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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz in den vom Bund finanzierten Kulturinstitutionen während der COVID-19-Pandemie

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

25.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2752511.03.2021

Zur Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz in den vom Bund finanzierten Kulturinstitutionen während der COVID-19-Pandemie

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit nunmehr einem Jahr haben die Menschen in Deutschland mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu kämpfen: Im März 2020 stellte der Deutsche Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest, darauf ergingen von Seiten des Bundes und der Länder eine ganze Reihe von Maßnahmen, das öffentliche Leben einzudämmen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18107). Darunter fielen auch Schließungen vom Bund finanzierter Kulturinstitutionen wie Theater, Museen und Bibliotheken (vgl. https://www.preussischer-kulturbesitz.de/pressemitteilung/article/2020/03/12/pressemeldung-parzinger-zur-corona-krise-alle-einrichtungen-der-stiftung-preussischer-kulturbesitz.html). Seit Mai 2020 wurden die Einschränkungen zum Teil wieder aufgehoben bzw. ein eingeschränkter Betrieb der Kulturinstitutionen mit speziellen Hygiene- und Schutzkonzepten wurde ermöglicht (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973862/1754254/e806fa5c4da0fb6fbf84b85c1095e67f/2020-05-20-eckpunkte-oeffnungsstrategie-data.pdf).

Nach § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) sind Arbeitgeber, so auch die vom Bund finanzierten Kulturinstitutionen, verpflichtet, Beurteilungen der Arbeitsbedingungen vorzunehmen bzw. zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Durch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes vom Oktober 2013 hat das auch etwaige „psychische Belastungen bei der Arbeit“ zu umfassen (vgl. https://www.verdi-gefaehrdungsbeurteilung.de/page.php?k1=main&k2=aktiveinsetzen&k3=vorort).

Unter anderem hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Spitzenverband (DGUV) bereits im Jahre 2013 dazu entsprechende Empfehlungen verabschiedet (vgl. IAG, Report 1/2013, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Tipps zum Einstieg, https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/psychisch/iag_report.pdf). Demnach sollen in speziellen Fragebögen die Gefährdungsbeurteilungen in Kategorien wie Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalt, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung sowie soziale Beziehungen erfolgen (vgl. ebd.). In den Empfehlungen der DGUV zu den Gefährdungsanalysen psychischer Belastungen wird neben Planung und Vorbereitung der Erfassung und Beurteilung der psychischen Belastungen auch von der Feststellung gesprochen, ob Maßnahmen erforderlich sind bzw. von einer „Maßnahmeableitung“, der „Maßnahmeumsetzung“, „Wirkungskontrolle“ und ihrer „Fortschreibung und Dokumentation“. Da das Arbeitsgesetzbuch keine Fristen enthält, innerhalb derer die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden soll, empfiehlt die DGUV eine „anlassbezogene“ Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, „wenn sich Arbeitsabläufe ändern oder neue Gefährdungen auftreten“. Anlässe dafür können darüber hinaus „hohe Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen“ sein. Zudem sollten Betriebe „mit spezifischen Gefährdungsbeurteilungen“ ihre Gefährdungsbeurteilungen alle drei Jahre wiederholen, alle anderen nach fünf Jahren (vgl. ebd.).

In der COVID-19-Pandemie erlangen diese Analysen psychischer Gefährdungen in den Augen der Fragesteller einen zusätzlichen Stellenwert, bzw. sie müssen die aktuelle Situation berücksichtigen. Denn die Beschäftigten in den vom Bund finanzierten Kulturinstitutionen müssen sich zum Teil gänzlich neuen psychischen Herausforderungen stellen: zum Beispiel der potentiellen Infektionsgefahr, die am Arbeitsort herrscht, der emotionalen Belastung vieler Menschen durch die Ungewissheit, wie lange sich die Pandemie auf die private und soziale Situation auswirken wird, den erhöhten Anforderungen an die Arbeitsorganisation mit Blick auf neue Prioritäten wie Kurzarbeit und Homeoffice sowie überhaupt den veränderten sozialen Beziehungen aufgrund des Gebots, Distanz zu halten.

