Nutzung der Mittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz in Hamburg
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Gyde Jensen, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt der Bund ab dem 1. Januar 2021 Investitionsmittel in Höhe von 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Länder und/oder die Krankenhausträger müssen bei Verwendung der Mittel einen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent einbringen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html).
Nach Informationen des „Handelsblatts“ möchte die Stadt Hamburg allerdings nur die Hälfte des Eigenanteils übernehmen, der Rest entfiele dann auf die Krankenhäuser (https://www.handelsblatt.com/inside/digital_health/milliarden-foerderung-laender-waelzen-finanzierung-auf-krankenhaeuser-ab-oder-verteilen-per-giesskanne/26889288.html). Zwölf Bundesländer hätten immerhin zugesagt, den vollen Eigenanteil der Länder zu übernehmen.
Die Position Hamburgs, nicht einmal den vollen Eigenanteil zu übernehmen, verdeutlicht die Problematik der Krankenhausinvestitionsfinanzierung. Diese obliegt eigentlich den Ländern. Allerdings kommen diese ihren Verpflichtungen Jahr für Jahr nur etwa zur Hälfte nach. Von jährlich insgesamt rund 6 Mrd. Euro benötigten Investitionsmitteln finanzieren die Länder regelmäßig nur rund die Hälfte (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/101848/Investitionsbedarf-der-Krankenhaeuser-liegt-bei-sechs-Milliarden-Euro-pro-Jahr). Das hat zur Folge, dass Krankenhäuser Investitionen aus anderen Mitteln bezahlen müssen, meist aus Mitteln für Behandlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welcher Höhe entfallen die Investitionsmittel in Höhe von 3 Mrd. Euro aus dem KHZG jeweils auf die einzelnen Bundesländer?
In welcher Höhe möchten die einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigenanteile in Höhe von 30 Prozent übernehmen?
Welche Antragsfristen galten bzw. gelten in den einzelnen Ländern für den Abruf der KHZG-Investitionsmittel?
Nach welchen Kriterien und für welche Projekte sollen KHZG-Investitionsmittel verwendet werden, und welche Verteilungskriterien gelten in den einzelnen Bundesländern?
In welcher Höhe haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2015 bis 2020 Krankenhausinvestitionsmittel zur Verfügung gestellt, und wie hoch sind die Investitionsmittel jeweils pro Planbett und Einwohner?
Haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ihre Investitionsmittelzahlungen erhöht, wenn ja, welche, und um welchen Betrag?
Gibt es einen oder kommt es durch die zu geringen Zahlungen der Länder bei den Krankenhausinvestitionsmitteln nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Investitionsstau, wenn ja, in welchen Ländern, in welcher Höhe, und mit welchen Auswirkungen auf die Versorgung?
Für welche Maßnahmen mit welchen Zielen bei welchen Krankenhäusern wurden aus welchen Bundesländern bisher Anträge für die Investitionsmittel aus dem KHZG gestellt?
a) Wer trägt bei diesen Anträgen den 30-Prozent-Eigenanteil?
b) Welche dieser Anträge wurde wann und in welcher Höhe bewilligt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Länder zu einer vollständigen Übernahme der notwendigen Investitionsmittel zu bewegen, welche rechtliche Handhabe besteht bei zu geringen Zahlungen?
Wie soll verhindert werden, dass Gelder, die eigentlich für die Patientenversorgung zur Verfügung gestellt werden, etwa von Seiten der GKV, für Investitionsausgaben zweckentfremdet werden?