Humanitäre Lage und Entwicklungsbedarfe in Guatemala
der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf Lambsdorff, Olaf in der Beek, Dr. Christoph Hoffmann, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ kündigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unter anderem aus Guatemala an (http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_Entwicklungsministerium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/index.html).
Guatemala ist mit rund 17 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land und die größte Volkswirtschaft in Zentralamerika. Trotz wirtschaftlichen Wachstums bleibt die Einkommensverteilung extrem ungleich: Wenige einflussreiche Familien verfügen über einen großen Teil der wirtschaftlichen Ressourcen des Landes (https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/guatemala/index.html). Rund 10 Millionen Menschen leben unterhalb der nationalen Armutsgrenze (https://www.aerztezeitung.de/Panorama/Corona-draengt-humanitaere-Hilfe-auf-mediales-Abstellgleis-416145.html). Von Armut sind besonders Frauen, Kindern und die indigenen Bevölkerungsgruppen betroffen, von denen rund 60 Prozent der Guatemalteken abstammen (https://www.spiegel.de/politik/ausland/guatemala-in-der-krise-wie-eine-kaffeefarm-a-927833ad-2a83-468f-a7ef-ceae9f319303).
Die Ernährungslage ist dem Welthunger-Index (WHI) zufolge mit einem WHI-Wert von 20,7 ernst (https://www.globalhungerindex.org/pdf/de/2020/Guatemala.pdf). Schon vor COVID-19 hatten 2,3 Millionen Menschen nicht ausreichend zu essen oder waren mangelernährt. Besonders schlimm trifft es Kinder: Laut der UN-Organisation UNICEF sind die Hälfte der Kinder im Land chronisch unterernährt und weisen Wachstumsverzögerungen auf – so viel wie nirgendwo sonst in Lateinamerika. Im weltweiten Vergleich belegt Guatemala damit den sechsten Platz. Von 1 000 Kindern sterben 44, bevor sie das fünfte Lebensjahr erreichen. UN-Experten schätzen, dass sich diese Zahlen infolge der Corona-Pandemie mehr als verdoppeln könnten (https://www.brot-fuer-die-welt.de/blog/2020-guatemala-coronakrise-verstaerkt-armut-noch/). Die Corona-Krise hat die Not der Menschen Tag für Tag sichtbarer werden lassen: Immer mehr Menschen stellen sich mit weißen Fahnen an den Straßenrand, um zu zeigen, dass sie an Hunger leiden. In ihrem Bericht „Suffering in Silence“ listet die Hilfsorganisation „CARE“ Guatemala sogar auf Platz zwei der „vergessenen“ humanitären Krisen (https://www.care.de/fileadmin/user_upload/Presse/Publikationen/Suffering_in_Silence/2020/suffering-in-silence-2020-full_report.pdf).
Auch die Folgen von Extremwetter und Naturkatastrophen setzen dem Land zu, wie die Wirbelstürme Eta und Iota erst kürzlich unter Beweis stellten (https://www.dw.com/de/demonstranten-setzen-parlament-von-guatemala-in-brand/a-55690327). Aufgrund der geografischen Lage ist Guatemala besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels. Hurrikane und schwere Regenfälle nehmen zu und Dürreperioden dauern länger an. Experten erwarten, dass dem Land bis 2050 30 Prozent weniger Wasser zur Verfügung stehen wird. In ländlichen Gebieten ist die Wasserversorgung bereits jetzt ein Problem: 95 Prozent der Oberflächengewässer sind verunreinigt; für fachgerechtes Management der Wasserversorgung fehlen die Fachkräfte. Zudem verfügen die betroffenen Kommunen weder über technische noch über finanzielle Mittel, um diesem Missstand zum Beispiel durch Sammelbecken von Regenwasser entgegenzuwirken. Für Kleinbauern ist der Wassermangel schwerwiegend. Ausbleibender Regen senkt die Ernteerträge und gefährdet einmal mehr die Ernährungssicherheit (https://www.giz.de/de/weltweit/28409.html). Die Regierung hat mit einem nationalen Aktionsplan reagiert, welcher vom nationalen Klimawandelrat gesteuert wird. Die Umsetzung geht jedoch nur schleppend voran, da Institutionen, wie das Umweltministerium, personell schwach besetzt sind und die Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Staat stark ausbaufähig ist (https://www.giz.de/de/weltweit/28409.html).
