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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Apotheken in der Krise - Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen gewährleisten, Defizite bei Factoring-Unternehmen im Gesundheitswesen aufklären und ausräumen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2771318.03.2021

Apotheken in der Krise – Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen gewährleisten, Defizite bei Factoring-Unternehmen im Gesundheitswesen aufklären und ausräumen

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zahlreiche Apotheken in Deutschland kämpfen mit den Folgen der Insolvenz des Apothekenabrechnungsdienstleisters AvP Deutschland GmbH. Etwa jede sechste Apotheke ist in Deutschland betroffen. Durchschnittlich belaufen sich die offenen Forderungen in Höhe von 120 000 Euro, teilweise sind sie deutlich höher. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) versprach gleich zu Beginn der Apothekenkrise entsprechende Hilfen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Apotheken ihre Liquiditätsengpässe kurzfristig ausgleichen können. Allerdings profitierte bislang nur ein Bruchteil der Betroffenen von den versprochenen Hilfen, da die Regularien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Kreditzahlungen (u. a. wegen eines Umschuldungsverbots) nicht erlaubten (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/warum-erhalten-nur-wenige-avp-apotheken-einen-kfw-kredit-122965). Erste Apotheken mussten jetzt schließen (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mindestens-vier-apotheken-wegen-avp-pleite-in-insolvenz-123453). Lediglich 87 Kredite sind nach offiziellen Angaben zugesagt worden (Ausschussdrucksache 19(14)258). Aus Sicht der Fragesteller müssen weitere Insolvenzen dringend vermieden werden. Die Versorgung der Bevölkerung mit Apothekendienstleistungen gerade in den ländlichen Regionen darf nicht gefährdet werden.

Verantwortlich für die Misere am Apothekenmarkt ist nach Auffassung der Fragesteller auch die staatliche Aufsicht. Anders als zunächst von der Bundesregierung eingeräumt, hat es schon einige Jahre zuvor aufsichtsrelevante Defizite bei der AvP gegeben. Nach Informationen der Fragesteller gab es schon 2016 erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung der AvP, die sich im November 2019 verdichteten (Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/24921). Doch die staatliche Aufsicht reagierte nicht bzw. nur zögerlich. Erst im September 2020 führte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Aufsichtsgespräche und setzte einen Verwalter ein, der daraufhin ein Insolvenzverfahren einleitete (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/23894 und 19/24157). Im November 2020 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die offenen Forderungen belaufen sich nach auf insgesamt 626 Mio. Euro. Davon entfallen 354 Mio. Euro auf Offizinapotheken (https://m.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/avp-insolvenzverfahren-hoos-bietet-ersten-vergleich-an).

In Reaktion auf die Probleme bei der AvP und anderer Dienstleister leitete die BaFin Ende Februar 2021 eine Sonderprüfungskampagne für Factoring-Unternehmen im Gesundheitswesen ein. Die Behörde will das Rechnungswesen und die „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“ der Anbieter überprüfen. Erste Prüfungsergebnisse sollen nach Presseberichten noch in diesem Jahr vorliegen und ausgewertet werden (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/gesundheitswesen-bafin-startet-nach-avp-pleite-sonderpruefung-bei-mehreren-abrechnungsdiensten/26945438.html; https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/02/25/bafin-startet-sonderpruefung-vonapothekenrechenzentren).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Hilfsprogramme der Bundesregierung stehen den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken zur Verfügung?

2

Wie viele der von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken profitieren in welcher Höhe und zu welchen Konditionen von den von der Bundesregierung in Aussicht gestellten KfW-Hilfen (bitte Anzahl der Beantragungen, Bewilligungen und Ablehnungen benennen)?

3

Aus welchen Gründen wurden die KfW-Hilfen versagt, und welche KfW-Programme waren bzw. sind betroffen?

4

Gibt es Erleichterungen bei den Rückzahlungsmodalitäten für die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken, und wenn ja, wie sind sie ausgestaltet?

5

Welche Hilfen haben nach Kenntnis der Bundesregierung solche Apotheken erhalten, die ihre Liquiditätsengpässe nicht durch die KfW-Hilfsprogramme kurzfristig abmildern konnten?

6

Sieht die Bundesregierung innerhalb des Finanzsystems zusätzlichen Kontrollbedarf für Finanzmittel aus der Sphäre der gesetzlichen Krankenversicherung?

7

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich verschärfter Kontrollen für Finanzmittel aus der Sphäre der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zukunft?

8

Wie ist die Sonderprüfung der Factoring-Unternehmen um Gesundheitswesen mit welchen Zielen und Aufgabenstellungen ausgestaltet?

Wer führt bis wann die Prüfungen durch?

Wann, und in welcher Form sollen die Ergebnisse vorgestellt werden?

Welches Prüfungsmanagement und welche Ziele, Aufgaben bzw. Prüfungsinhalte sind vorgesehen?

9

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Apothekerverbände und Apothekerkammern einzubinden?

Wie gestaltet sich die Einbindung?

Welche Probleme sind identifiziert worden, und wie sollen sie ausgeräumt worden?

Wenn keine Einbindung erfolgt, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung geprüft, ob Apothekenrechenzentren das Verwalten der ihnen anvertrauten Gelder auf Treuhandkonten gesetzlich vorgeschrieben werden kann?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

11

Für wie sicher hält die Bundesregierung die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Präsenzapotheken vor dem Hintergrund der AvP-Insolvenz und der Ergebnisse des vom BMG in Auftrag gegebenen Gutachtens des IGES-Instituts und des Instituts für Wirtschaftsforschung zum Apothekenmarkt (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/9/c/4/3/9c43ee31645acb50ddf3f09fda1de496bd56fee9/IGES-%C3%96konomisches%20Gutachten%20zum%20Apothekenmarkt-20200824.pdf)?

Wie und durch welche Maßnahmen bzw. gesetzgeberischen Aktivitäten will die Bundesregierung den möglicherweise drohenden Versorgungslücken begegnen?

Wenn möglichen Versorgungslücken nicht durch Maßnahmen bzw. gesetzgeberischen Aktivitäten begegnet wird, warum sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf?

12

Welche Änderungen im technischen und organisatorischen Ablauf der Abrechnungsmodalitäten sind zu erwarten, wenn das E-Rezept 2022 gemäß § 360 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtend eingeführt wird?

13

Inwiefern ist eine Anbindung von Apothekenrechenzentren an die Telematikinfrastruktur (TI) vorgesehen?

14

Werden die Apotheken mit Blick auf die Anbindung an die TI weiterhin auf Rechenzentren angewiesen sein, oder können die E-Rezepte auch direkt an die Krankenkassen zur Abrechnung gesendet werden?

15

Was unternimmt die Bundesregierung, um die mit der aktuellen Abrechnungspraxis verbundenen Bürokratiekosten zu senken und die Apotheken zu befähigen, ihre Abrechnungen autonomer zu gestalten? Welche Möglichkeiten sind in diesem Zusammenhang mit welchen Ergebnissen geprüft worden?

Wann werden Apotheken vom Bürokratieabbau profitieren?

Welche Ziele will die Bundesregierung wann durch welche Instrumentarien bzw. Gesetzesänderungen erreichen?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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