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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gedeckte Schuldverschreibungen in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2742809.03.2021

Gedeckte Schuldverschreibungen in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Frank Schäffler, Till Mannsmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Pfandbriefe weisen durch die im Pfandbriefgesetz niedergelegte Deckungskongruenz eine sehr hohe Sicherheit auf. Daher und durch ihre hohe Standardisierung und Transparenz ist diese Art der Schuldverschreibung als Absicherung bei Investoren sehr beliebt. Bei Banken gehört der Pfandbrief standardmäßig zum Refinanzierungsmix. Dem Ruf als Qualität „Made in Germany“ (der Pfandbrief wurde in Deutschland erfunden) wird er auch weltweit am Covered-Bonds-Markt gerecht. Aus Anlegersicht gab es noch nie Ausfälle und die Bonität ist hoch; die Ratings liegen oft sogar über derjenigen der emittierenden Bank (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/bausparkassen-entdecken-im-zinstief-den-pfandbrief-17039667.html; https://www.lbbw.de/konzern/news-and-service/investor-relations/ratings_7u12dygox_d.html#:~:text=F%C3%BCr%20unsere%20%C3%B6ffentlichen%20Pfandbriefe%20und,Aaa%E2%80%9C%20verliehen%2C%20die%20H%C3%B6chstnote). Sein hohes Investorenvertrauen speist sich unter anderem auch durch die Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), denn das Pfandbriefgeschäft ist erlaubnispflichtig und an hohe Anforderungen geknüpft (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_090106_tatbestand_pfandbriefgeschaeft.html). Die Fragesteller beziehen sich im Folgenden auf gedeckte Pfandbriefe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Deckungssumme durch Pfandbriefe bei den Banken in Deutschland, und wie hoch ist dieser Anteil am gesamten Forderungsvolumen?

a) Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen vier Jahren entwickelt?

b) Wie hoch war jeweils dabei der Anteil von Hypotheken-, öffentlichen, Schiffs- und Flugzeugpfandbriefen?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Umlaufvolumen von Pfandbriefen im restlichen europäischen Markt entwickelt?

3

Wie hat sich die durchschnittliche Rendite der jeweiligen Pfandbriefarten in den vergangenen vier Jahren entwickelt?

4

Welchen Instituten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuletzt die Erlaubnis für das Pfandbriefgeschäft erteilt, und wann war dies jeweils?

5

Überprüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das weitere Vorliegen des Erlaubnistatbestands regelmäßig, und wenn ja, wie?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

6

Wie stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sicher, dass Pfandbriefe auch nicht in Einzelfällen unterbesichert sind?

7

Sind Konstellationen denkbar, in denen die Besicherung von Pfandbriefen in Einzelfällen nicht gegeben ist, etwa wenn von Banken geführte Kredite fehlerhaft verbrieft wurden und in der Folge die dingliche Absicherung ungültig wäre?

8

Wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seit 2010 auf solche oder ähnlich gelagerte Fälle durch Anzeigen o. Ä. hingewiesen, und wenn ja, wie reagierte bzw. reagiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht darauf?

9

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf den Markt für gedeckte Schuldverschreibungen, insbesondere auf den Pfandbriefmarkt?

10

Setzt sich die Bundesregierung – wie vom Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2018/2019 empfohlen – dafür ein, die Kompetenzen der ESMA im Bereich des Pfandbriefmarktes nicht auf Kosten der BaFin auszuweiten, um in dieser landesspezifischen Besonderheit eine effektive Aufsicht zu erhalten?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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