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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zum Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

16.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2714002.03.2021

Zum Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten

der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Konkret handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten“. Dieser ist den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zugeleitet worden. Er findet sich auch im Netz unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Feindeslisten.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

Auf Seite 1 des Entwurfs wird ausgeführt: „Unter ,Feindeslistenʻ sind Sammlungen von Daten, vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos, von Personen zu verstehen, die – vorwiegend im Internet – veröffentlicht und zum Teil mit ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden werden, wie beispielsweise, die Person könne ,ja mal Besuch bekommenʻ oder ,gegen so jemanden müsse man mal etwas unternehmenʻ. Die Betroffenen, meist politisch oder gesellschaftlich engagierte Personen, empfinden die Nennung auf einer solchen ,Feindeslisteʻ mitunter als einschüchternd, weil sie befürchten, Opfer von Straftaten zu werden. Auch Einzelpersonen können von einer solchen Datenveröffentlichung betroffen sein (sogenanntes Outing).“ (ebd.).

Die Fragesteller begrüßen grundsätzlich, dass die öffentliche und anonyme Denunziation von politischen Mitbewerbern mit dem Ziel, Straftaten gegen diese zu ermöglichen, zur Straftat werden soll. Aus Sicht der Fragesteller sind jedoch die Sachverhaltsannahmen der Bundesregierung bei der Erstellung dieses Entwurfs zu hinterfragen.

So äußert sich der Entwurf nur an einer Stelle zu dem politischen Spektrum der Veröffentlicher von sogenannten Feindeslisten. Auf Seite 4 heißt es: „Vor dem Hintergrund der festzustellenden zunehmenden Verrohung in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung und im politischen Diskurs bei zugleich steigenden Fallzahlen politisch motivierter Straftaten, insbesondere im Bereich der Hasskriminalität und aus dem rechten Spektrum, erzielt eine ,Feindeslisteʻ eine bedrohliche und einschüchternde Wirkung auch in der Öffentlichkeit. Im Ergebnis kann dies – wie nach einer öffentlichen Hasskampagne mit Bedrohungen und Beleidigungen – dazu führen, dass sich engagierte Personen in einem allgemeinen Klima der Angst oder Verunsicherung aus dem politischen und gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen.“ (ebd.).

In der weiteren Begründung des Entwurfs geht die Bundesregierung nicht weiter darauf ein, welchen Phänomenbereichen im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts die Veröffentlicher von Feindeslisten entspringen. Dies nährt die Sorge der Fragesteller vor einem bewussten Wegsehen der Bundesregierung in den Fällen, in denen Outing-Aktionen von mutmaßlich Linksextremen ausgehen. Selbst das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport konstatiert in einer Veröffentlichung zu Linksextremismus: „Eine bedeutsame Rolle im Kampf gegen ,Faschistenʻ hat für Linksextremisten die ,Antifaschistische Recherchearbeitʻ. In sogenannten Outing-Aktionen werden systematisch Informationen über vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten sowie deren Strukturen gesammelt und öffentlich gemacht, um die als Feinde betrachteten Personen zu denunzieren. Dabei werden zum Teil persönliche Daten wie die Wohnadresse und der Arbeitgeber im Internet publiziert, um die betroffenen Personen sozial auszugrenzen und zu ächten. Noch wichtiger ist das Aktionsfeld ,Antifaschismusʻ für Linksextremisten seit der Gründung der ,Alternative für Deutschlandʻ (AfD) im Jahr 2013 geworden. Die Partei steht – neben den Mitgliedern rechtsextremistischer Parteien wie der NPD – im Fokus linksextremistischer Agitationen und Aktionen. So kommt es immer wieder zu Sachbeschädigungen, beispielsweise an Parteibüros und Vereinsräumen, aber auch zu Outing-Aktionen. Das öffentliche Auftreten von Rechtsextremisten und Rechtspopulisten, zum Beispiel auf Demonstrationen und im Wahlkampf, empfinden Linksextremisten als Provokation, was regelmäßig zu Angriffen bis hin zu körperlichen Attacken von deren Seite führt.“ (https://mdi.rlp.de/fileadmin/isim/Unsere_Themen/Sicherheit/Verfassungsschutz/Dokumente/Broschuere_Linksextremismus.pdf, S. 26).

Ebenso hat das Medium „FAZ-online“ schon im Jahr 2016 festgestellt: „Ein beliebtes Vorgehen des ,linken Widerstandsʻ ist zudem das ,Outenʻ von rechten Politikern. Das geschieht vor allem im Internet, bevorzugt auf der Seite ,linksunten.indymediaʻ. Die ist das wichtigste Internetportal der linksextremen Szene, der Server soll in den Vereinigten Staaten stehen. Auf der Seite werden Fotos, Lebensläufe und Adressen von AfD-Leuten oder anderen rechten Politikern veröffentlicht. So wurde kürzlich der Bezirksvorsitzende der AfD in Berlin-Lichtenberg, ein Zahnarzt, ,geoutetʻ mit dem Ziel, dass er aus der kassenzahnärztlichen Vereinigung ausgeschlossen werden solle.“ (https://www.faz.net/aktuell/politik/gewalt-gegen-afd-mitglieder-mit-zweierlei-mass-14233720.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2).

Die Anzahl an Beispielen für diese Form der politischen Auseinandersetzung durch politisch linke Akteure sind aus Sicht der Fragesteller unüberschaubar (siehe exemplarisch nur für Berlin https://www.antifa-berlin.info/taxonomy/term/186 sowie im Weiteren https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/20837486_Flugblaetter-gegen-AfD-Mitglieder.html; https://antifa-nordost.org/4280/lichtenberger-afd-funktionaer-und-zahnarzt-geoutet-ausschluss-aus-kassenzahnaerztlicher-vereinigung/; https://antifa-nordost.org/4242/afd-politiker-bei-der-eroeffnung-seiner-zeitarbeitsfirma-in-berlin-lichtenberg-gestoert/; https://antifa-nordost.org/4789/antifa-berlin-charite-will-zukunft-bernd-will-heimat/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Erstellung von Feindeslisten sowie das „Outing“ von politisch Andersdenkenden ein Massenphänomen unter linksextremen Menschen in Deutschland ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Ministeriums des Innern und für Sport von Rheinland-Pfalz, dass Linksextremisten sogenannte Outing-Aktionen zu dem Zweck betreiben, die betroffenen Personen sozial auszugrenzen und zu ächten (Quelle: siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Soweit der Bundesregierung die Praxis von Linksextremisten im Sinne der Frage 1 bekannt ist, inwieweit war die Einschätzung des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller für die Erstellung des ebenfalls in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Referentenentwurfs für die Bundesregierung von Bedeutung?

4

Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen, um der öffentlichen Denunzierung politisch Andersdenkender spezifisch durch Linksextreme entgegenzutreten, und wenn ja, welche waren das?

5

Stehen den Opfern von Outing-Aktionen und den Opfern aus der Veröffentlichung von Feindeslisten nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Ansprechpartner zur Verfügung, und wenn ja, welche sind das?

Berlin, den 25. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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