Doppelte Staatsangehörigkeiten in Deutschland
des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist die Gesamtzahl der Doppelstaatler in Deutschland nicht genau bekannt: „Während der Mikrozensus 2016 als aktuellste verfügbare Quelle die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen, die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, auf 1,87 Millionen beziffert, erbrachte der Zensus 2011 eine wesentliche höhere Zahl von rund 4,26 Millionen Doppelstaatlern“ (https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/254191/doppelte-staatsangehoerigkeit-zahlen-und-fakten?p=all).
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts behielten 61,4 Prozent der 112 211 in 2017 eingebürgerten Ausländer ihre alte Staatsangehörigkeit (Die Welt, 10. August 2018, S. 6). Von den in 2017 eingebürgerten Iranern (2 689), Syrern (2 479), Afghanen (2 400), Marokkanern (2 390), Tunesiern (1 125), Algeriern (462), Libanesen (1 294) und Nigerianern (954) legte kein Einziger seinen alten Pass ab (Die Welt, 10. August 2018, S. 6).
Nach einem Pressebericht von 2005 hatte die Bundesregierung unter Berufung auf offizielle Angaben aus Ankara festgestellt, dass 50 000 Personen mit türkischer Abstammung nach der Einbürgerung in Deutschland wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hatten und damit mutmaßlich illegal an Wahlen in Deutschland teilgenommen hatten (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/illegale-staatsangehoerigkeit-mittels-doppel-pass-tricks-an-die-urne-1210049.html).
Seit 2017 befürchtet die Bundesregierung, dass der türkische Geheimdienst MIT deutsche Sicherheitsbehörden infiltrieren könnte (https://www.tagesspiegel.de/berlin/bundesregierung-warnt-vor-spionage-tuerkei-will-deutsche-sicherheitsbehoerden-infiltrieren/23699278.html). Nach Presseangaben hat der türkische Geheimdienst MIT insgesamt 6 000 Agenten in Deutschland (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/erdogan-tuerkei-spitzel-deutschland-100.html).
Nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sind in der Sicherheitserklärung die derzeitige Staatsangehörigkeit sowie frühere und weitere Staatsangehörigkeiten anzugeben.
Im Dezember 2001 hat die Bundesrepublik Deutschland das internationale Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit gekündigt (https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatsangehoerigkeit-buerde-des-doppelpasses-14904374.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die aktuelle genaue Zahl der Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen?
Wie viele der seit dem Jahr 2000 in Deutschland eingebürgerten Personen behielten zudem ihre alte Staatsangehörigkeit (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie viele der seit dem Jahr 2015 in Deutschland eingebürgerten Iraner, Syrer, Afghanen, Marokkaner, Tunesier, Algerier, Libanesen und Nigerianer haben neben der deutschen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit behalten (bitte jährlich und nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Warum haben die Einbürgerungsbehörden 2017 bei der Einbürgerung von Iranern, Syrern, Afghanen, Marokkanern, Tunesiern, Algeriern, Libanesen und Nigerianern auf die Beachtung des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verzichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Staaten lassen nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausscheiden ihrer Bürger aus der eigenen Staatsangehörigkeit prinzipiell nicht zu?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Ermöglichung des Ausscheidens von Bürgern aus ihrer vorherigen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in Deutschland ergriffen, um den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit zu wahren?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die aktuelle Anzahl der Personen mit türkischem Migrationshintergrund, die nach ihrer Einbürgerung in Deutschland wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben, ohne zuvor einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt zu haben?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die aktuelle gesamte Anzahl der Personen, die nach ihrer Einbürgerung in Deutschland wieder ihre alte Staatsangehörigkeit angenommen haben, ohne zuvor einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt zu haben?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um in Deutschland die illegale Teilnahme von Personen an Wahlen zu verhindern, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen haben, ohne einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt zu haben?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit?
Wie viele Personen, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Agenten des türkischen Geheimdienstes MIT tätig?
Wie viele Personen, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Sicherheitsbehörden des Bundes (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, Zollkriminalamt, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) tätig (bitte jeweils nach Behörde aufschlüsseln)?
Wie viele Personen mit weiteren Staatsangehörigkeiten haben in Deutschland eine Sicherheitseinstufung „Ü1“, und welche weiteren Staatsangehörigkeiten haben diese Personen (bitte Art der weiteren Staatsangehörigkeiten und jeweilige Anzahl angeben)?
Wie viele Personen mit weiteren Staatsangehörigkeiten haben in Deutschland eine Sicherheitseinstufung „Ü2“, und welche weiteren Staatsangehörigkeiten haben diese Personen (bitte Art der weiteren Staatsangehörigkeiten und jeweilige Anzahl angeben)?
Wie viele Personen mit weiteren Staatsangehörigkeiten haben in Deutschland eine Sicherheitseinstufung „Ü3“, und welche weiteren Staatsangehörigkeiten haben diese Personen (bitte Art der weiteren Staatsangehörigkeiten und jeweilige Anzahl angeben)?
Wie viele Personen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung für ausländische Nachrichtendienste als hauptamtliche oder informelle Agenten in Deutschland tätig?
Warum hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2001 das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit gekündigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), obwohl die Vermeidung der Mehrstaatigkeit nach wie vor ein Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts ist?