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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung
(insgesamt 61 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
19.04.2021
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2753712.03.2021
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Jürgen Trittin, Magarete Bause, Dr. Franziska
Brantner, Uwe Kekeritz, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Matthias Gastel, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard
Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung
Die Weltgemeinschaft, und mit ihr auch Deutschland und die EU, ist fünf Jahre
nach Verabschiedung des Pariser Abkommens meilenweit davon entfernt, die
Ziele des Klimaschutzabkommens einzuhalten. Selbst bei vollständiger
Umsetzung der eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) wird die
Emissionslücke im Jahr 2030 schon zum 2°C-Ziel etwa 15 Gt CO2-Äquivalent
betragen, eine Begrenzung auf 1,5 Grad ist noch in weiterer Ferne. Damit ist die
Welt auf dem Weg zu einem bedrohlichen globalen durchschnittlichen
Temperaturanstieg von über 3°C. Die Wahrscheinlichkeit, dass irreversible
Kipppunkte im Erdklimasystem in Gang gesetzt werden steigt damit massiv an (https://cli
mateactiontracker.org/global/cat-thermometer/). Die Klimakrise ist nach
Ansicht der Fragestellenden auch eine Bedrohung für die internationale Sicherheit
und Stabilität. Ihre Folgen verletzen Menschenrechte, wie das Recht auf
sauberes Trinkwasser, Gesundheit, Wohnen oder gar das Recht auf Leben.
Die bisherigen Klimaschutzanstrengungen der internationalen
Staatengemeinschaft müssen daher nach Ansicht der Fragestellenden erheblich gesteigert
werden. Die Verschiebung der COP um ein Jahr darf nicht zu einem verlorenen
Jahr für die internationale Klimadiplomatie führen. Von den 195
Vertragsstaaten des Pariser Abkommens haben Anfang des Jahres 2021 nur 72 Staaten
erhöhte nationale Klimaschutzbeiträge bei der UN eingereicht (https://www.clim
atewatchdata.org/2020-ndc-tracker). Doch diese repräsentieren nur knapp ein
Drittel der weltweiten Emissionen.
Aus Sicht der Fragestellenden muss Deutschland seine außenpolitischen
Möglichkeiten und seine wirtschaftliche Stärke noch stärker für den internationalen
Klimaschutz einsetzen. Bisher bleibt nach Ansicht der Fragestellenden völlig
unklar, wie und mit welchen Initiativen die Bundesregierung gemeinsam mit
der Biden-Administration und anderen EU-Partnern plant, die Umsetzung des
Pariser Abkommens zu beschleunigen.
Aus Sicht der Fragestellenden setzt die Bundesregierung ihre außen- und
sicherheits- sowie entwicklungspolitischen Möglichkeiten international bisher
viel zu wenig strategisch für den internationalen Klimaschutz ein. Der im
Dezember 2019 vom Auswärtigen Amt vorgelegte „Bericht zur
Klimaaußenpolitik“ (www.auswaertigesamt.de/blob/2295884/ce7a2b35b139dcfec5e74facb689
16e6/%20200124-klimabericht-dl-data.pdf) belegt dies eindrucksvoll. Auf
gerade einmal zwölf Seiten kommt der Bericht. Die Darstellung der bisherigen
Erfolge in der Klimaaußenpolitik füllt noch nicht mal eine Seite. Vor allem
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27537
19. Wahlperiode 12.03.2021
bleibt nach Ansicht der Fragestellenden offen, welche Konsequenzen dieser
Bericht für die praktische Umsetzung der deutschen Außenpolitik haben soll.
Eine von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der
Nichtregierungsorganisation Germanwatch in Auftrag gegebene Studie bestätigt dies. Die
Analyse zeigt, dass es „der Klimaaußenpolitik der Bundesregierung an Ambition,
Strategie, Kohärenz und Ressourcen mangelt“. Die Studie bemängelt zudem,
dass die Bundesregierung keine schlüssige Gesamtstrategie für eine
Klimaaußenpolitik hat. Da eine übergeordnete Strategie fehlt, sind, laut
Germanwatch, existierende Instrumente der verschiedenen Bundesministerien
unzureichend miteinander abgestimmt. Auch sind in keinem der beteiligten
Bundesministerien ausreichend Ressourcen vorhanden, um eine wirksame, kohärente
und gerechte Klimaaußenpolitik zu einem politischen Schwerpunkt zu machen.