In den Augen der Fragesteller ist es daher während der COVID-19-Pandemie unerlässlich, die Arbeitsbedingungen in den vom Bund finanzierten Kulturinstitutionen so zu gestalten, dass sie die psychischen Belastungen berücksichtigen, damit Beschäftigte gesund bleiben.

Das setzt eine genaue Analyse möglicher psychischer Gefährdungen an den Arbeitsplätzen in den Kulturinstitutionen voraus, vor allem in denen, wo es zuvor spezifische Gefährdungsbeurteilungen gab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wurden in den Kulturinstitutionen des Bundes zwischen 2013 und 2020 vollumfänglich und in allen Abteilungen Beurteilungen psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz durchgeführt?

a) Wenn ja, wann wurden sie durchgeführt (bitte nach Institution und Jahr aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, warum wurden sie nicht durchgeführt (bitte Jahreszahlen und Gründe angeben)?

2

Gab oder gibt es in den Kulturinstitutionen des Bundes Betriebe mit „spezifischen Gefährdungsbeurteilungen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, was besagen diese „spezifischen Gefährdungsbeurteilungen“ (bitte Art der Gefährdung, evtl. Krankenstände, Kulturinstitution und Jahreszahl angeben)?

3

Wurden in Betrieben mit „spezifischen Gefährdungsbeurteilungen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) seit 2013 die Beurteilungen psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz wiederholt (bitte Kulturinstitution, eventuell Krankenstände und Jahreszahl der Wiederholung angeben)?

a) Wenn ja, gab es immer noch „spezifische Gefährdungsbeurteilungen“?

b) Wenn nein, warum wurden die Beurteilungen psychischer Gefährdungen nicht wiederholt (bitte Jahreszahl, Kulturinstitution und Gründe für die nicht erfolgte Wiederholung angeben)?

4

Wurden in den Kulturinstitutionen des Bundes, in denen es bis zum Jahr 2018 keine „spezifischen Gefährdungsbeurteilungen“ gab, Beurteilungen psychischer Gefährdungen vollumfänglich und in allen Abteilungen am Arbeitsplatz wiederholt?

a) Wenn ja, wurden nach 2018 in diesen Kulturinstitutionen „spezifische Gefährdungsbeurteilungen“ festgestellt?

b) Wenn nein, warum wurden die Beurteilungen psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht wiederholt (bitte Jahr und Institution angeben)?

5

Wurden mit Blick auf die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 in vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, in denen es zuvor „spezifische Gefährdungsbeurteilungen“ gegeben hat?

a) Wenn ja, was besagen diese Gefährdungen (bitte Art der Gefährdung, eventuell Krankenstände und Institution angeben)?

b) Wenn nein, warum wurden die Gefährdungsbeurteilungen nicht durchgeführt?

6

Wurden mit Blick auf die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 in vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, in denen es zuvor keine „spezifischen Gefährdungsbeurteilungen“ gegeben hat?

a) Wenn ja, was besagen diese Gefährdungen (bitte Art der Gefährdung, eventuell Krankenstände und Institution angeben)?

b) Wenn nein, warum wurden die Gefährdungsbeurteilungen nicht durchgeführt?

7

Wurden mit Blick auf die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 in vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Maßnahmen eingeleitet, in denen es zuvor „spezifische Gefährdungsbeurteilungen“ gegeben hat?

a) Wenn ja, worin bestanden diese Maßnahmen (bitte Maßnahme und Kulturinstitutionen angeben)?

b) Wenn nein, warum wurden keine Maßnahmen eingeleitet?

8

Wurden mit Blick auf die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 in vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Maßnahmen eingeleitet, in denen es zuvor keine „spezifischen Gefährdungsbeurteilungen“ gegeben hat?

a) Wenn ja, worin bestanden diese Maßnahmen (bitte Maßnahme und Kulturinstitutionen angeben)?

b) Wenn nein, warum wurden keine Maßnahmen eingeleitet?

Berlin, den 10. März 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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