Der Legacy Landscapes Fund
der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Um eine „innovative und nachhaltige Finanzierung“ globaler Schutzgebiete zu erreichen (http://www.bmz.de/20200930-1), gründete die Bundesregierung im Dezember 2020 die private gemeinnützige Stiftung „Internationaler Naturerbe-Fonds – Legacy Landscapes Fund“ (LLF) (Antwort der Bundesregierung auf Schriftliche Frage 12/438). Neben einem permanenten Kapitalstock zur Vermögensbildung verfügt der LLF auch über einen Verbrauchsfonds, durch den die Grundfinanzierung von bis zu 30 Naturschutzgebieten mit je 1 Mio. US-Dollar jährlich zur Verfügung gestellt werden soll (ebd. sowie https://legacylandscapes.org/pdf/Legacy_Landscapes_Fund.pdf). In einem ersten Schritt sollen „bis zu sieben“ Pilotprojekte ausgesucht werden, die mithilfe weiterer gemeinnütziger Stiftungen langfristig finanziert werden sollen (ebd.). Nach eigener Aussage hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dem LLF im Jahr 2020 eine Mittelzusage in Höhe von 82,5 Mio. Euro gemacht (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 19/25731, S. 51).
Neben dem BMZ sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Agence Française de Développement (AfD), die Campaign for Nature (CfN), die Frankfurter Zoologische Gesellschaft, die Weltnaturschutzunion IUCN, die UNESCO sowie der World Wildlife Fund for Nature (WWF) an Gründung und Umsetzung des LLF beteiligt (https://legacylandscapes.org/pdf/Legacy_Landscapes_Fund.pdf). Die operationelle Umsetzung erfolgt über die in Frankfurt/ Main ansässige Nature Trust Alliance GbR (https://www.naturetrustalliance. org/).
Die bislang grundsätzlich vagen Angaben des BMZ sowie die Struktur der Stiftung als private gemeinnützige Stiftung „mit gemischtem Vorstand“ (ebd.), bergen aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, die parlamentarische Kontrolle über Mittel des Bundeshaushalts, hier konkret des Einzelplans 23, zu verlieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Aus welchen konkreten Haushaltstiteln stammt die getätigte Mittelzusage in Höhe von 82,5 Mio. Euro an den Legacy Landscapes Fund, und plant die Bundesregierung eine weitere Zahlung?
Falls ja, wann, und aus welchen konkreten Haushaltstiteln?
Wie plant die Bundesregierung, Mittel des Kapitalstocks zur Vermögensbildung anzulegen, und wer trifft die Anlageentscheidung?
Welche Auswirkungen hat die aktuelle Niedrigzinspolitik aus Sicht der Bundesregierung für die Vermögenssituation des Legacy Landscapes Fund, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Stiftungszweck ohne weitere finanzielle Unterstützung der Bundesregierung erfüllt werden kann?
Welche Stiftungen, Organisationen, Regierungen oder private Unternehmen haben bereits finanzielle Zusagen in welcher Höhe zum Legacy Landscapes Fund angekündigt oder getätigt?
Welche Höhe soll der permanente Kapitalstock des Legacy Landscapes Fund haben, bis wann soll diese Höhe erreicht werden, und welche Stiftungen, Organisationen, Regierungen oder private Unternehmen tragen hieran jeweils welchen finanziellen Anteil?
Wird der Legacy Landscapes Fund neben dem permanenten Kapitalstock auch selbstständig Finanzmittel einwerben?
Falls ja, in welchem Turnus, und in welcher voraussichtlichen finanziellen Höhe soll dies geschehen?
Strebt die Bundesregierung im Stiftungsvermögen ein bestimmtes Verhältnis von öffentlichem zu privatem Kapital an?
Wenn ja, welches, und bis wann soll dies erreicht werden bzw. ist geplant, dieses zu erreichen?
Hat die Bundesregierung vor der Gründung des Legacy Landscapes Fund eine Wirtschaftlichkeitsstudie in Auftrag gegeben?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wieso nicht?
Welche Alternativen zur Gründung des Legacy Landscapes Fund wurden in der Wirtschaftlichkeitsstudie (s. Frage 8) und innerhalb der Bundesregierung diskutiert?
Weswegen erachtet die Bundesregierung die Gründung einer privatrechtlichen Stiftung zur Finanzierung von Naturschutzgebieten als notwendig?
Ersetzt der Legacy Landscapes Fund bisherige Programme?
Wenn ja, welche, und wie viele Mittel werden dadurch in welchem Haushaltstitel frei?
Wie stimmt bzw. stimmte sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Konzeption, Umsetzung und Förderwürdigkeit der Naturschutzgebiete mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ab?
Wird der Verbrauchsfonds die Finanzierung der „bis zu 30 Naturschutzgebiete“ insgesamt übernehmen, oder ist die Zwischenschaltung weiterer Stiftungen oder Verwalter geplant?
Bis wann plant die Bundesregierung, die ersten sieben Pilotprojekte sowie die restlichen bis zu 23 übrigen ausgewählt und initial finanziert zu haben?
Welche davon wurden vorher nicht durch die Bundesregierung oder zukünftig am Legacy Landscapes Fund beteiligte Akteure unterstützt?
Welche Schutzgebiete befinden sich aktuell im Auswahlverfahren als
a) eines von sieben Pilotprojekten,
b) eines von bis zu 23 übrigen Projekten?
Wer oder welches Gremium entscheidet über förderwürdige Naturschutzgebiete, und wer trifft die finale Auswahl nach welchen Kriterien?
Wie lange sollen die unter dem Legacy Landscapes Fund geförderten Projekte durch die Stiftung gefördert werden?
Wie viele Mitarbeitende sind mit der Administration des Legacy Landscapes Fund betraut, welche Verwaltungs- und Personalkosten fallen für den Legacy Landscapes Fund an, und wer trägt diese (bitte getrennt nach Einsatz in der Nature Trust Alliance GbR oder dem konkreten Bundesministerium einschließlich nachgeordneter Behörde aufschlüsseln)?
Sind ehemalige oder aktuelle Angestellte oder Beamte der Bundesregierung am Betrieb des Legacy Landscapes Fund beteiligt?
Wenn ja, aus welchen Abteilungen in welchen Ministerien, und sind diese weiterhin bei den entsprechenden Ministerien angestellt?
Wer bestellt die Stiftungsorgane des Legacy Landscapes Fund nach welchen Kriterien, und wer ist bereits bestellt?
Sind die Mitglieder der Stiftungsorgane ehrenamtlich tätig?
Wer entscheidet über mögliche Vergütungen, wie hoch sind diese, und sind diese gedeckelt?
Wer ist Stifter, und wer ist Treuhänder?
Wem obliegt die Stiftungsaufsicht über die Stiftung „Internationaler Naturerbe-Fonds – Legacy Landscapes Fund“, und wie plant die Bundesregierung, die Haushaltsaufsicht des Deutschen Bundestages über die Mittel des EP 23 in diesem Konstrukt weiterhin zu ermöglichen?
Sieht der Stiftungsvertrag eine Satzungsänderung vor, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. Kriterien?
Weswegen ist die vom BMZ herausgegebene Broschüre „The Legacy Landscapes Fund – Safeguarding outstanding biodiversity for humanity – the next level of conservation” seit Veröffentlichung im Juli 2019 nur in englischer Sprache verfügbar (Stand: 27. Januar 2021)?
Weswegen findet sich, außer in der o. g. Pressemitteilung, kein Verweis auf den „Naturerbe-Fonds“ oder den „Legacy Landscapes Fund“ auf den deutschsprachigen Internetauftritten der Bundesregierung (Stand: 27. Januar 2021)?
Welche weiteren privatrechtlichen Stiftungen hat die Bundesregierung seit 2013 (mit-)errichtet, und wie viele Mittel wurden dafür jeweils bereitgestellt (bitte nach Bundessministerien getrennt sowie unter Angabe des Gründungsjahres und der konkreten Haushaltstitel, aus dem das Kapital bereitgestellt wurde bzw. wird, aufstellen)?