Die Bundesregierung wird aus Sicht der Fragestellenden dem von den EU-
Außenministerinnen und EU-Außenministern in den Ratsschlussfolgerungen
zur Klima- und Energiediplomatie vom 25. Januar 2021 (https://www.consiliu
m.europa.eu/de/press/press-releases/2021/01/25/council-adopts-conclusions-o
n-climate-and-energy-diplomacy/) formulierten Anspruch selbst nicht gerecht.
Besonders evident ist dies für den Bereich der Außenwirtschaftsförderung:
Während die EU-Außenministerinnen und EU-Außenminister Partner dazu
aufrufen, ihre Exportfinanzierungssysteme so auszurichten, dass diese einen
Beitrag zur Transition in Richtung Klimaneutralität leisten, setzt die
Bundesregierung die Förderung von Gaskraftwerken und anderen fossilen Projekten im
Rahmen der staatlichen Exportkreditgarantien fort.
In den USA hat der neue Präsident Joe Biden John Kerry zum Special
Presidential Envoy for Climate mit Ministerrang ernannt. In dieser Botschafterrolle
wird John Kerry auch als Mitglied des nationalen Sicherheitsrats
klimapolitische Aspekte in die strategische Ausrichtung und Umsetzung der US-
amerikanischen Außenpolitik einbringen. Präsident Joe Biden hat klar gemacht:
Klimaschutz muss ab sofort in der gesamten Außen- und Sicherheitspolitik priorisiert
werden (www.whitehouse.gov/briefing-room/presidential-actions/2021/01/27/e
xecutive-order-on-tackling-the-climate-crisis-at-home-and-abroad). Sämtliche
Behörden müssen Pläne vorlegen, wie sie Klimaschutz in ihre bestehenden
Strategien integrieren. Während die USA und andere Länder wie
Großbritannien, Dänemark und die Niederlande den Weg aufzeigen, wie Klimaschutz in der
gesamten Breite der Außen- und Sicherheitspolitik verankert werden kann,
fehlt es dazu in Deutschland nach Ansicht der Fragestellenden an politischer
Führung und Ambition. Eine ressortübergreifende und kohärente
Gesamtstrategie zur Klimaaußenpolitik ist bisher nicht zu erkennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auswirkungen der Klimakrise sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die größten Risiken und Bedrohungen für die europäische und
internationale Sicherheit?
2. Welche Auswirkungen der Klimakrise sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die größten Risiken und Bedrohungen für Menschenrechte,
national wie international?
3. Welche geostrategischen und sicherheitspolitischen Folgen hat die
Klimakrise für die Bundesrepublik und die Europäische Union nach Kenntnis
der Bundesregierung?
4. Stimmt die Bundesregierung dem NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
zu, „dass der Klimawandel ein schwerwiegender Krisenmultiplikator ist
und sich auf unsere Sicherheit auswirkt“ (NATO – Opinion: Online press c
onference by NATO Secretary General Jens Stoltenberg following the first
day of the meetings of NATO Defence Ministers, 17-Feb.-2021), und
wenn ja, was bedeutet dies konkret für die deutsche Außen- und
Sicherheitspolitik in den nächsten Jahren?
5. Inwieweit wird dies in den Strategien, Analysen und Plänen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bereits berücksichtigt (bitte
Dokumente auflisten)?
6. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen ergreift die
Bundesregierung, um angemessen und frühzeitig auf die menschenrechtlichen Folgen
der Klimakrise, wie z. B. drohende Staatenlosigkeit infolge untergehender
Inseln, zu reagieren?
7. Führt die Bundesregierung regelmäßig Analysen durch, inwieweit die
Klimakrise die deutsche, europäische und internationale Sicherheit, Stabilität
und den Frieden gefährden kann?
a) Wenn ja, wann wurde die letzte Analyse für welche Regionen
durchgeführt?
b) Welches Institut hat die Analyse durchgeführt?
c) Was waren die zentralen Ergebnisse?
d) War auch das Bundesministerium der Verteidigung an der Erstellung
der Analyse beteiligt?
e) Inwieweit haben die Ergebnisse der Analyse die Außen- und
Sicherheitspolitik der Bundesregierung verändert, bzw. inwieweit haben sich
die Ergebnisse konkret in den Dokumenten und Strategien der
Bundesregierung niedergeschlagen (bitte Beispiele nennen)?
