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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erreichen des 30% - Ziels für flexible humanitäre Hilfe im Haushaltsjahr 2020

(insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2703226.02.2021

Erreichen des 30-Prozent-Ziels für flexible humanitäre Hilfe im Haushaltsjahr 2020

der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für das internationale System der humanitären Hilfe ist nicht nur die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ein wesentliches Problem, sondern auch die mangelnde Flexibilität bei deren Verwendung. Diese ergibt sich aus den Zweckbindungen der verschiedenen Geber. So kommt es immer wieder vor, dass für bestimmte humanitäre Notlagen, die viel Aufmerksamkeit genießen, reichlich Gelder zur Verfügung stehen, während die Hilfe in anderen Notlagen dramatisch unterfinanziert ist. Außerdem ist in Krisen oftmals nicht genügend Zeit für lange Verhandlungen von Finanzierungen auf Geberkonferenzen.

Stattdessen müssen aus Sicht der Fragesteller Gelder verfügbar sein, um schnell und unbürokratisch zu helfen. Ein höherer Anteil flexibler Mittel kann außerdem den Verwaltungsaufwand für das Einwerben von Mitteln reduzieren und ermöglicht so, dass mehr Mittel für die operative Hilfe zur Verfügung stehen (https://www.unocha.org/sites/unocha/files/OCHA_flexiblefunding_2017_20181024_lowres.pdf, S. 7).

Daher haben sich mehrere Geber, darunter auch Deutschland, beim Humanitären Weltgipfel 2016 in Istanbul dazu verpflichtet, den Anteil der flexiblen Gelder für humanitäre Hilfe bis 2020 auf mindestens 30 Prozent der Gesamthilfen zu erhöhen. Das Gipfeldokument „Grand Bargain“ klassifiziert nichtzweckgebundene (unearmarked) und geringfügig zweckgebundene (softly earmarked) Mittel als flexibel im Sinne dieses 30-Prozent-Ziels (https://www.agendaforhumanity.org/sites/default/files/resources/2018/Jan/Grand_Bargain_final_22_May_FINAL-2.pdf).

Nach Ansicht der Fragesteller machte Deutschland bisher keine ausreichenden Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung des 30-Prozent-Ziels. So geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/18556 hervor, dass beispielsweise das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP) im Jahr 2019 von Deutschland lediglich 0,77 Prozent seiner Mittel als flexible Mittel bekam.

Entsprechende Änderungsanträge der Fraktion der FDP zur Flexibilisierung der Mittel wurden in den Beratungen für den Haushalt 2018, 2019, 2020 und 2021 abgelehnt. In der Haushaltsaufstellung des Deutschen Bundestages werden allerdings lediglich die nichtzweckgebundenen Sockelbeiträge an Organisationen im Bereich der humanitären Hilfe festgelegt. Der Großteil der Zahlungen im Bereich der humanitären Hilfe erfolgt aber aus dem Sammeltitel 0501 687 32 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“. Die Entscheidung über die einzelnen Maßnahmen und Zweckbindungen erfolgt somit durch die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsdurchführung und kann vom Deutschen Bundestag nur im Nachhinein überprüft werden. Aus diesem Grund erfolgt mit dieser Kleinen Anfrage die Erfragung der entsprechenden Zahlen für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2020.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass beim Humanitären Weltgipfel 2016 vereinbart wurde, die Ziele des „Grand Bargain“ bis zum Jahre 2020 zu erreichen. In dieser Hinsicht ist das Jahr 2020 aus Sicht der Fragesteller also ein entscheidendes Jahr. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2020 die Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe in erheblichem Umfang durch die Nachtragshaushalte für COVID-19-Maßnahmen aufgestockt wurden. Um den Auswirkungen dieser Maßnahmen angemessen Rechnung zu tragen, werden mit dieser Kleinen Anfrage die entsprechenden Zahlen jeweils einmal inklusive und einmal exklusive der Mittel aus den Nachtragshaushalten erfragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Wie steht die Bundesregierung derzeit zu den Zielen des „Grand Bargain“ vom Humanitären Weltgipfel 2016, insbesondere zum Ziel der Erhöhung der flexiblen Mittel für humanitäre Hilfe auf mindestens 30 Prozent der Gesamthilfen?

2

Wann wäre nach Auffassung der Bundesregierung ein geeigneter Zeitpunkt für einen erneuten Humanitären Weltgipfel, um die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele des Humanitären Weltgipfels von 2016 zu überprüfen und eventuell aktualisierte oder neue Zielsetzungen zu vereinbaren?