Neben der Klima- und Gesundheitskrise gehören auch Kriminalität und abwesende Staatlichkeit zu den weiteren großen Herausforderungen des Landes. Guatemala gehört zudem zu den gewalttätigsten Ländern der Welt. Die Todesrate durch Mord liegt höher als in manchen Kriegsgebieten (https://www.deutschlandfunkkultur.de/initiative-centinelas-in-guatemala-mit-der-kraft-des.1278.de.html?dram:article_id=486671). Bandengewalt und Korruption haben während der Pandemie nicht nachgelassen – im Gegenteil: Kriminelle Gruppen nutzten die Pandemie in Guatemala aus, um ihre Kontrolle zu verstärken und Erpressung, Drogenhandel und Gewalt zu intensivieren. Auch die Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat während der Pandemie zugenommen. Zwischen Januar und Oktober 2020 wurden 319 Frauen getötet und über 5 600 Fälle von sexueller Gewalt gemeldet (https://www.care.de/fileadmin/user_upload/Presse/Publikationen/Suffering_in_Silence/2020/suffering-in-silence-2020-full_report.pdf). Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegt Guatemala Platz 146 von 180 Ländern (https://www.transparency.de/cpi/cpi-2019/cpi-2019-tabellarische-rangliste/).
Trotz verschiedener Reformbemühungen ist Guatemalas Justizwesen schwach. Die Voraussetzungen für eine wirksame rechtmäßige Strafverfolgung unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure sind der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit zufolge kaum gegeben (https://www.giz.de/de/weltweit/72716.html). Als Antwort auf die grassierende Straflosigkeit von über 97 Prozent wurde 2006 mit Hilfe der Vereinten Nationen (UN) eine internationale Kommission gegen Straffreiheit in Guatemala (CICIG) eingerichtet. Die Kommission, die unter anderem aus freiwilligen UN-Beiträgen der Bundesrepublik Deutschland finanziert wurde, konnte bereits große Ermittlungserfolge bei der Aufklärung von Korruptionsdelikten und der Bekämpfung Organisierter Kriminalität verzeichnen (https://www.swp-berlin.de/fileadmin/contents/products/aktuell/2020A09_ilm.pdf). 2015 sah sich die damalige Regierung unter dem Präsidenten Otto Pérez Molina durch Ermittlungen der CICIG sogar zum Rücktritt gezwungen. Der Erfolg der UN-Kommission wurde ihr gleichzeitig zum Verhängnis, da die Politik- und Wirtschaftselite ihre eigene Existenz bedroht sahen (https://www.dw.com/de/un-korruptionsjaeger-in-guatemala-am-erfolg-gescheitert/a-50270135). Der folgende Präsident Jimmy Morales hat die international gestützte Rechtsstaatsmission trotz Widerstands der internationalen Staatengemeinschaft 2019 abgesetzt; das Mandat wurde auch von seinem Nachfolger Alejandro Giammattei bis dato nicht verlängert. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Kommission bleibt trotz Abbruchs aber unbestritten, wie ein Abschlussbericht der CICIG belegt: In der Bilanz werden 400 Verurteilungen aufgezählt; hinzu kommt die Aufdeckung von 60 kriminellen Netzwerken, die Ermittlungen in über 100 Fällen sowie 34 Gesetzesänderungen (https://www.swp-berlin.de/fileadmin/contents/products/aktuell/2020A09_ilm.pdf).
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit genießt in Guatemala große Wertschätzung. Guatemala gehört zu den Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, mit denen die Bundesrepublik Deutschland auf Basis zwischenstaatlich vereinbarter Verträge eng zusammenarbeitet. Deutschland ist einer der wichtigsten Geber des Landes. Zwischen den Jahren 2010 und 2019 beliefen sich die ODA-anrechenbaren (ODA = Official Development Assistance) Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Projekte und Maßnahmen in Guatemala auf über 230 Mio. US-Dollar. Allein das BMZ finanzierte im Zeitraum von 2014 bis 2019 über 200 Projekte (https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1#). Die Zusammenarbeit konzentriert sich im Wesentlichen auf die Schwerpunkte demokratische Regierungsführung, Bildung und Umwelt (https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/guatemala/index.html). Auch andere Ressorts beteiligten sich im gleichen Zeitraum mit zahlreichen Projekten an verschiedenen Entwicklungsvorhaben in Guatemala. So führten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Auswärtige Amt zusammen über 130 Projekte im zentralamerikanischen Staat durch (https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1#).