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Klimaaußenpolitik
menschenrechtskonform ist?
8. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich der Bundessicherheitsrat in den
letzten vier Jahren mit internationaler Energie- und Klimaaußenpolitik
beschäftigt (bitte jeweils die konkreten Anlässe, Themen, Regionen und
Länder nennen)?
9. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich der Bundessicherheitsrat in den
letzten vier Jahren mit dem Themenkomplex Klimaschutz und Sicherheit
bzw. mit der Frage, inwieweit die Klimakrise als Risiko für Frieden und
Stabilität angesehen werden kann, beschäftigt?
10. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich das Bundeskabinett in den
letzten vier Jahren explizit mit internationaler Energie- und Klimaaußenpolitik
beschäftigt (bitte jeweils die konkreten Anlässe, Themen, Regionen und
Länder nennen)?
11. Gibt es eine ressortübergreifende Strategie für die Klimaaußenpolitik der
Bundesregierung, wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung,
eine solche Strategie zu entwickeln?
12. Plant die Bundesregierung nach dem Vorbild der USA, die Einführung
eines Beauftragten für Klimaaußenpolitik oder die Einführung eines
übergeordneten Koordinierungsgremiums für Klimaaußenpolitik, wenn nein,
warum nicht?
13. Welche Referate, mit welchen Personalschlüsseln, beschäftigten sich im
Auswärtigen Amt (AA) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) zurzeit ausschließlich mit Fragen der
Klimaaußenpolitik?
Wie viele dieser Referate sind direkt der Leitungsebene in dem jeweiligen
Bundesministerium unterstellt?
Welche Referate beschäftigen sich in anderen Ressorts
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ,
BMVg, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI,
weitere) mit diesen Fragen?
14. Plant die Bundesregierung, die Referate, die sich explizit mit Fragen der
Klimaaußenpolitik beschäftigen, personell aufzustocken oder direkt an die
Leitungsebene in dem jeweiligen Bundesministerium anzusiedeln?
15. Gibt es eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe oder ein Gremium, in der
bzw. in denen sich die Ressorts AA, BMU, BMZ und Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelmäßig über Fragen der
internationalen Klimapolitik und Klimaaußenpolitik austauschen?
Wenn ja, wie oft, und auf welcher Ebene findet dieser Austausch statt?
Wenn nein, warum gibt es ein solches Gremium nicht, und wird oder
wurde die Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe diskutiert?
16. In welchen institutionalisierten regelmäßig stattfindenden Gremien der
Bundesregierung stimmen sich die Ressorts AA, BMU, BMWi und BMZ
über die Umsetzung und Abstimmung der folgenden Programme ab:
Aktivitäten im Bereich Klima und Sicherheit, Internationale
Klimaschutzinitiative, Energiepartnerschaften und Energiedialoge, Exportinitiative
Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramme der technischen und finanziellen
Entwicklungszusammenarbeit?
17. Was sind die größten institutionellen Hürden bei der ressortübergreifenden
kohärenten Zusammenarbeit im Bereich der Klimaaußenpolitik sowie im
Bereich der internationalen Klima- und Energiepolitik?
18. Wie kann ressortübergreifend eine bessere Kohärenz und Abstimmung in
diesem Politikfeld erreicht werden, und wie könnte dies nach Auffassung
der Bundesregierung institutionell aufgehängt werden?
19. In welchen Feldern sieht die Bundesregierung besseren Abstimmungs- und
Koordinierungsbedarf?
20. Von welchen anderen Ländern könnte Deutschland hier lernen, bzw. sind
der Bundesregierung „best practice“-Beispiele aus anderen Ländern
bekannt?
21. Wie hat sich die Anzahl der Umweltreferentinnen und Umweltreferenten
an den 227 deutschen Auslandsvertretungen in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte die Standorte auflisten, an denen die deutschen
Auslandsvertretungen zurzeit Umweltreferenten und Umweltreferentinnen
beschäftigen)?
22. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Umweltreferenten und
Umweltreferentinnen in Zukunft zu erhöhen, wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Zeitraum, und in welcher Anzahl?
23. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit G20-Partnerländern sowie mit
Ländern aus dem Globalen Süden, wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, mit welchen Ländern ist die Bundesregierung hierzu im
Gespräch?
b) Welche Schwerpunkte sollen diese Klimapartnerschaften umfassen?
c) Inwieweit würden sich diese Klimapartnerschaften von der
existierenden Klimazusammenarbeit mit anderen Entwicklungs- und
Schwellenländern unterscheiden?
d) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit Ländern aus dem Globalen Süden für Deutschland ergeben?
e) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit Ländern aus dem Globalen Süden für beteiligte Entwicklungs-
und Schwellenländer ergeben?
24. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit G20-Partnerländern sowie mit
Ländern aus dem Globalen Süden, wenn nein, warum nicht?
a) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit Ländern aus dem Globalen Süden ergeben?
b) Mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern plant die
Bundesregierung, ihre Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz in den
nächsten Jahren zu verstärken?
c) Welche Länder kämen hierfür infrage?
d) Welche Ziele und welche Wirkungen strebt die Bundesregierung damit
an?
e) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung bezüglich
einer engeren klimapolitischen Zusammenarbeit mit Ländern aus dem
Globalen Süden?
25. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit Industrieländern, wenn nein, warum
nicht?
a) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit anderen Industrieländern ergeben?
b) Mit welchen Industrieländern plant die Bundesregierung, ihre
Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz in den nächsten Jahren zu
verstärken?
c) Welche Ziele und welche Wirkungen strebt die Bundesregierung damit
an?
d) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung bezüglich
einer engeren klimapolitischen Zusammenarbeit mit Industrieländern?
26. Wie plant die Bundesregierung, insbesondere im Vorfeld der COP26 und
angesichts einer wissenschaftlich notwendigen Ambitionssteigerung die
Zusammenarbeit mit für den Klimaschutz essenziell wichtigen Partnern
wie den USA und China zu verstärken?
27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der COP26 dafür ein,
verbindliche Menschenrechts- und Sozialstandards unter Artikel 6 des
Pariser Klimaabkommens zu verankern?
28. Welche gemeinsamen klimapolitischen Initiativen mit der neuen US-
Administration plant die Bundesregierung, und hat sie die Chancen für eine
Zusammenarbeit beim Thema CO2-Bepreisung bewertet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der US-Regierung zum Bau
von kleinen modularen Atomkraftwerken?
29. Hat die Bundesregierung die geplanten Energieprojekte der chinesischen
Seidenstraße (Belt and Road Initiative) in Südosteuropa und Zentralasien
aus klimapolitischer Perspektive bewertet?
Wie bewertet die Bundesregierung die geostrategischen Chancen,
Gefahren und Risiken dieses Vorhabens für Deutschland und Europa?
30. Teilt die Bundesregierung die Kritik von Präsident Joe Biden an den stark
fossil geprägten Energieprojekten der Seidenstraße (https:// w w w . c n b
c.com/2021/01/14/climate-change-biden-could-up-pressure-on-chinas-bel
t-and-road-initiative.html), und ist sie ebenfalls der Auffassung, dass die
USA und die EU den an der Seidenstraße beteiligten Ländern ein
alternatives klimafreundliches Investitionsprogramm im Rahmen des Green Deals
entgegensetzen sollte?
31. Trifft es zu, dass das Reformkonzept 2030 des BMZ, das Klima und
Energie als einen von vier Schwerpunktthemen benennt und eine Liste von
Partnerländern definiert, nicht mit den Ressorts abgestimmt wurde, und
wenn ja, warum?
32. Hat sich das Klimakabinett in der Vergangenheit auch mit Themen der
Klimaaußenpolitik beschäftigt, wenn nein, ist dies in Zukunft geplant?
33. Wie oft haben die Ressorts BMZ und AA an den Treffen des
Klimakabinetts teilgenommen?
34. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand des von dem damaligen
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier im
Jahr 2013 gegründeten Clubs der Energiewendestaaten (www.wiwo.de/pol
itik/deutschland/klima-und-wachstum-club-der-energiewendestaaten-gegr
uendet/8285374.html)?
