BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sozialer Wohnungsbau des Bundes und Förderung von Migranten und Migration

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.03.2021

Aktualisiert

15.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2691324.02.2021

Sozialer Wohnungsbau des Bundes und Förderung von Migranten und Migration

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth, Marc Bernhard, Udo Theodor Hemmelgarn, Frank Magnitz, Tino Chrupalla, Detlev Spangenberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Als Reaktion auf die stark erhöhte Zuwanderung ab 2015 vereinbarten Bund und Länder während ihrer „Bund-Länder-Besprechung zur Asyl- und Flüchtlingspolitik“ am 24. September 2015, dass „der Bund die den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. Euro erhöht.“ Die Länder ihrerseits verpflichteten sich zur zweckgebundenen Verwendung dieser Mittel für den sozialen Wohnungsbau (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976072/432086/a0892e3d6adfc effbefc537c19c25d99/2015-09-24-bund-laender-fluechtlinge-beschluss-data.pdf?download=1, Nummer 4.5, S. 7, Stand: 1. Februar 2021). Im Zeitraum von 2016 bis 2019 zahlte der Bund an die Länder zwecks Förderung des sozialen Wohnungsbaus jährlich mehr als 1 Mrd. Euro (vgl. Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2019 vom 5. Juni 2020, Bundestagsdrucksache 19/19960, S. 2. Im Jahr 2019 stellte der Bund den Ländern diesbezügliche Kompensationsmittel in Höhe von 1 518,20 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Bund fördert den sozialen Wohnungsbau damit mittelbar durch Zahlung von sogenannten Kompensationsmitteln an die Länder.

Die Minister für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen erklärten sich während der Bauministerkonferenz am 13. und 14. November 2014 bereit, „dem Bund gegenüber freiwillig auch über das Jahr 2013 hinaus regelmäßig über die Wohnraumförderung und den Einsatz der Entflechtungsmittel zur Finanzierung von Maßnahmen des Wohnungsbaus zu berichten.“ (vgl. Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 13. und 14. November 2014 in Chemnitz, TOP 13, S. 13).

Daneben verfügt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über Grundstücksflächen von rund 460 000 Hektar. Sie ist Eigentümerin von circa 36 000 Wohnungen (vgl. https://www.bundesimmobilien.de/5065/unternehmen, Stand: 29. Januar 2021).

Neben anderen Aufgaben,

  • deckt die BImA den Grundstücks- und Raumbedarf für Bundeszwecke durch „darlehensfinanzierten Neubau, Kauf und Anmietung oder öffentlich private Partnerschaftsmodelle (ÖPP)
  • vermietet und verpachtet eigene Wohnungen und Grundstücke,
  • übernimmt Eigentum von fast 4 600 Immobilien der Bundesressorts und vermietet diese an selbige (ebd.) und
  • verkauft eigene bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Wohnungen, so z. B. in Herford, Wolfsburg, Mannheim-Seckenheim und Heidelberg (vgl. https://www.bundesimmobilien.de/verkaufsprojekte, Stand: 29. Januar 2021).

Die Rechts- und Fachaufsicht des BImA erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), (vgl. https://www.bundesimmobilien.de/5065/unternehmen, Stand: 29. Januar 2021).

Wir fragen die Bundesregierung,

Fragen5

1

Erhöhte der Bund die „Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus“ im Zeitraum von 2016 bis 2019 um jährlich 500 Mio. Euro mit dem Ziel, dass die Länder diese ausschließlich für die Errichtung von Wohnungen zur Anmietung durch Migranten und Flüchtlinge verwenden?

2

Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, verwendeten die Länder die Kompensationsmittel für den vorbenannten Zweck?

Wenn ja, in welcher Höhe (bitte bezogen auf den o. a. Zeitraum nach Jahren und Bundesländern einzeln aufschlüsseln)?

3

Plant der Bund, den Ländern dringend zu empfehlen, die jährlichen Evaluationsberichte über die „Verwendung der Kompensationsmittel im sozialen Wohnungsbau“ detaillierter zu gestalten und u. a., um den Aspekt „Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau zugunsten von Migranten und Flüchtlingen“ zu erweitern?

4

Fordert das Bundesamt für Finanzen die BImA auf, eine jährliche Bilanzierung und Evaluierung vorzulegen?

5

Falls Frage 4 mit Ja beantwortet wurde, welche Aussagen treffen diese Berichte in Bezug auf Immobilien, welche die BImA

a) speziell zu Zwecken der Anmietung durch Migranten errichten ließ,

b) erwarb, um diese Migranten und Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen,

c) an Länder und Kommunen verkaufte, damit diese die Immobilien Migranten und Flüchtlingen zur Anmietung anbieten können (Angaben bitte für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2020 darstellen sowie grundsätzlich nach Bundesländern und in Bezug auf Frage 5c darüber hinaus nach den jeweiligen Städten und Gemeinden aufschlüsseln)?

Berlin, den 22. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen