Sprachniveau der Teilnehmer von Integrationskursen
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Götz Frömming, Dr. Bernd Baumann, Nicole Höchst, Jochen Haug, Dr. Michael Espendiller, Martin Hess, Dr. Marc Jongen, Beatrix von Storch, Martin Reichardt, Dr. Christian Wirth, Norbert Kleinwächter, René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Martin Sichert, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Integrationskurse und sogenannte Willkommensklassen haben drei Hauptziele. Zum einen sollen sie Flüchtlinge und Migranten den Start in der deutschen Gesellschaft erleichtern. Zum anderen soll die deutsche Sprache vermittelt werden. Ferner werden den Kursteilnehmern Möglichkeiten angeboten, deutsche Werte und Kultur kennenzulernen und sich in einer „westlich“ geprägten Gesellschaft gut orientieren zu können. Nach Aussagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau mindestens auf dem Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) (vgl. https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php, Stand: 4. Februar 2021) notwendig, um einen Beruf zu erlernen oder einer qualifizierten Tätigkeit nachzugehen (vgl. BAMF-Konzept für einen Basiskurs B2, 07/2019, S. 6).
Obwohl das BAMF das Mindestsprachniveau deutscher Sprache auf Level B2 im Sinne des GER umsetzte, weist die Integrationskursgeschäftsstatistik des vorbenannten Bundesministeriums lediglich die Sprachniveaus B1, A2 und unterhalb von A2 aus. Gleichzeitig sinkt das Sprachniveau betreffend den „Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)“ in den letzten fünf Jahren. Geprüft wurden die Testteilnehmer auf das Sprachniveau B1. Lag dieses im Jahr 2015 noch bei 69,9 Prozent, so sank es im ersten Halbjahr 2020 auf 48,2 Prozent (vgl. BAMF-Integrationskursgeschäftsstatistik 1. Halbjahr 2020, 1. Oktober 2020, Abbildung 9, S. 14). Ebenso unterstreicht die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25291, S. 4, eine negative Entwicklungstendenz zur Anzahl der Teilnehmer am DTZ mit Prüfungsergebnis B1 ab 2015.
Das bedeutet ein Absinken des Sprachniveaus B1 von mehr als 30 Prozent im vorgenannten Zeitraum. Darüber hinaus können aus der zunehmenden Durchfallquote der Kursteilnehmer der Sprachkurse von 2015 bis 2019 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574) Rückschlüsse auf das Sinken der Sprachniveaus B1, A2 und unterhalb von A2 gezogen werden.
Aufgrund des gesunkenen Sprachniveaus in Bezug auf die deutsche Sprache wurden Migranten und Flüchtlinge im Zeitraum von 2015 bis 2019 wesentlich seltener in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt, sei es in Form von Arbeitsverträgen für ausgebildete Facharbeiter oder in Bezug auf Ausbildungsverträge. Die Fragesteller verweisen in diesem Zusammenhang auf den „Fachkräftemigrationsmonitor“ 2021 der Bertelsmann Stiftung. Laut dieser Studie sah die Mehrheit der befragten Unternehmen mit Fachkräfteengpässen von der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte ab, da sich eklatante sprachliche Verständigungsprobleme zeigten (vgl. Fachkräftemigrationsmonitor 2021, S. 7 sowie Abbildung 7, S. 14, https://www.bertelsmannstiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migration_fair_gestalten/IB_Fachkraeftemigrationsmonitor_2021.pdf, Stand: 4. Februar 2021). Mangels deutscher Sprachkenntnisse auf dem jeweils erforderlichen Niveau konnten ausländische Fachkräfte lediglich marginal dazu beitragen, dem Fachkräfteengpass zu begegnen (vgl. ebd. Abbildung 5, S. 13). Obwohl 55 Prozent der in der Studie befragten Unternehmen angaben, mit Fachkräfteengpässen konfrontiert zu sein, kann nach Ansicht dieser Unternehmen die Zuwanderung die Fachkräfteengpässe insbesondere im Handwerk und im Dienstleistungssektor nicht oder wenn überhaupt nur gering reduzieren (vgl. ebd. S. 12, sowie Abbildung 5, S. 13). Aus- und Weiterbildungen der Migranten und Flüchtlinge könnten die prekäre Lage am „Fachkräftemarkt“ lindern (vgl. ebd. S. 12). Insbesondere Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung seien eine knappe Ressource am deutschen Arbeitsmarkt (vgl. ebd. Abbildung 2, S. 11). Aus Sicht der Fragesteller sollte die sprachliche Ausbildung der Migranten und Flüchtlinge sowohl in den integrations- als auch in den berufsbezogenen Sprachkursen ein solch solides Niveau erreichen, dass sprachlich derart gut ausgebildete Migranten und Flüchtlinge nach entsprechender Berufsausbildung tatsächlich dazu beitragen können, den Fachkräftemangel in Deutschland signifikant zu beheben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Was bewegte die Bundesregierung dazu, in den Integrationskursgeschäftsstatistiken von 2015 bis zum ersten Halbjahr 2020 ausschließlich die Sprachniveaus B1, A2 und unter A2 anzuführen, obwohl die Fachwelt laut BAMF das B2-Sprachniveau als notwendig für die Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit oder für den Beginn einer Berufsausbildung erachtet?
Welche Bedeutung haben für die Bundesregierung die in Deutschland seit 2015 eingereisten Migranten zur Lösung des im „Fachkräftemigrationsmonitor“ 2021 der Bertelsmann Stiftung prognostizierten Fachkräfteengpasses für Unternehmen für das Jahr 2021?
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die privaten und öffentlichen Träger der Integrations- und berufsbezogenen Sprachkurse anzuhalten, die Prüfungsergebnisse in Bezug auf das Zielsprachniveau B1 oder höher zu verbessern?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl der Personen, welche im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß § 45a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) an einem Sprachkurs mit dem Zielsprachniveau B2 teilgenommen haben (bitte nach Jahren, Teilnehmeranzahl, EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen sowie den 30 häufigsten Asylherkunftsländern getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Wie viele der in Frage 4 beschriebenen Personen haben den vorgenannten Sprachkurs im Zeitraum von 2015 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) abgeschlossen (bitte nach Jahren, Teilnehmeranzahl, EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen sowie den 30 häufigsten Asylherkunftsländern getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Von wie vielen privaten und öffentlichen Trägern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) deutsche Sprachkurse mit dem Zielsprachniveau B2 angeboten (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl der Personen, welche im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß § 45a AufenthG an einem Sprachkurs mit dem Zielsprachniveau C1 teilgenommen haben (bitte nach Jahren, Teilnehmeranzahl, EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen sowie den 30 häufigsten Asylherkunftsländern getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Wie viele der in Frage 7 beschriebenen Personen haben den vorgenannten Sprachkurs von 2015 bis 2020 abgeschlossen (bitte nach Jahren, Teilnehmeranzahl, EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen sowie den 30 häufigsten Asylherkunftsländern getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Von wie vielen privaten und öffentlichen Trägern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) deutsche Sprachkurse mit dem Zielsprachniveau C1 angeboten (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Wann kann, wenn der Bundesregierung zu den Fragen 4, 5, 7 und 8 aufgrund der fehlenden IT-Infrastruktur keine Erkenntnisse vorliegen („Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Aussagekräftige Daten zu Prüfungsergebnissen werden mit Abschluss des IT-Aufbaus, voraussichtlich im Jahr 2021, vorliegen.“ – vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/23574), mit der konkreten Fertigstellung des IT-Aufbaus gerechnet werden, und innerhalb welchen Zeitraums nach Fertigstellung des IT-Aufbaus wird die Bundesregierung die Fragen 4, 5, 7 und 8 beantworten (um verbindliche Aussagen wird gebeten)?
Welche Gründe bewogen die Bundesregierung, den privaten und öffentlichen Trägern nicht zu empfehlen, deutsche Sprachkurse mit dem Zielsprachniveau C2 anzubieten („Sprachkurse mit Zielsprachniveau C2 werden derzeit noch nicht angeboten.“, https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656, Stand: 4. Februar 2021)?
Anhand welcher Konzepte wird die Bundesregierung das Integrationskurssystem weiterentwickeln, um es den zugelassenen Integrationskursträgern zu ermöglichen, deutsche Sprachkurse mit dem Zielsprachniveau C2 anbieten zu können?