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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbau des Stalag 326 zu einer Gedenkstätte von nationaler und internationaler Bedeutung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

23.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2739809.03.2021

Ausbau des Stalag 326 zu einer Gedenkstätte von nationaler und internationaler Bedeutung

der Abgeordneten Friedrich Straetmanns, Jan Korte, Brigitte Freihold, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Über mehr als sechs Jahrzehnte stand nach Ansicht der Fragestellenden das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen – eine der größten Opfergruppen der NS-Vernichtungspolitik – in einem politisch motivierten „Erinnerungsschatten“. Die verbrecherische Dimension des Krieges im Osten wurde nach Ansicht der Fragestellenden über lange Jahre verleugnet und drang erst durch die erste Wehrmachtsausstellung ab 1995 ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit. Mit der gegen beharrlichen Widerstand in Deutschland und vor allem durch ausländischen Druck durchgesetzten Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen im Rahmen der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) konnten zahlreiche bis dahin nicht berücksichtigte Opfer eine finanzielle Entschädigung erhalten. Die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden – wie auch andere Opfergruppen – explizit von dieser Entschädigung ausgeschlossen. Ihr Leiden wurde als „allgemeines Kriegsschicksal“ ausgegeben und die Bundesregierungen dieser Zeit sahen keine Veranlassung, hier tätig zu werden. In den Antworten auf die zahlreichen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. und davor der PDS werden immer wieder die verbrecherische Dimension in der Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen und die erinnerungspolitische Ausblendung von Opfergruppen relativiert. So behauptete die Bundesregierung 2006, es gäbe keine „vorsätzlich ‚vergessenen Opfergruppen.‘“ (Bundestagsdrucksache 16/2423) Sodann macht sie sich eine Gleichsetzung von sowjetischen und deutschen Kriegsgefangenen zu eigen, womit die Verantwortung für das Kriegsgeschehen, Ursache und Wirkung und auch die unterschiedliche Dimension des Geschehens relativiert wurde: „Eine Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener durch die Bundesrepublik Deutschland hat es ebenso wenig gegeben wie eine Entschädigung deutscher Kriegsgefangener durch die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten.“ (vgl. ebd., Antwort zu Frage 2) Nach Aussage der Bundesregierung könnten „einseitige Regelungen nicht in Frage kommen“ (ebd.).

Auch fünf Jahre später, 2011, sah die Bundesregierung keinen Anlass und keine Möglichkeit einer individuellen Entschädigung und verwies darauf, dass ein Ausgleich für Kriegsgefangenschaft ausschließlich durch Reparationsvereinbarungen geregelt werden könne, dieses Thema jedoch endgültig erledigt sei (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6539).

Erst nach weiteren Jahren der öffentlichen Diskussion und vor allem nach einer Rede des damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck 2015 aus Anlass des 70. Jahrestages des Kriegsendes in der Gedenkstätte Stalag 326 in Schloß Holte-Stukenbrock, kam es zu einer symbolischen finanziellen Anerkennung für die nur noch wenigen lebenden ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen. Joachim Gaucks Wort des „Erinnerungsschattens“ trifft den bisherigen öffentlichen Umgang mit dem Schicksal dieser Gruppe gut. So gibt es keine zentrale Gedenkstätte, die sich spezifisch diesem Teil der NS-Verbrechensgeschichte und ihren Opfern widmet.

Das Stalag 326 ist ein zentraler Ort für das System der Ausbeutung und Tötung der sowjetischen Kriegsgefangenen im Dritten Reich. Mehr als 300 000 Menschen durchliefen diesen Ort und wurden von hier zur Sklavenarbeit verteilt. Bis zu 65 000 Menschen fanden hier in Massengräbern ihre letzte Ruhestätte. Trotz dieser zentralen Bedeutung für diesen Teil der Geschichte blieb das Stalag 326 über viele Jahrzehnte ein wenig beachteter Ort. Erst 1996 wurde nach jahrelangen Bemühungen eine Gedenkstätte eingerichtet, die von ca. 3 000 Besuchern und Besucherinnen im Jahr frequentiert wird. Ohne das jahrzehntelange Engagement antifaschistischer zivilgesellschaftlicher Gruppen wäre der Ort nach Ansicht der Fragestellenden dem Vergessen anheimgefallen. Seit den 60er-Jahren ist der Arbeitskreis „Blumen für Stukenbrock“ darum bemüht, das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen im Lager aufzuarbeiten, Kontakte zu Angehörigen und Überlebenden zu pflegen und das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Politisch galt das über Jahrzehnte als verdächtig, da das Anliegen des Vereins dem antikommunistischen Konsens in der Zeit des Kalten Krieges widersprach.

Jetzt soll aus der regionalen Gedenkstätte des Stalag 326 eine Gedenkstätte mit nationaler und internationaler Bedeutung werden. Angestrebt wird eine jährliche Besucherzahl von bis zu 200 000 Personen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Herbst 2020 25 Mio. Euro für den Ausbau bereitgestellt.

Neben finanziellen und organisatorischen Fragen steht die inhaltliche Planung für die weitere Gestaltung der Gedenkstätte genauso im Fokus des Interesses wie die Frage, ob und wie die bisherigen Träger des Gedenkens und der Erinnerung vor Ort in die Ausgestaltung einbezogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Plant die Bundesregierung, die Gedenkstätte Stalag 326 in den Rahmen des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes aufzunehmen, und welche Gründe sind für eine Entscheidung maßgebend?

