Einführung eines digitalen Impfpasses
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Ausschuss für Gesundheit und im Plenum hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn am 24. Februar 2021 angekündigt, dass es einen digitalen Impfpass zum Nachweis von Impfungen gegen das Coronavirus geben soll. Hierbei handele es sich aber nur um ein Provisorium, denn der endgültige digitale Impfpass soll im Rahmen der Fortentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ab dem 1. Januar 2022 eingeführt werden.
Die Vergabe, so Bundesminister Jens Spahn, solle möglichst schnell erfolgen. Nach Auffassung der Fragesteller droht die Implementierung von Doppelstrukturen bei digitalen Impfpässen, insbesondere bei der Überführung des Impfpasses von einer Software in eine andere im Jahr 2022.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wann hat die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie die Arbeit an einem digitalen Impfpass begonnen?
Wann soll die Erstellung in welchem Verfahren vergeben bzw. beauftragt werden?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
Wann wird der provisorische digitale Impfpass zur Verfügung stehen?
Warum wird die Einführung des bereits für 2022 vorgesehenen allgemeinen digitalen Impfpasses im Rahmen der eGK nicht vorgezogen?
Wie weit sind die Arbeiten am Impfpass im Rahmen der eGK bereits fortgeschritten?
Welche Kosten sind bereits für die Erstellung des digitalen eGK-Impfpasses angefallen, und welche sollen bis zur Einführung im Jahr 2022 insgesamt anfallen?
Wie soll eine Übertragung der Impfdaten vom provisorischen digitalen Impfpass auf den eGK-Impfpass vorgenommen werden, und müssen beide Systeme in Zukunft parallel betrieben werden?
Wie soll sichergestellt werden, dass beim provisorischen Impfpass nur berechtigte Personen auf die Daten zugreifen können?
Wie soll sichergestellt werden, dass beim digitalen eGK-Impfpass der Impfnachweis auch außerhalb des Gesundheitssystems erbracht werden kann, etwa gegenüber Unternehmen oder in Drittstaaten?
Welche Kosten werden für die Nutzung des digitalen Impfpasses anfallen, sowohl für Endnutzer als auch für zugreifende Nutzer?
Durch wen sollen die Impfdaten auf den provisorischen digitalen Impfpass geschrieben werden, und welche Vergütungen in welcher Höhe sind hierfür vorgesehen?
Werden für die Pflege von Daten auf den provisorischen digitalen Impfpass spezifische Geräte benötigt, wenn ja, welche, und wer finanziert diese?