Kosten für zusätzliche Sonderzüge der Deutschen Bahn AG in der Weihnachtszeit
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Andreas Mrosek, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) setzte zwischen dem 18. und dem 27. Dezember des vergangenen Jahres doppelt so viele Sonderzüge im Fernverkehr ein, als es sonst in jedem Jahr der Fall ist – dies entspricht ca. 100 zusätzlichen Zügen mit 13 000 Sitzplätzen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-sonderzuege-weihnachten-101.html).
Ziel dieser Maßnahme war es, die Fahrgäste, deren Anzahl in der Weihnachtszeit erwartbar hoch sein würde, so auf die Züge zu verteilen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden konnten. Außerdem wurde die Zahl der Sicherheitskräfte erhöht, die in ca. 50 Prozent der Züge auf die Einhaltung der Maskenpflicht geachtet haben (https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/DB-setzt-Sonderzuege-ein-und-baut-Maskenkontrolle-aus-5753210).
Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich bei der Bereitstellung zusätzlicher Züge um eine durchaus sinnvolle Maßnahme, die dazu dient, die Abstände zwischen den Fahrgästen einzuhalten. Doch zugleich stellt das Vorgehen nach Auffassung der Fragesteller auch das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit des Schienenpersonenfernverkehrs infrage.
Die Erhöhung der Zahl der Züge fällt in eine wirtschaftlich schwierige Zeit, in der sich die Unternehmen der Deutschen Bahn AG derzeit befinden. Die DB AG hat ihren voraussichtlichen Verlust für das Jahr 2020 auf jüngst 5,6 Mrd. Euro beziffert (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/bahn-aufsichtsrat-milliardenverlust-101.html). Auf die im Mai 2020 beschlossene Finanzhilfe in Höhe von 5 Mrd. Euro und auf die jährlich zu zahlenden Eigenkapitalerhöhungen aus dem Klimapaket (insgesamt 11 Mrd. Euro bis 2030) muss die DB AG derzeit warten, weil die EU-Kommission ihre beihilferechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen hat (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-eu-kommission-bremst-bei-staatshilfen-fuer-die-deutsche-bahn/26669908.html?ticket=ST-10563537-dt6zimRIdrKXQc7wWfF6-ap5).
Das Ziel der „Starken Schiene“, die Fahrgastzahl im Fernverkehr bis 2030 zu verdoppeln, wird mittlerweile von verschiedenen Seiten als nicht mehr realistisch angesehen (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/260-millionen-bahnfahrer-gewerkschaft-will-bahn-strategie-neu-justieren/26689920.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
War die Beförderung in den Sonderzügen auch ohne Reservierung möglich?
Wie viel Prozent der Sitzplätze dieser Züge waren nach Kenntnis der Bundesregierung reserviert, und wie hoch war die Gesamtauslastung dieser Züge?
Wie viele einzelne Zugfahrten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 18. und dem 27. Dezember 2020 mit den 100 Sonderzügen durchgeführt?
Wie viel zusätzliches fahrendes Personal (Lokführer, Zugbegleiter, Servicepersonal) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den 100 Sonderzügen eingesetzt (nach Tätigkeit aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die durch den Einsatz des zusätzlichen fahrenden Personals entstanden (nach Tätigkeit aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für zusätzliches Personal sowie für Material, die für die den Corona-Regeln entsprechende Reinigung der 100 Sonderzüge angefallen sind (nach diesen beiden Kategorien aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung für die 100 Sonderzüge vom 18. bis zum 27. Dezember 2020 die Gesamtkosten für die Trassenentgelte?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung für die 100 Sonderzüge vom 18. bis zum 27. Dezember 2020 die Gesamtkosten für die Stationsentgelte?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass es für die vom 18. bis zum 27. Dezember 2020 eingesetzten Sonderzüge ausreichende Abstellmöglichkeiten gab?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Trassenplanung für die 100 Sonderzüge Probleme (gerade vor dem Hintergrund des neuen Fahrplans, der mehr Fahrten vorsieht als der letzte Fahrplan der DB AG), oder ließen sich die Trassen problemlos in den Fahrplan einfügen?
Wenn es Probleme bei der Trassenplanung für die zusätzlichen Züge in der Zeit vom 18. bis zum 27. Dezember 2020 gab – wie wurden diese gelöst?
a) Mussten Regionalverkehrszüge in dem genannten Zeitraum mit Verspätungen fahren oder ausfallen?
b) Musste der Schienengüterverkehr in dem genannten Zeitraum mit Umleitungen oder Verspätungen zurechtkommen?