3

Warum gab Deutschland im Jahr 2020 einigen Organisationen einen höheren Anteil und anderen Organisationen einen niedrigeren Anteil an flexiblen Mitteln für humanitäre Hilfe? Welche Überlegungen liegen dieser Prioritätensetzung bei der Verteilung der flexiblen Mittel zugrunde?

4

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP) geleistet und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“ („unearmarked“, „softly earmarked“, „earmarked“ und „tightly earmarked“)?

5

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

6

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an den Immediate Response Accounts (IRA) des WFP geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“? Sind diese Zahlungen an den IRA in den zuvor genannten Zahlungen an das WFP bereits enthalten?

7

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an den Immediate Response Accounts (IRA) des WFP geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

8

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

9

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

10

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, UN-OCHA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

11

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, UN-OCHA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

12

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an den Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund, CERF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“? Sind diese Zahlungen an den CERF in den zuvor genannten Zahlungen an UN-OCHA bereits enthalten?

13

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an den Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund, CERF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

14

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an welche humanitären Länderfonds (Country-based Pooled Funds, CBPF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“? Sind diese Zahlungen an die CBPF in den zuvor genannten Zahlungen an UN-OCHA bereits enthalten?

15

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an welche humanitären Länderfonds (Country-based Pooled Funds, CBPF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

16

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations Children Emergency Fund, UNICEF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

17

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations Children Emergency Fund, UNICEF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

18

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

19

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

20

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an den WHO-Notfallfonds (Contingency Fund for Emergencies, CFE) geleistet? Sind diese Zahlungen an den CFE in den zuvor genannten Zahlungen an die WHO bereits enthalten?

21

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an den WHO-Notfallfonds (Contingency Fund for Emergencies/CFE) geleistet?

22

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an die Internationale Organisation für Migration (IOM) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

23

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an die Internationale Organisation für Migration (IOM) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

24

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East, UNRWA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

25

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East, UNRWA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

26

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an den Dienst für Antiminenprogramme der Vereinten Nationen (United Nations Mine Action Service, UNMAS) geleistet und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

27

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an den Dienst für Antiminenprogramme der Vereinten Nationen (United Nations Mine Action Service, UNMAS) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

28

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organisation, FAO) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

29

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organisation, FAO) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

30

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

31

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

32

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (United Nations Population Fund, UNFPA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

33

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (United Nations Population Fund, UNFPA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

34

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Programm für Frauen und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women, UN-WOMEN) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

35

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Programm für Frauen und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women, UN-WOMEN) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

36

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Büro für Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen (United Nations Office for Disaster Risk Reduction, UNDRR) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

37

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Büro für Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen (United Nations Office for Disaster Risk Reduction, UNDRR) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

38

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Büro für Projektdienste der Vereinten Nationen (United Nations Office for Project Services, UNOPS) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

39

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Büro für Projektdienste der Vereinten Nationen (United Nations Office for Project Services, UNOPS) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

40

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an das Satellitenbeobachtungsprogramm des Ausbildungs- und Forschungsinstituts der Vereinten Nationen (UNITAR's Operational Satellite Applications Programme, UNOSAT) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

41

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an das Satellitenbeobachtungsprogramm des Ausbildungs- und Forschungsinstituts der Vereinten Nationen (UNITARʼs Operational Satellite Applications Programme, UNOSAT) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

42

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

43

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

44

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an Organisationen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

45

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an Organisationen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

46

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an den Disaster Relief Emergency Fund (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften geleistet? Sind diese Zahlungen an den DREF in den zuvor genannten Zahlungen an die Organisationen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten?

47

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an den Disaster Relief Emergency Fund (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften geleistet?

48

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 insgesamt für humanitäre Hilfe an Nichtregierungsorganisationen geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

49

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten für humanitäre Hilfe an Nichtregierungsorganisationen geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

50

Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 für humanitäre Hilfe insgesamt geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“? Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 für humanitäre Hilfe insgesamt, aber ohne Mittel aus den Nachtragshaushalten, geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

51

Handelt es sich bei den in der Antwort zu Frage 50 genannten Zahlen um die Summen der in den vorherigen Fragen erfragten Zahlen zu Zahlungen an einzelne Organisationen und Gruppen von Organisationen?

a) Wenn nein, welche zuvor genannten Organisationen fließen nicht in die Gesamtberechnung ein?

b) Wenn nein, welche zusätzlichen Organisationen fließen in die Gesamtberechnung ein? Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2020 für humanitäre Hilfe an diese zusätzlichen Organisationen geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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