Wann fand das letzte Treffen des Energiewende-Clubs statt?
35. Mit welchen Ressorts wurde der im Dezember 2019 vom Auswärtigen
Amt veröffentlichte „Bericht zur Klima-Außenpolitik“ (https://www.ausw
aertiges-amt.de/blob/2295884/ce7a2b35b139dcfec5e74facb68916e6/2001
24-klimabericht-dl-data.pdf) abgestimmt?
a) Wurde der Bericht des AA im Kabinett behandelt, wenn nein, warum
nicht?
b) In welche Strategien, Gesetzentwürfe und Dokumente der
Bundesregierung sind die Ergebnisse des Berichts bisher eingeflossen (bitte
jeweils die Art des Dokuments und das federführende Ressort nennen)?
c) In welchen Ausschüssen des Deutschen Bundestages wurde der Bericht
diskutiert?
Welche Fraktion des Deutschen Bundestages hatte hierfür eine
Berichtsbitte angefordert?
d) Plant die Bundesregierung, in Zukunft einen regelmäßigen Bericht über
die Klimaaußenpolitik des AA bzw. der Bundesregierung zu verfassen,
wenn ja, in welchen Zeitabständen, wenn nein, warum nicht?
e) Gibt es einen Aktions- oder Umsetzungsplan für den Bericht?
f) In welchem Zeithorizont sollen die im Bericht beschriebenen
Handlungsfelder umgesetzt werden?
g) Welche Handlungsfelder werden ressortübergreifend umgesetzt?
Welche Ressorts sind an der Umsetzung in welchem Umfang beteiligt?
h) Wie ist der aktuelle Sach- und Umsetzungsstand in den sechs
Handlungsfeldern des Berichts?
i) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den sechs
Handlungsfeldern seit dem Erscheinen des Berichts umgesetzt?
36. Inwieweit widerspricht die Forderung in dem AA-Bericht, dass „der
Klimawandel in Zukunft bei allen Aspekten der auswärtigen Beziehungen
mitgedacht werden soll. Das reicht von der EU-Politik über Handel und
Wirtschaftsfragen“ dem Bau der Gaspipeline North Stream II, bei der pro
Jahr zusätzlich 100 Millionen Tonnen CO2 plus erhebliche Mengen an
klimaschädlichem Methan emittiert werden (www.duh.de/projekte/nord-strea
m-2/), und wie sinnvoll sind der Ausbau und die Förderung von LNG-
Terminals in diesem Kontext?
37. Inwieweit ist die finanzielle Förderung von Flüssiggasterminals an der
norddeutschen Küste mit einem Umfang von 1 Mrd. Euro (https://www.ha
ndelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-roundup-u
mwelthilfe-scholz-bot-usa-schmutzigen-deal-zu-nord-stream-2-an/268992
14.html?ticket=ST-6455980-UmYFEU3psbhL3s2CkTa2-ap4) vereinbar
mit der Aussage in dem Bericht des AA zur Klimaaußenpolitik, „der
Klimawandel soll in Zukunft bei allen Aspekten der auswärtigen Beziehungen
mitgedacht werden. Das reicht von der EU-Politik über Handel und
Wirtschaftsfragen über die multilaterale Arbeit in den VN hin zum Dialog mit
betroffenen Partnern“?
38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit folgende
Institutionen im Besitz des Bundes bzw. mit Mandaten des Bundes: Euler Hermes/
Auslandsgeschäftsabsicherung, Germany Trade and Invest (GTAI), die
KfW-Bankengruppe sowie die IPEX-Bank über eine Klimastrategie, die
im Einklang mit dem Paris-Abkommen steht, verfügen, welche die Klima-
Auswirkungen der Geschäftspraktiken dieser Institutionen analysiert, und
nach welchen Kriterien werden diese erfasst (bitte jeweils für die
Institutionen auflisten)?
39. Inwieweit verfügen diese Institutionen über einen Aktionsplan zur
Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks?
Inwieweit empfiehlt die Bundesregierung diesen Institutionen, sich ein
Beispiel an der Climate-Roadmap der EIB (https://www.eib.org/en/publica
tions/the-eib-group-climate-bank-roadmap) zu nehmen?
