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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung und Folgen des sogenannten Insektenschutzgesetzes

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2738709.03.2021

Umsetzung und Folgen des sogenannten Insektenschutzgesetzes

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 10. Februar 2021 wurde im Bundeskabinett die Novellierung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, medial auch oft als „Insektenschutzgesetz“ bekannt, beschlossen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/18-pflanzenschutzverordnung-insektenschutz.html). Die vorgesehenen Änderungen wurden vorab aufgrund der gravierenden fachlichen Mängel massiv kritisiert (https://www.wochenblatt-dlv.de/regionen/schwaben/viel-kritik-aktionsprogramm-insektenschutz-564217). Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner brachte im Kabinett eine Protokollerklärung ein, nach der im parlamentarischen Verfahren noch einige Punkte gesichert werden sollen. So sollen kooperative Lösungen gesetzlich abgesichert und dauerhaft ermöglicht, Abweichungsmöglichkeiten für die Länder durch Öffnungsklauseln gesetzlich abgesichert, die Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte sichergestellt sowie Regelungen erlaubt werden, die die Landwirtschaft auch in Naturschutzgebieten erlauben (https://www.agrarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-protesten-578102).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Inwiefern schützen alternative Maßnahmen zu glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, wie beispielsweise die mechanische Bodenbearbeitung und mechanische Verfahren zur Unkrautregulierung, die gemäß Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu ergreifen sind, bevor die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zulässig ist, die Artenvielfalt, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eine vollständige mechanische Beseitigung der Wildkräuter ebenfalls die Ackerwildkrautvegetation und damit zugleich die Nahrungsgrundlage für viele Lebewesen, vor allem Säugetiere, Vögel und Insekten, vernichtet (Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/5-aenderung-pflanzenschutz-anwendungs-vo.pdf;jsessionid=520BDDF6CC9430F75EBFC1646F9A0477.intranet921?__blob=publicationFile&v=1, S. 12; Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD, 5. Januar 2021, Zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz, Bundestagsdrucksache 19/25694,; https://www.iva.de/verband/themen-positionen/biodiversitaet-und-landwirtschaft-iva-position-zur-umsetzung-der-rahmenrichtlinie-zum)?

2

Hat der Verzicht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Humusgehalt der Böden, wenn ja, welche, und inwiefern wurde dies im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung berücksichtigt?

3

Hat der Verzicht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf die Nitratauswaschung, wenn ja, welche, und inwiefern wurde dies im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung berücksichtigt?

4

Hat der Verzicht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Dieselverbrauch, wenn ja, welche, und inwiefern wurde dies im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung berücksichtigt?

5

Hat der Verzicht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf das Bodenleben, wenn ja, welche, und inwiefern wurde dies im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung berücksichtigt, insbesondere auch auf die bodenlebende Fauna, wie beispielsweise Regenwürmer, die durch mechanische Bodenbearbeitung weniger Nahrungsangebot haben?

6

Welche konkreten Maßnahmen im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung dienen jeweils der Trendumkehr beim Rückgang der Gesamtmasse der Insekten und welche dem Erhalt der Artenvielfalt, und wie konkret soll der Erfolg der jeweiligen Maßnahmen gemessen werden?

7

Was genau meint Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit ihrer Aussage, dass es ohne Insekten keine Landwirtschaft und keine Ernten gäbe, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele landwirtschaftliche Kulturpflanzen nicht auf Bestäubung angewiesen sind (https://www.instagram.com/p/CLKwp2aBdL_/; https://www.bauerwilli.com/75-insektenbestaeubung/)?

8

Was ist aus der angekündigten Folgenabschätzung für die Änderungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geworden, die laut Angaben der Bundesregierung durch das Julius Kühn-Institut durchgeführt wurde, und welche Maßnahmen in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung basieren auf dieser (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD, 12. Oktober 2020, Umsetzungsstand der systematischen Minderungsstrategie glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel, Bundestagsdrucksache 19/23282)?

9

Warum hat die Bundesregierung auf eine Folgenabschätzung für die geplanten weitgehenden Verbote von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten wie Natura 2000 und Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) verzichtet (https://www.agrarheute.com/politik/dbv-merkel-insektenschutzpaket-stoppen-577865)?

10

Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes dazu führt, dass Landbewirtschafter die Bäume auf ihren Streuobstwiesen präventiv fällen werden, so wie es in Bayern im Zusammenhang mit dem „Volksbegehren Artenvielfalt“ geschehen ist? Wird die Bundesregierung etwas unternehmen, um das zu verhindern, und wenn ja, was (https://www.sueddeutsche.de/bayern/volksbegehren-artenvielfalt-biotop-baumfaellen-1.4445780)?

11

Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu hohe Nährstoffeinträge aus Luft und Düngung und die damit verbundene zunehmende dichte Vegetationsstruktur seit den 50er-Jahren auf die Gesamtmasse und Artenvielfalt der Insekten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass viele Insektenarten wegen des dunklen, feucht-kühlen Mikroklimas aus der Landschaft verschwinden, und ist dies im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung berücksichtigt (wenn ja, inwiefern; vgl. https://www.kunz.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Mathematisch-Naturwissenschaftliche_Fakultaet/Biologie/Institute/weitere_und_ehemalige_Dozenten/Prof._Dr._Kunz/Jahr_2019/Artenschutzreport_2018_mit_Bildern.pdf, S. 11)?

12

Wie begründet die Bundesregierung die im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthaltenen Anwendungseinschränkungen beziehungsweise Anwendungsverbote vor dem Hintergrund, dass es nach eigener Aussage nicht möglich sei, die Populationsänderungen oder Populationsschwankungen von Insekten der Anwendung bestimmter Herbizide zuzuordnen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD, 5. Januar 2021, Zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz, Bundestagsdrucksache 19/25694)?

13

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse der Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Vertretern aller Bauernverbände sowie aller Agrarminister, und welche Verbände waren konkret dazu eingeladen (https://www.agrarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-protesten-578102)?

14

Wie, und wann genau soll die Priorisierung von kooperativen Lösungen, beispielsweise im Wege des Vertragsnaturschutzes, gesetzlich abgesichert und dauerhaft ermöglicht werden (https://www.agrarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-protesten-578102)?

15

Wie, und wann genau sollen Abweichungsmöglichkeiten für die Länder durch Öffnungsklauseln gesetzlich abgesichert werden (https://www.agrarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-protesten-578102)?

16

Wie, und wann genau soll der finanzielle Ausgleich beziehungsweise die Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte sichergestellt werden (https://www.agrarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-protesten-578102)?

17

Wie und wann genau sollen Regelungen beschlossen werden, die es erlauben, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft betrieben werden kann (https://www.agrarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-protesten-578102)?

18

Mit welchem wissenschaftlichen Standard misst die Bundesregierung die Auswirkungen der konventionellen Landwirtschaft (intensiv) und der ökologischen Landwirtschaft (extensiv) auf die Biodiversität, und welche Unterschiede beider Bewirtschaftungsformen auf die Biodiversität sind der Bundesregierung bekannt?

Berlin, den 26. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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