Die neue Rückzugsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verhält sich aus Sicht der Fragesteller diametral entgegengesetzt zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts. Guatemala steht vor großen Herausforderungen und der Entwicklungsbedarf ist immens. Die strukturellen Probleme des Landes müssen dringend angegangen werden, um die katastrophalen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern; zudem stehen die Industrienationen in besonderer Verantwortung, betroffene Länder bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller lässt im neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ bei der Auswahl der Länder für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit eine Hintertür offen: Die Länderliste sei ihm zufolge „dynamisch“ und man könne als Partnerland ausscheiden oder wieder aufgenommen werden (https://www.dw.com/de/minister-müller-plant-neuausrichtung-der-entwicklungshilfe/a-53336256). Aus Sicht der Fragesteller ist weiterhin intransparent, wie die konkreten Bedingungen für eine Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit lauten. Zudem bleibt dem Deutschen Bundestag unklar, wie der Ausstiegsplan der Bundesregierung aus den bilateralen Entwicklungsprojekten in Guatemala aussieht und inwieweit sich die Bundesregierung darum bemüht, dass Entwicklungsziele von anderen Gebern fortgeführt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung in Guatemala, und wie passt diese zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts einerseits und der Reformstrategie „BMZ 2030“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung andererseits (bitte begründen)?
An welchen multilateralen Maßnahmen und Projekten beteiligt sich die Bundesregierung derzeit in Guatemala, und ist eine Aufstockung dieser Programme geplant (bitte nach Organisation, Maßnahme, Laufzeit, Projektzielen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Welche konkreten Indikatoren und qualitativen Kriterien waren für die Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Guatemala einzustellen, und wer war an dem Entscheidungs- und Bewertungsprozess beteiligt (bitte begründen)?
a) Wie begründet und anhand welcher konkreten Kriterien und Daten belegt die Bundesregierung „geringe Signifikanz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ in Guatemala (Bundestagsdrucksache 19/20436)?
b) Wie wurde das Kriterium „geringe Signifikanz“ im Vergleich zu den anderen strategischen Kriterien – wie gute Regierungsführung, Menschenrechte, Bedürftigkeit – und qualitativen Einschätzungen zu geopolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen, historischen Bindungen und zur Qualität der Zusammenarbeit in Guatemala gewichtet (Bundestagsdrucksache 19/20436)?
c) Was hat der Bundesregierung zufolge zu einer geringen Signifikanz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Guatemala geführt?
Inwieweit wurde im Vorfeld der Entscheidung zur Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Guatemala der Dialog mit anderen Gebern sowie anderen Bundesministerien gesucht, die in Guatemala Entwicklungsvorhaben fördern, und wie sah der Abstimmungsprozess aus?
Ist die Bundesregierung in Guatemala an laufenden Maßnahmen und/oder Entwicklungsprojekten beteiligt, an denen auch andere Geber beteiligt sind?
Falls ja, an welchen?
Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen der Bundesregierung und anderen privaten und/oder staatlichen EZ-Gebern, um die „BMZ 2030“-Strategie abzustimmen und ggf. weiteren Entwicklungsbedarf in Guatemala zu koordinieren?
a) Wann und wie wurden andere Geber über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Guatemala informiert?
b) Wann und wie wurden die großen internationalen Organisationen (insbesondere die UN-Organisationen und deren Unterorganisationen) sowie evangelische und katholische Hilfswerke (wie Brot für die Welt), die Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Guatemala durchführen, über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Guatemala informiert?
Wurden der Bundesregierung Rückmeldungen bzw. Kritik von politischen und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Guatemala zu der neuen Strategiereform „BMZ 2030“ und dem damit verbundenen Ausstieg aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugetragen?
