Kosten und Nutzen des Grünen Innovationszentrums in Benin
der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen seiner Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in 15 Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (unter anderen auch Benin) Grüne Innovationszentren ins Leben gerufen (https://www.bmz.de/de/themen/ernaehrung/gruene_innovationszentren/index.html). Dafür stellt das BMZ 415 Mio. Euro bereit (ebd.). Davon entfallen 30,4 Mio. Euro auf das Grüne Innovationszentrum von Benin (siehe Anlage 2, S. 6 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/25671). Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist die beauftragte Durchführungsorganisation für das Projekt (ebd.). Die Laufzeit des Vorhabens ist von Oktober 2014 bis März 2023 (ebd.). Die Ziele des Vorhabens sind nach BMZ-Angaben die Schulung von Kleinbauern, die Steigerung der Erträge, die Verbesserung der Einkommen kleinbäuerlicher Betriebe, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die regionale Versorgung mit Nahrungsmitteln (ebd.).
Parallel zu dem Vorhaben des Grünen Innovationszentrums laufen in Benin 14 weitere landwirtschaftliche Maßnahmen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (ebd.). Diese 14 weiteren landwirtschaftlichen Maßnahmen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit in Benin kosten zusammengerechnet ca. 104 Mio. Euro (ebd.). Das von der Bundesregierung definierte Oberziel für alle 15 landwirtschaftlichen Maßnahmen in Benin ist das gleiche und heißt: „Die Leistungsfähigkeit der beninischen Landwirtschaft wird unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaaspekten gestärkt und die Armut der Bevölkerung gesenkt“ (ebd.). Die Durchführung der Maßnahmen wird zwischen der GIZ und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geteilt (ebd.). Die längste Projektlaufzeit endet im Dezember 2023 (siehe Anlage 2, S. 6 und 7 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/25671).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Kleinbauern bzw. Landwirte wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen der Aktivitäten des Grünen Innovationszentrums in Benin geschult?
Wie viele Kleinbauern bzw. Landwirte sollen nach Einschätzung und Planung der Bundesregierung während der gesamten Laufzeit des Vorhabens des Grünen Innovationszentrums in Benin geschult werden?
Welches Know-how und welche konkreten landwirtschaftlichen Kenntnisse werden im Rahmen der Schulungsprogramme des Grünen Innovationszentrums in Benin vermittelt?
Welcher Kostenanteil entfällt auf die Schulung von Kleinbauern bzw. Landwirten im Rahmen der Aktivitäten des Grünen Innovationszentrums von Benin?
Inwiefern bzw. in welchem Umfang hat das Grüne Innovationszentrum von Benin zu einer nachweislichen Ertragssteigerung der beninischen Landwirtschaft und somit zur Verbesserung der Versorgungslage der beninischen Bevölkerung im Sektor Nahrung beigetragen?
Inwiefern werden im Rahmen des Grünen Innovationszentrums von Benin umwelt- und klimaspezifische Maßnahmen umgesetzt, und welche konkreten Maßnahmen sind das?
Welcher Kostenanteil entfällt auf die Umsetzung von umwelt- und klimaspezifischen Maßnahmen im Rahmen des Grünen Innovationszentrum von Benin?
Welche landwirtschaftlichen Innovationen werden mit welchen konkreten nachweislichen Ergebnissen im Rahmen des Grünen Innovationszentrums von Benin umgesetzt?
Welches besondere deutsche Interesse, abgesehen von der Umsetzung der Agenda 2030, verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des Grünen Innovationszentrums in Benin?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Unregelmäßigkeiten bzw. zu Mittelfehlverwendungen im Rahmen der Aktivitäten des Grünen Innovationszentrums in Benin?
Wie oft und von welchen Auditoren werden die im Rahmen des Grünen Innovationszentrums in Benin umgesetzten Maßnahmen überprüft?
Wie und durch wen werden die in Frage 11 aufgeführten Prüfungen in Auftrag gegeben?
Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung eines Grünen Innovationszentrums in Benin, als zusätzliches Projekt zur Förderung der Landwirtschaft, während sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Benin gleichzeitig mit 14 weiteren Maßnahmen mit dem gleichen Schwerpunkt und dem gleichen Ziel befassen (siehe Anlage 2, S. 6 und 7 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/25671)?
Welche Aufgaben werden nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des Grünen Innovationszentrums in Benin erfüllt, die nicht durch die Umsetzung der in Frage 13 angegebenen 14 weiteren landwirtschaftlichen Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Benin erfüllt werden können?
Wie stellt die Bundesregierung die Koordinierung und die Kohärenz zwischen dem Grünen Innovationszentrum von Benin und den in Frage 13 angegebenen 14 weiteren landwirtschaftlichen Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Benin sicher, damit mehr Kosteneffizienz erreicht werden kann?