40. Haben diese Institutionen bereits Analysen durchgeführt, inwieweit die
Klimakrise und/oder ambitionierte Klimaschutzpolitiken (physische
Klimarisken bzw. Transitionsrisiken) Auswirkungen auf ihre Portfolien und
ihr Kerngeschäft haben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Handlungsempfehlungen ergeben sich für diese
Institutionen daraus?
41. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber diesen Institutionen
dafür ein, dass ihre Klimaprojekte einem menschenrechtskonformen
Ansatz folgen?
42. In welchem finanziellen Umfang und in welchen Ländern hat die
Bundesrepublik Deutschland in jedem der letzten vier Jahre über die KfW
Bankengruppe (inkl. DEG und KfW IPEX Bank) sowie über die
Außenwirtschaftsförderung (Exportkreditversicherungen etc.) Projekte gefördert, die
direkt oder indirekt (z. B. über Infrastrukturvorhaben) der Nutzung fossiler
(Kohle, Öl, Gas) Energien dienen (inklusive Bau von Pipelines und
Netzausbau)
a) Welche Projekte wurden hier wie gefördert (bitte nach Ländern,
finanziellem Umfang, Vorhaben und Förderinstrument auflisten)?
b) Wie viele Gespräche und für welchen Umfang führt die
Bundesregierung aktuell für neue Infrastrukturprojekte, und welche Projekte sind
das?
c) Wie ist der aktuelle Stand zu dem kanadischen LNG-Terminal in
Goldboro, und wie bewerten die Bundesregierung dieses Projekt im
Hinblick auf die Klimaziele des Paris-Abkommens?
43. Teilt die Bundesregierung die Empfehlungen des Sustainable-Finance-
Beirats (https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210
224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf), insbesondere bezüglich der
Anpassung von Kredit- und Exportkreditgarantien (S. 56 bis 59), und bis
wann und in welcher Form wird die Bundesregierung diese umsetzen?
44. Welche Gespräche führt die Bundesregierung aktuell mit anderen Ländern
für den Import von grünem Wasserstoff?
Wie will die Bundesregierung beim Import von H2 sicherstellen, dass nur
überschüssiger EE-Strom genutzt wird und die Energiewende vor Ort
weiter vorgetrieben wird?
45. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Ratsschlussfolgerungen der EU-Außenminister vom 25. Januar 2021, der die
Mitgliedstaaten dazu aufruft, ihre Exportfinanzierungssysteme so
auszurichten, dass diese einen Beitrag in Richtung Klimaneutralität leisten, dass
im Rahmen der staatlichen Exportkreditgarantien weiterhin Gaskraftwerke
und andere fossile Projekte in Deckung genommen werden, und plant die
Bundesregierung, die Finanzierung dieser Projekte in den nächsten Jahren
zu beenden?
46. Wie wird sichergestellt, dass die klimapolitischen Belange hinreichend
berücksichtigt werden angesichts der Tatsache, dass das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Interministeriellen
Ausschuss des Bundes für Exportkreditgarantien (IMA) nicht vertreten ist,
und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der IMA Entscheidungen
trifft, die im Einklang mit dem Paris-Abkommen stehen und mindestens
die Unterstützung von Investitionen in fossile Projekte ausschließt?
47. Stimmt die Bundesregierung der Position der EU-Kommission im Rahmen
des European Green Deal zu, dass die Einhaltung des Übereinkommens
von Paris ein wesentlicher Bestandteil aller künftigen umfassenden
Handelsabkommen sein soll, die die EU mit ihren Partnern schließt, und wenn
nein, wie ist diese Position mit dem Beschluss des Europäischen Rates
vom 10. und 11. Dezember 2020 vereinbar, dass die EU dafür sorgen wird,
„dass ihre Handelspolitik und ihre Handelsabkommen im Einklang mit
ihren Klimazielen stehen“?
48. Was unternimmt die Bundesregierung, um auch bestehende
Handelsabkommen an die Ziele des Übereinkommens von Paris anzupassen, und wie
bewertet sie in diesem Zusammenhang die Mitteilung der EU-Kommission
zur EU-Handelspolitik vom 18. Februar 2021 (https://trade.ec.europa.eu/d
oclib/docs/2021/february/tradoc_159438.pdf)?
