Stand der Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung für die nachhaltige Forstwirtschaft
der Abgeordneten Franziska Gminder, Peter Felser, Wilhelm von Gottberg, Stephan Protschka, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 3. Juni 2020 hat sich die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket im Umfang von 130 Mrd. Euro für die Jahre 2020 bis 2022 verständigt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-zu-konjunktur-krisenbewaeltigungspaket-und-zukunftspaket-1757642).
Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden speziell für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaf im Zusammenhang mit der Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen 700 Mio. Euro vorgesehen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9).
Von diesen 700 Mio. Euro sind rund 500 Mio. Euro als Bundeswaldprämie zur Unterstützung von privaten und kommunalen Waldbesitzern (Privat- und Körperschaftswald) gedacht. Die einmalige Bundeswaldprämie kann noch bis zum 31. Oktober 2021 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) beantragt werden, die das Zahlungsverfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abwickelt (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/223-investitionsprogramm-wald.html). Gefördert wird jeweils mit mindestens 100 Euro pro Hektar (Bagatellgrenze).
Nach aktuellen Informationen in den Fachmedien von Anfang Februar 2021 gab es erhebliche Probleme bei der Antragstellung der Bundeswaldprämie. Die FNR habe gemeldet, dass momentan rund 50 Prozent der bislang eingereichten Anträge falsch oder unvollständig ausgefüllt worden seien. Das führe zu erheblichen Verzögerungen beim Antragsverfahren (https://www.forstpraxis.de/bundeswaldpraemie-probleme-mit-der-antragsstellung/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Mittel der Bundeswaldprämie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende Januar 2021 bereits beantragt, und welche Mittel wurden bewilligt bzw. ausgezahlt?
Wie verteilen sich diese bewilligten bzw. ausgezahlten Mittel der Bundeswaldprämie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Waldbesitzarten (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die Mittel der Bundeswaldprämie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Zertifizierungssysteme PEFC und FSC (bitte nach Waldbesitzart und Flächengröße aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerung für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Antragsgeschehen (Bundeswaldprämie) speziell für die Wirksamkeit des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets hinsichtlich der Unterstützung des Kleinstprivatwaldes (Größe unter 5 Hektar)?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung bezüglich der von der FNR gemeldeten Problematik, dass bislang rund 50 Prozent der dort eingereichten Anträge zur Bundeswaldprämie falsch oder unvollständig ausgefüllt worden seien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Mittel des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende Januar 2021 im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm für Forsttechnik beantragt bzw. bewilligt und ausgezahlt (bitte wenn möglichst nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Antragsgeschehen (Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket) hinsichtlich der zukünftigen Förderung der Digitalisierung im Bereich der Forsttechnik?