Falls ja, wie lautete die Rückmeldung, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?
Werden Entwicklungsvorhaben, die nicht durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sondern von anderen Bundesministerien in Guatemala beauftragt werden, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt bzw. koordiniert?
Falls ja, wie läuft der Abstimmungs- bzw. Koordinierungsprozess ab?
Falls nein, weshalb nicht?
a) Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und anderen Ressorts, um geplante, laufende sowie abgeschlossene Projekte in Guatemala abzustimmen, zu koordinieren und zu evaluieren?
b) Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Strategie auf laufende Projekte anderer Ressorts in Guatemala?
c) Gibt es zwischen den Projekten, die von den staatlichen Durchführungsorganisationen (insbesondere KfW und GIZ GmbH) im Auftrag der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in Guatemala durchgeführt werden, Koordinierungsmechanismen?
Falls ja, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die Bundesregierung mit einbezogen?
Falls nein, weshalb nicht?
d) Wie wird innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sichergestellt, dass die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, effizient und wirksam ist, und sieht die Bundesregierung bei den laufenden Projekten Optimierungsbedarf?
Falls ja, welchen?
Falls nein, weshalb nicht?
Beziehen sich Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts auch auf Guatemala?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Wurden Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in Guatemala mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) abgestimmt?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Hat die Bundesregierung für Guatemala – oder über Durchführorganisationen in Guatemala – Consultingfirmen zu entwicklungspolitischen Angelegenheiten beauftragt?
a) Falls ja, welchen Zweck verfolgten die Beratungsaufträge, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die jeweiligen Beratungsaufträge?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung der „BMZ 2030“-Reformstrategie in Guatemala auf bestehende Verknüpfungen mit der deutschen Wirtschaft?
Zu wann plant die Bundesregierung, die derzeit laufenden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Umwelt und Demokratieförderung in Guatemala im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der im Zuge der Reformstrategie „BMZ 2030“ angekündigten Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Guatemala auslaufen zu lassen, und sind weitere Maßnahmen und/oder die Verlängerung von bestehenden Maßnahmen in Planung (bitte begründen)?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Projekte, deren Projektziele nicht erreicht und deren Laufzeiten nicht verlängert wurden, von anderen Gebern fortgeführt werden?
Falls ja, von wem?
Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass Guatemala die angestrebten Projektziele nachhaltig und in absehbarer Zeit selbstständig erreichen kann?
b) Anhand welcher Kriterien wurde seitens der Bundesregierung die qualitative und strategische Wirksamkeit der Projekte bewertet, und welche Handlungsempfehlungen ergeben sich hieraus?
c) Wurden Projekte im Vorfeld und während der Umsetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen abgestimmt und koordiniert?
d) Wie sieht der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus zwischen den Projekten in Guatemala aus?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, Guatemala im Bildungssektor, insbesondere im Bereich der dualen Ausbildung, zu unterstützen?
Falls ja, fanden diesbezüglich bereits Gespräche statt (bitte nach Datum, Gesprächspartner und Zweck aufschlüsseln)?
Wie sehen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ressorts der Bundesregierung und den guatemaltekischen Regierungsinstitutionen (wie u. a. dem guatemaltekischen Bildungsministerium) aus, insbesondere was die Planung, Koordinierung und Umsetzung von Entwicklungsprojekten angeht?
Hat die Bundesregierung Guatemala bei der Erstellung und Umsetzung des nationalen Entwicklungsplans „K'atun 2032“ unterstützt (https://www.giz.de/de/weltweit/73201.html)?
Falls ja, in welcher Form?
Falls nein, weshalb nicht?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt des nationalen Entwicklungsplans „K'atun 2032“, und welchen Optimierungsbedarf sieht sie, insbesondere bei der entwicklungspolitischen Koordination mit Geberländern und Geberorganisationen?
b) Plant die Bundesregierung, Guatemala über multilaterale Organisationen bei der Umsetzung des nationalen Entwicklungsplans „K'atun 2032“ zu unterstützen?
Falls ja, wie?
Falls nein, weshalb nicht?