2

Gibt es eine veränderte Bewertung der Bundesregierung bezüglich des öffentlichen Gedenkens an das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen, oder wie begründet sie die Entscheidung zur Förderung in dieser Höhe und Jahrzehnte nach der Gründung der Gedenkstätte Stalag 326?

3

Welche finanziellen Auswirkungen sind bzw. wären mit der Aufnahme des Stalag 326 in das Gedenkstättenkonzept des Bundes oder einer anderen Form der finanziellen Förderung verbunden?

a) In welcher Höhe soll die Gedenkstätte zukünftig gefördert werden?

b) Welche Bedingungen sind mit einer zentralen Förderung durch den Bund verbunden, und welche finanziellen Anforderungen ergeben sich daraus für das Land bzw. die Kommunen?

4

Wie sieht die konkrete Planung für den Ausbau der Gedenkstätte aus, und in welchem Umfang können Bundesmittel für diesen Ausbau verwendet werden?

Welche Elemente eines Ausbaus (Baumaßnahmen, Ausstellungsgestaltung, Personalkosten etc.) können mit Bundesmitteln und was muss über das Land bzw. die Kommune finanziert werden?

5

Ist der Bundesregierung der Antrag auf „Förderung der Weiterentwicklung der Gedenkstätte Stalag 326 im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bekannt, und wie bewertet sie die inhaltliche Konzeption des Antrags, insbesondere bezogen auf die Punkte Vorgeschichte des NS-Vernichtungskrieges in Osteuropa, die Darstellung von Opfern und Tätern, die Gedenkstätte als Lernort und die Auseinandersetzung mit aktuellem Neofaschismus?

6

Hat die Bundesregierung externen Sachverstand bei der Bewertung des Antrags des LWL zu Rate gezogen?

Wenn ja, von wem, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wird die Bundesregierung für den weiteren Ausbau und die inhaltliche Ausgestaltung der Gedenkstätte Stalag 326 wissenschaftliche Expertise einholen, hat sie evtl. schon eine solche Expertise eingeholt und soll es sich hierbei um eine interdisziplinäre Form der Expertise handeln, und wie begründet sie ihre Entscheidung?

8

Hat es oder wird es von Seiten der Bundesregierung eine Einflussnahme auf die inhaltliche Konzeption und Ausgestaltung einer künftigen Gedenkstätte geben, und wie sehen diese inhaltlichen Anforderungen gegebenenfalls aus?

9

Ist der Bundesregierung die Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Gedenkstätte Stalag 326 bekannt, und wie bewertet sie diese Studie mit Blick auf inhaltliche Schwerpunkte, insbesondere bezogen auf die Punkte Vorgeschichte des NS-Vernichtungskrieges in Osteuropa, die Darstellung von Opfern und Tätern; die Gedenkstätte als Lernort und die Auseinandersetzung mit aktuellem Neofaschismus?

10

Teilt die Bundesregierung den Ansatz der Gedenkstätten- und Geschichtsdidaktik, dass ein zentrales Ziel des Besuches von Gedenkstätten – insbesondere durch Schülerinnen und Schüler – sein muss, einerseits gegen nationalsozialistisches Gedankengut zu immunisieren, andererseits zum Engagement in einer demokratischen Auseinandersetzung zu ertüchtigen, und spiegelt sich dieser Ansatz aus Sicht der Bundesregierung im Antrag des LWL und in der Machbarkeitsstudie wider?

11

Berücksichtigt der Antrag des LWL und die Konzeption der Machbarkeitsstudie nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend die Tatsache, dass gegenwärtig eine erschreckend ansteigende Zahl von organisierten Provokationen seitens einzelner Besucher und Besucherinnen von Gedenkstätten zu verzeichnen ist, und welche Konsequenzen müssen daraus nach Ansicht der Bundesregierung gezogen werden?

12

War oder ist die Machbarkeitsstudie entscheidend für die weitere Förderung der Gedenkstätte mit Bundesmitteln und den möglichen Einbezug der Gedenkstätte Stalag 326 in das Gedenkstättenkonzept des Bundes?

13

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Machbarkeitsstudie als Vorentscheidung für die konkrete Ausbauplanung an oder kann es hier noch zu ganz anderen inhaltlichen und gestalterischen Entwürfen kommen, und welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung noch für die vorgelegte Machbarkeitsstudie?

14

Wird es eine Ausschreibung für die weitere Planung und den Ausbau der Gedenkstätte Stalag 326 geben, und inwieweit wird die Machbarkeitsstudie Grundlage für die Ausschreibung sein?

15

Ist eine Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie geplant, um eine öffentliche Debatte über die Inhalte zu ermöglichen, und was unternimmt die Bundesregierung, um einen solche öffentliche Debatte zu ermöglichen?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Machbarkeitsstudie skizzierte Dimension der zukünftigen Gedenkstätte, und hält sie die Planungen mit einen Besucheraufkommen von bis zu 200 000 Personen im Jahr für realistisch?

17

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bisherige Träger der Gedenk- und Erinnerungsarbeit, wie z. B. der Arbeitskreis „Blumen für Stukenbrock“ und die regionale Arbeitsgruppe des Vereins „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, in die anstehende Erarbeitung der Neukonzeption der Gedenkstätte und die künftig zu fällenden planerischen Entscheidungen eingebunden werden?

Berlin, den 4. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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