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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesundheitsrisiko durch Kontamination von Lebensmitteln mit Ethylenoxid

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

12.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2708801.03.2021

Gesundheitsrisiko durch Kontamination von Lebensmitteln mit Ethylenoxid

der Abgeordneten der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ethylenoxid ist ein farbloses, hochentzündliches Gas mit einem süßlichen Geruch und fällt an als Zwischenprodukt bei der Herstellung anderer Chemikalien (https://www.chemie.de/lexikon/Ethylenoxid.html). Aufgrund seiner antibakteriellen, viruziden sowie fungiziden Eigenschaften wird das Gas unter anderem auch zur Sterilisation von Lebensmitteln wie Gewürzen, Nüssen und Ölsaaten eingesetzt (ebd.). Hierzulande ist der Einsatz von Ethylenoxid aufgrund seiner kanzerogenen, mutagenen sowie reproduktionstoxischen Eigenschaften seit 1981 nicht mehr zulässig (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl180s2335.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl180s2335.pdf%27%5D__1612452356295). Und auch in der gesamten EU wurde die Verwendung als Pflanzenschutzmittel vollständig untersagt. Ethylenoxid ist eine sehr reaktive Verbindung und liegt daher in behandelten oder verarbeiteten Lebensmitteln nur noch in geringer Menge als Ethylenoxid vor, sondern überwiegend als Abbauprodukt 2-Chlorethanol. Im Jahr 2008 wurde deshalb die gültige Rückstandsdefinition der Summe aus diesen beiden Substanzen, ausgedrückt in Ethylenoxid, festgelegt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32008R0149). Darauf folgte 2015 die Festsetzung eines Höchstgehaltes für Ethylenoxid bei Sesam und anderen Ölsaaten von 0,05 mg/kg (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R086). In Drittländern wie Indien ist die Verwendung von Ethylenoxid immer noch zulässig. Nachdem im vergangenen Jahr in Belgien deutliche Überschreitungen des gesetzlichen Rückstandshöchstgehaltes in Rohsesam aus Indien festgestellt wurden und über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) kommuniziert wurden, verhängte die EU-Kommission am 22. Oktober 2020 eine Kontrollpflicht für Sesamsamen mit Ursprung in Indien (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020R1540). Dennoch wurden seit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung in der gesamten EU und somit auch in Deutschland vermehrt Lebensmittel zurückgerufen (https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/liste/lebensmittel/deutschlandweit/10/3). Hauptsächlich handelte es sich hierbei um Lebensmittel, die Sesam enthielten, wie Knäckebrot, Knabbergebäck oder auch Müsli (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Ländern der Einsatz von Ethylenoxid als Pflanzenschutzmittel noch zulässig ist, und wenn ja, welche Länder sind hier zu nennen?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Ländern die Verwendung von Ethylenoxid zur Sterilisation von Lebensmitteln noch zulässig ist, und wenn ja, welche Länder sind hier zu nennen, und welche Lebens- und Futtermittel sind in erster Linie davon betroffen?

3

Welche kurz-, mittel- und langfristigen Folgen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich eines regelmäßigen Konsums von Lebensmitteln, die mit Ethylenoxid belastet sind, zu erwarten (bitte nach der Verwendung dieser Lebensmittel bei Babys, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Länder die größten Produzenten der Chemikalie Ethylenoxid sind, und wenn ja, welche Länder sind hier maßgeblich zu nennen?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viel Prozent der weltweiten Produktion von Ethylenoxid für die Sterilisation von Lebensmitteln aufgebracht werden?

6

Möchte sich die Bundesregierung zukünftig für eine Nulltoleranzstrategie bei der Belastung von Lebens- und Futtermitteln mit Ethylenoxid einsetzen, um so dem Bevölkerungsschutz nachzukommen und das europäische Vorsorgeprinzip zu stärken, und wenn ja, was kann die Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung beitragen, und existieren diesbezüglich bereits erste Verordnungsentwürfe?

Berlin, den 19. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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