Zukunft der Postwertzeichen
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem 4. Februar 2021 vertreibt die Deutsche Post AG, bei der die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau Hauptaktionär ist, neben klassischen Briefmarken auch solche mit einem sogenannten Matrixcode (https://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2021/deutsche-post-fuehrt-neue-briefmarken-generation-ein.html). Laut Unternehmensangaben sollen alle Briefmarken ab 2022 mit einem solchen Code versehen werden. Die Einbindung des Codes ermöglicht eine Basis-Sendungsverfolgung, indem der Absender künftig einsehen kann, wann seine Sendung im Briefzentrum in der Abgangsregion bearbeitet wurde und wann er in der Zielregion angekommen ist. Eine lückenlose Nachverfolgung von Sendungen aufgrund des Matrixcodes ist nicht möglich, da Sendungen beim Einwurf in den häuslichen Briefkasten nicht nochmals erfasst werden. Absender, die einen rechtsverbindlichen Nachweis über die Zustellung an den Empfänger haben möchten, müssen die Sendung weiterhin als Einschreiben verschicken.
Der neu eingeführte Matrixcode erhöhe, so das Unternehmen, überdies die Fälschungssicherheit der Briefmarken, da jeder Code nur einmalig verwendet werden kann. Laut Unternehmensangaben seien „gefälschte Frankaturware“ und das „Wiederverwenden von Postwertzeichen“ ein massiv wachsendes Problem. Zahlen zum wirtschaftlichen Schaden daraus nennt der Bonner Konzern nicht. Der Matrixcode auf den Briefmarken verhindert, dass Postwertzeichen mehrfach verwendet werden. Postmitarbeiter müssen nun die Marken abscannen und ihre Gültigkeit prüfen (https://www.welt.de/wirtschaft/article225531603/Briefmarken-Revolution-Das-ist-der-neue-Matrixcode-der-Post.html).
Die Briefmarke mit Matrixcode ergänzt das Angebot alternativer Frankierungen. Seit Dezember 2020 vertreibt die Deutsche Post AG die Mobile Briefmarke. Bei Nutzung einer App können Kunden das gewünschte Porto auswählen und bargeldlos bezahlen. Daraufhin erhalten sie einen Code, den sie handschriftlich statt einer Briefmarke rechts oben auf die Postkarte oder den Briefumschlag schreiben müssen (https://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2020/briefe-einfach-mit-dem-smartphone-und-stift-frankieren.html). Eine Basisnachverfolgung wie bei Briefmarken mit Matrixcode ist hier nicht vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Bedarf zur Anpassung von Bundesrecht an die zunehmende Verbreitung von Postwertzeichen mit Matrixcode oder anderen modernen Frankiermethoden?
Wie hat sich die Zahl der Verfahren wegen Wertzeichenfälschung nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Wie viele Verfahren entfielen dabei jeweils auf das Nachmachen von Postwertzeichen (§ 148 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs – StGB) und das Wiederverwenden von Postwertzeichen (§ 148 Absatz 2 StGB)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den wirtschaftlichen Schaden durch nachgemachte und wiederverwendete Postwertzeichen vor, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, eine Basis-Sendungsverfolgung, wie sie bei Briefmarken mit Matrixcode möglich ist, mittelfristig im Rahmen des Postgesetzes oder der Postuniversaldienstverordnung für Standardbriefe festzuschreiben, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Vorfälle aus den vergangenen zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt, in denen Briefboten in größerem Umfang Briefe gehortet haben, statt sie zuzustellen? Wie viele Strafverfahren wurden in dieser Zeit nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund solcher Vorfälle geführt? Welche Zustellfirmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung wie oft betroffen?
Inwieweit ist die Federführung des Bundesministeriums der Finanzen über die Gestaltung der Postwertzeichen der Deutschen Post AG in Anbetracht der Privatisierung des deutschen Postmarktes aus Sicht der Bundesregierung noch notwendig und gerechtfertigt?
Welche Kosten entstehen dem Bund jährlich durch die Gestaltung von Postwertzeichen, insbesondere für Personal im Bundesministerium der Finanzen, für den Programmbeirat, den Kunstbeirat oder die künstlerischen Gestaltungen?