhalten das Eisenbahnbundesamt und das Statistische Bundesamt Daten zu Schienensuiziden?
Mit welchem zeitlichen Abstand von dem Ereignis erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung diese beiden Behörden diese Daten?
Werden die Daten zu Schienensuiziden beim Eisenbahnbundesamt intern nach bundeseigenen und nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen getrennt?
Sind die Daten für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jederzeit abrufbar?
Wenn nein, welche Hindernisse stehen dem entgegen?
Warum war die Bundesregierung im November 2020 nicht auskunftsfähig über Zahlen zu Schienensuiziden im damals laufenden Jahr 2020?
Hat sich die Bundesregierung eine Position zu eigen gemacht, inwieweit das Thema Schienensuizide von öffentlichem Interesse ist, und wenn ja, wie lautet diese Position?
Haben die Unternehmen der DB AG in den vergangenen Jahren Maßnahmen geplant und/oder umgesetzt, um die Zahl der Schienensuizide zu verringern, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Sind für die Zukunft seitens der Unternehmen der DB AG Maßnahmen geplant, um die Zahl der Schienensuizide zu verringern, und welche sind dies ggf.?
Wenn Frage 1 mit der Angabe von Zahlen beantwortet werden kann, sieht die Bundesregierung aufgrund der Zahlen zu Schienensuiziden im Jahr 2020 Anlass dazu, Maßnahmen zu ändern oder zu ergänzen bzw. die DB AG dazu zu bewegen?