Welche angestrebten Ziele konnte die Bundesregierung durch ihre entwicklungspolitischen Projekte in den Schwerpunktbereichen Bildung, Umwelt und Demokratieförderung in Guatemala erreichen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Strategie der neuen Regierung von Präsident Alejandro Giammattei im Kampf gegen Korruption und Organisierte Kriminalität in Guatemala, und welcher Reformbedarf wurde diesbezüglich festgestellt?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Fähigkeiten der Regierung, insbesondere im Hinblick auf Personal und finanzielle Ausstattung, zur Bekämpfung von Korruption und Straflosigkeit ein, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
b) Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass das Justizsystem so schwach und die Straflosigkeitsquote in Guatemala so hoch sind (bitte begründen)?
c) Welche Maßnahmen wären nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um das Justizsystem zu stärken und die Aufklärung von Korruptionsdelikten zu verbessern?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit und die bisherigen Erfolge der Fiscalía Especializada Contra la Impunidad (FECI) seit dem Amtsantritt von Alejandro Giammattei (https://www.dw.com/de/un-korruptionsjäger-in-guatemala-am-erfolg-gescheitert/a-50270135)?
e) Plant die Bundesregierung, die Arbeit von nationalen Antikorruptionsmissionen und Antikorruptionsbehörden über bilaterale oder multilaterale Maßnahmen zu unterstützen?
Falls ja, wie?
Falls nein, weshalb nicht?
f) Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeit und die bisherigen Erfolge der Vereinigung „Centinelas“ im Kampf gegen Korruption ein? Plant die Bundesregierung, die weitere Arbeit dieser Initiative zu unterstützen (https://www.deutschlandfunkkultur.de/initiative-centinelas-in-guatemala-mit-der-kraft-des.1278.de.html?dram:article_id=486671)?
Welche laufenden entwicklungspolitischen Maßnahmen sind der Bundesregierung von anderen Gebern in Guatemala bekannt, die sich auf Bildung, Umwelt und Demokratieförderung beziehen, und wie häufig findet ein fachlicher Austausch statt?
Sieht die Bundesregierung in Guatemala einen Zusammenhang zwischen dem schlechten Zugang zu Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten (bitte begründen)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Guatemala bei der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans zum Klimawandel unterstützt, und welche Bundesministerien waren daran beteiligt (https://www.giz.de/de/weltweit/28409.html)?
a) Wie sieht die Abstimmung zwischen dem Klimawandelrat und den deutschen Durchführorganisationen aus, die Maßnahmen zum Umweltschutz und Klimawandel fördern?
b) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass die Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Staat zur Umsetzung des Aktionsplans zum Klimawandel nur unzureichend ist?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Bewertungskriterien über die Bedingungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Guatemala den steigenden Entwicklungsbedarf im Bereich Umweltschutz und Klimawandel in Guatemala, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Welche Entwicklungsfortschritte konnte die Bundesregierung durch Entwicklungsprojekte im Bereich der Rechtsstaatsförderung, insbesondere im Bereich der Korruptionsbekämpfung, in Guatemala erzielen, und welcher weitere Entwicklungsbedarf wurde festgestellt?
Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurden die Projekte „Preparation of a REDD+ project for tropical forest protection and sustainable community development“ (OECD-ID: 2014011101) und „Development of business models for cooperation with the private sector as a tool for socially acceptable restoration of near-natural forests“ (OECD-ID: 2015009928) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderen Bundesministerien, die Entwicklungsvorhaben in Guatemala fördern, abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des Bundesumweltministeriums informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit einbezogen?
Wie schätzt die Bundesregierung den kürzlich verabschiedenden Rekordhaushaltsplan für 2021 der guatemaltekischen Regierung ein, insbesondere was die Ausgaben im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssektor angehen, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab (https://www.dw.com/de/demonstranten-setzen-parlament-von-guatemala-in-brand/a-55690327)?
Welche Agenda hat die Bundesregierung während ihres Vorsitzes der Gebergemeinschaft G13 in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 in Guatemala verfolgt, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Migrationspolitik Guatemalas, insbesondere was den gewaltsamen Umgang mit dem aktuellen Flüchtlingsstrom angeht, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/honduras-guatemala-karawane-101.html)?