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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Anforderungen für Cloud-basierte Technische Sicherheitseinrichtungen für Kassen

(insgesamt 17 Einzelfragen mit zahlreichen Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2702726.02.2021

Neue Anforderungen für cloudbasierte Technische Sicherheitseinrichtungen für Kassen

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Kassen mit einer sog. Technischen Sicherheitseinrichtung (im Folgenden: TSE) auszurüsten, die zudem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (im Folgenden: BSI) zu zertifizieren ist. Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016.

Unternehmen haben die Wahl, ob sie ihre Kassen mit einer hardwarebasierten TSE ausstatten oder auf eine ecloudbasierte TSE zurückgreifen. Während hardwarebasierte TSE bereits seit Beginn des Jahres 2020 zur Verfügung standen, wurde die erste ecloudbasierte TSE am 30. September 2020 zertifiziert und damit am Tag des Ablaufs der Nichtbeanstandungsregelung (vgl. https://www.bundesdruckerei.de/de/Newsroom/Pressemitteilungen/Fiskalisierung-Erste-Cloud-Loesung-zertifiziert). Wegen dieser Verzögerungen haben sich 15 Bundesländer für landesspezifische Nichtbeanstandungsregelungen entschieden, die bis zum 31. März 2021 in Kraft sind (vgl. https://www.zdh.de/fachbereiche/steuern-und-finanzen/kassenfuehrung/15-bundeslaender-gewaehren-fristverlaengerung-bei-der-aufruestung-von-kassen-bis-zum-31-maerz-2021/).

Allerdings ist diese Zertifizierung bis zum 31. Januar 2021 befristet worden; danach ist eine neue Re-Zertifizierung erforderlich (vgl. https://www.nwb-experten-blog.de/cloudbasierte-tse-loesung-plant-das-bsi-aenderungen/). Andere Hersteller haben ebenfalls ecloudbasierte TSE entwickelt, die sich allerdings noch in der Zertifizierung befinden (ebd.).

Berichten zufolge, beabsichtigt das BSI, die Anforderungen für die betriebliche Anwenderumgebung für eine Zertifizierung von ecloudbasierten TSE zu verändern und zu erhöhen (ebd.). Hiervon wären sowohl die ecloudbasierten als auch die hardwarebasierten TSE betroffen. Auch die noch in der Zertifizierung befindlichen TSE würden an den neuen Anforderungen gemessen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Änderungen der Anforderungen an TSE werden derzeit beim BSI diskutiert, und warum?

2

Geht die Bundesregierung angesichts der geplanten Erneuerung der Vorgaben an die TSE davon aus, dass die aktuellen Vorgaben an TSE dem Zweck des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 nicht gerecht werden?

Wenn ja, welche Vorgaben sind derzeit ungenügend, und warum?

Wenn nein, warum werden aktuell neue, höhere Anforderungen an TSE diskutiert?

3

Betreffen die diskutierten neuen Vorgaben an TSE das grundsätzliche Verhalten der TSE gegenüber dem Auszeichnungssystem (der Kasse)?

Wenn ja, welche?

Wenn ja, warum?

4

Betreffen die diskutierten neuen Vorgaben an TSE die Sicherheitszertifizierungen hinsichtlich der Manipulationssicherheit der Systeme?

Wenn ja, welche?

Wenn ja, warum?

5

Welche Konsequenzen haben diese Anforderungen an die TSE nach Kenntnis der Bundesregierung?

Welche Konsequenzen haben diese Anforderungen an die Cloudbasierte TSE?

Welche Konsequenzen haben diese Anforderungen an die Implementierbarkeit der TSE in die Kassen und Kassensysteme?

6

Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung damit zu rechnen, dass die TSE-Anbieter die Anforderungen umsetzen können?

7

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Hersteller und Entwickler von TSE mit der Anpassung der ecloudbasierten TSE an die geplanten neuen Anforderungen des BSI?

8

Wie viele TSE befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit schon in der Prüfungsphase vor einer anerkannten Prüfstelle zur Zertifizierung der TSE?

Wie viele davon sind ecloudbasierte TSE?

Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den neuen geplanten Vorgaben des BSI betroffen?

9

Wie viele TSE befinden sich derzeit schon in der Zertifizierungsphase nach Abschluss der Prüfung?

Wie viele davon sind als ecloudbasierte TSE von den neuen geplanten Vorgaben des BSI betroffen?

Wie viele davon sind von den neuen geplanten Vorgaben des BSI betroffen?

10

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit den geplanten neuen Anforderungen des BSI ein Nachrüsten der bereits eingesetzten TSE oder sogar deren Austausch erforderlich?

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung in diesem Fall, die den Unternehmen durch Nachrüsten von ecloudbasierten TSE entstehen, die den geplanten neuen Anforderungen des BSI genügen?

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung in diesem Fall, die den Unternehmen durch den Austausch von ecloudbasierten TSE entstehen, die den geplanten neuen Anforderungen des BSI genügen?

11

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit den geplanten neuen Vorgaben an ecloudbasierte TSE eine Anpassung der Kassensysteme erforderlich?

Wenn ja, welche, und warum?

Wenn ja, welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Unternehmen, die ihre Kassensysteme anpassen müssen, damit verbunden?

12

Ist für den Fall, dass ein Nachrüsten oder Austausch von TSE durch die neuen geplanten Anforderungen des BSI erforderlich sein sollte, eine Übergangsregelung oder Nichtbeanstandungsregelung geplant?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

13

Sieht die Bundesregierung Risiken für die Wirtschaft und Finanzverwaltung in einer Anpassung der Anforderungen der TSE nur sechs Monate nachdem die erste und derzeit einzige ecloudbasierte TSE zertifiziert worden ist?

Wenn ja, welche, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wie ist der derzeitige Stand der ab dem 1. Februar 2021 erforderlichen Re-Zertifizierung der ecloudbasierten Lösung der Bundesdruckerei?

15

Sind der Bundesdruckerei die geplanten neuen Anforderungen des BSI bereits bekannt?

16

Hat die Bundesdruckerei bei ihrer ecloud-basierten TSE schon die geplanten neuen Anforderungen des BSI berücksichtigt?

17

Steht das elektronische Anmeldeverfahren der TSE-zertifizierten Kassen nebst Vordruck zur Anmeldung schon zur Verfügung?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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