49. Was unternimmt die Bundesregierung in Hinblick auf die Erreichung des
100-Mrd.-USD-Ziels im Bereich der internationalen Klimafinanzierung?
50. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um, wie
von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Climate Ambition
Summit im Dezember 2020 angekündigt, einen internationalen Prozess zur
Klimafinanzierung post-2020 zu starten und bis zur COP26 abzuschließen
(„Ich setze mich dafür ein, dass wir international einen Prozess zur
Klimafinanzierung post-2020 starten und bis zur COP26 abschließen“,
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 10. Dezember 2020, siehe https://www.bu
ndesregierung.de/breg-en/news/chancellor-angela-merkel-on-the-climate-a
mbition-summit-1826854)?
Wie ist dieser Prozess organisiert, und welche Ergebnisse soll der Prozess
erzielen, und was sind die konkreten nächsten Schritte?
51. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung ihres Beitrags zur
internationalen Klimafinanzierung im Zeitraum 2021 bis 2025, und wenn ja, in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, für diesen Zeitraum ein neues Ziel festzulegen
(vergleichbar mit der Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von
2015)?
52. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der britischen COP26-
Präsidentschaft nach „ambitious post-2020 climate finance pledges to achieve
and surpass the $100bn a year goal“ (Priorities for Public Climate Finance
in the year ahead, COP26 Presidency, January 2021, https://2nsbq1gn1rl23
zol93eyrccj-wpengine.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2021/01/PRIO
RITIES-FOR-PUBLIC-CLIMATE-FINANCE-IN-THE-YEAR-AHEA
D.pdf), und wenn nein, warum nicht?
53. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, Haushaltsmittel für den
internationalen Klimaschutz für das Jahr 2021 bereitzustellen (bitte nach
Haushaltstiteln getrennt aufführen), vorausgesetzt, die bestehenden VE-Sperren
im Einzelplan 23 werden aufgehoben?
54. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung derzeit mit Auswirkungen
auf die Klimafinanzierung als Folge der bestehenden VE-Sperren im
Einzelplan 23?
55. In welchem prozentualen Anteil trugen ODA-fähige Mittel im Rahmen der
internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung zur jeweiligen
ODA-Quote in jedem der letzten vier Jahren bei (bitte nach Jahr, absoluten
Beträgen und prozentualen Anteilen an den jeweiligen ODA-Quoten
auflisten)?
56. Wie hoch waren die von Deutschland im Rahmen der 100-Mrd.-USD-
Zusage mobilisierten privaten Mittel für die internationale Klimafinanzierung
für jeden der Bereiche Minderung, Anpassung und Cross-cutting in jedem
der Jahre 2014 bis 2019, wie verteilen sich jeweils die Mittel auf welche
Empfängerländer, und welche Instrumente kamen dabei zum Einsatz?
57. Welche Bedeutung hat die internationale Meerespolitik in der
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung?
Welche internationalen Initiativen zum Schutz der Meere vom US-
Sondergesandten John Kerry plant die Bundesregierung, zu unterstützen?
58. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, Maßnahmen zur Stärkung
der Resilienz der Meere als Beiträge der NDCs aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
59. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern war die Bundesregierung beim
Ocean-Climate-Ambition-Summit (26. und 27. Januar 2021) und beim
UNFCCC Ocean and Climate Change Dialogue (2. und 3. Dezember
2020) vertreten?
Aus welchen Gründen gab es keine hochrangige Vertretung durch
Bundesministerinnen bzw. Bundesminister oder Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretäre?
60. Plant die Bundesregierung den Beitritt zum Global Ocean Panel?
Wenn nein, warum nicht (https://www.oceanpanel.org/)?
61. Welche Risiken sieht die Bundesregierung angesichts eines immer
stärkeren weltweiten Wettbewerbs um grüne Zukunftstechnologien für die
deutsche Automobil- und Stahlindustrie?
Welche Chancen und Risiken ergeben sich für diese Industriezweige bei
einer Verschärfung von klimapolitischen Vorgaben, beispielsweise in den
USA und China?
Wie kann die Bundesregierung den europäischen Green Deal hierzu
effizient nutzen, um diese Risiken abzufedern?
Berlin, den 2. März 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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