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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfahrenserleichterungen im Rahmen der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

30.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2758316.03.2021

Verfahrenserleichterungen im Rahmen der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wie die Fragesteller aus persönlichen Gesprächen mit Kirchenvertretern erfuhren, wurden von Seiten der Bundesregierung die Verfahren zur Förderung der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ, vgl. dazu https://www.bmz.de/de/ministerium/wege/bilaterale_ez/akteure_ez/kirchen/index.html) aufgrund der Corona-Pandemie erleichtert. Für die Fragesteller ist fraglich, ob die beschlossenen Verfahrenserleichterungen tatsächlich notwendig und sachlich begründet sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Kann die Bundesregierung die Information bestätigen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dass die Verfahren zur Förderung der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit durch das BMZ aufgrund der Corona-Pandemie erleichtert wurden oder erleichtert werden sollen?

2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche konkreten Verfahrenserleichterungen im Rahmen der vom BMZ-geförderten kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden beschlossen, und welche konkreten Regelungen der Förderrichtlinien „Verfahren der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen aus Bundesmitteln“ in der Fassung vom 1. Januar 2015 sind im Zuge dessen abgeändert worden?

3

Wann genau wurden die konkreten Verfahrenserleichterungen durch das BMZ beschlossen und die Förderrichtlinien entsprechend abgeändert?

4

Auf wessen Initiative wurden die Verfahrenserleichterungen durch das BMZ beschlossen?

5

Aus welchen sachbezogenen Gründen hält das BMZ die beschlossenen Verfahrenserleichterungen für notwendig?

6

Wurde der Bundesrechnungshof (BRH) rechtzeitig nach § 103 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung zu den geplanten Verfahrenserleichterungen angehört?

Wenn ja, wann genau wurde der BRH angehört, und was war das konkrete Ergebnis der Anhörung?

7

Haben die beschlossenen Verfahrenserleichterungen der BMZ-geförderten kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit dauerhaften oder nur temporären Charakter?

Im Falle einer nur temporären Geltung, für welchen Zeitraum sollen die Verfahrenserleichterungen Anwendung finden?

8

Wie wird die Erfüllung der zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen zu einzelnen Vorhaben im Rahmen der Globalbewilligungen durch das BMZ geprüft, und welche Akten werden hierzu innerhalb des BMZ angelegt?

9

Welche Auskunfts- und Prüfungsrechte besitzt die Bundesregierung bzw. das BMZ gegenüber den kirchlichen Zentralstellen im Rahmen der Globalbewilligungen?

10

Welche Aufsichts- und Überwachungspflichten treffen das BMZ jeweils als Zuwendungsgeber und als Bewilligungsstelle nach Auffassung der Bundesregierung?

11

Weshalb hält das BMZ es nicht für notwendig, dass die Zielsetzungen der geförderten Vorhaben und Maßnahmen der kirchlichen Zentralstellen systematisch und zentral im Bundesministerium erfasst werden?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die (politische) Steuerungsfähigkeit des BMZ im Rahmen der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit?

13

Über welche Kenntnisse verfügt das BMZ in Bezug auf Korruptionsvorfälle innerhalb der Partnerorganisation LAW der Evangelischen Zentralstelle?

Berlin, den 16. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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