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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachfolge Waffensystem P-3C Orion

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2774922.03.2021

Nachfolge Waffensystem P-3C Orion

der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Waffensystem P-3C Orion ist in der Bundeswehr unabdingbar für die Fähigkeit der Seefernaufklärung (MSA) und der U-Boot-Jagd (ASW). Im Sommer 2020 wurde der Abbruch der drei Instandhaltungsmaßnahmen IFR-Fähigkeit, Missionsavionik und Rewinging durch die Bundesregierung bekannt gegeben und die Außerdienststellung der P-3C-Orion-Flugzeuge um zehn Jahre von 2035 auf 2025 vorgezogen. Ab 2035 soll das geplante deutsch-französische Maritime Airborne Weapon System (MAWS) die flugzeugbasierten ASW- und MSA-Fähigkeiten in der Bundeswehr abbilden. Für den Zeitraum von 2025 bis 2035 entstand nun jedoch der Bedarf für eine Interimslösung, die eine kontinuierliche Verfügbarkeit von MSA- und ASW-Fähigkeiten in der Bundeswehr sicherstellen muss. Aus Sicht der Fragesteller dürfen hierbei unter keinen Umständen Fähigkeitslücken vor oder nach dem Jahr 2025 entstehen – insbesondere um das Know-how und den Trainingsstand der Besatzungen nicht zu gefährden und der hohen Bedeutung dieser Fähigkeiten für Bundeswehr und NATO gerecht zu werden. Die Fragesteller begrüßen daher grundsätzlich den Ansatz des Bundesministeriums der Verteidigung, ein marktverfügbares Waffensystem zu beschaffen, um innerhalb des kurzen Zeitraums bis 2025 eine Interimslösung realisieren zu können. Ursprünglich hatte die Bundesregierung jedoch bekanntgegeben, dass sie bereits bis Ende des dritten Quartals 2020 eine Entscheidung für ein Waffensystem treffen wird (siehe Bundestagsdrucksache 19/22788), dies ist jedoch nicht geschehen. Auch fast ein halbes Jahr später hat das Bundesministerium der Verteidigung immer noch keine Entscheidung über den Nachfolger für die P-3C-Orion-Flugzeuge getroffen. Aus Sicht der Fragesteller gefährden die derzeitigen zeitlichen Verzögerungen eine planmäßige Realisierung dieses Projektes bis 2025 und es ist absehbar, dass in naher Zukunft signifikante Fähigkeitslücken im Bereich Seefernaufklärung und U-Boot-Jagd in der Bundeswehr entstehen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nicht, wie Mitte September 2020 auf Bundestagsdrucksache 19/22788 angegeben, bis zum Ende des dritten Quartals 2020 eine Entscheidung über eine Ersatzbeschaffung für die P-3C Orion getroffen?

2

Inwiefern wird sich der Abbruch der Instandhaltungsmaßnahmen negativ auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems P-3C Orion bis zum Jahr 2025 auswirken (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22788; bitte detailliert erläutern)?

3

Ist es zutreffend, dass vier der acht P-3C Orion bereits ausgemustert wurden (vgl. https://augengeradeaus.net/2021/01/joker-zieht-nicht-mehr-kein-seefernaufklaerer-der-marine-einsatzbereit/)?

a) Falls ja, welche Auswirkungen haben die Ausmusterungen auf die Einsatzbereitschaft der verbliebenen Flugzeuge, die Erfüllung bestehender nationaler und multinationaler Verpflichtungen und die Aus- bzw. Weiterbildung von Piloten und Crews des gesamten Waffensystems P-3C Orion?

b) Falls nein, sind Ausmusterungen von P-3C Orion vor dem Jahr 2025 absehbar oder geplant?

4

Wie ist der aktuelle Stand bei der P-3C Orion, die zuletzt durch einen Tankunfall beschädigt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22788)?

5

Wann wird die Instandsetzung der beiden P-3C Orion bzw. die Inspektion der weiteren Einheit abgeschlossen sein, und wie bzw. wo sollen diese Einheiten anschließend eingesetzt werden (vgl. https://augengeradeaus.net/2021/01/joker-zieht-nicht-mehr-kein-seefernaufklaerer-der-marine-einsatzbereit/)?

6

Mit welcher zukünftigen durchschnittlichen Verfügbarkeit rechnet die Bundesregierung bei den verbliebenen P-3C Orion jeweils bis zu ihrer Ausmusterung und für das Waffensystem insgesamt?

7

Wie viele einsatzfähige P-3C Orion benötigt die Marine bis 2025, um theoretisch allen dauerhaften Verpflichtungen und Anforderungen bei der Ausbildung von Piloten und Crews, bei Übungsflügen, Aufklärungsflügen oder als vergleichbar anzusehenden regelmäßigen Verpflichtungen nachkommen zu können?

8

Wie viele einsatzfähige P-3C Orion benötigt die Marine über die aus Frage 6 benötigten Flugzeuge hinaus, um derzeit alle aus Einsätzen resultierenden Verpflichtungen (beispielsweise EUNAVFOR MED Irini) ohne Gefährdung anderer Verpflichtungen theoretisch wahrnehmen zu können?

9

Welche Auswirkungen haben die langfristig geringen Verfügbarkeiten von P-3C-Orion-Einheiten auf den Erhalt der flugzeugbasierten MSA- und ASW-Fähigkeiten in der Bundeswehr insbesondere hinsichtlich des Erhalts von Know-how und Routine der Soldatinnen und Soldaten im Umgang mit ihrem Waffensystem?

10

Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Fähigkeiten der P-3C Orion aufgrund der derzeitigen Situation des Waffensystems und der ungewissen Finanzierungsperspektive des nachfolgenden Waffensystems für verzichtbar?

11

Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, das Waffensystem P-3C Orion aufgrund der derzeitigen Widrigkeiten ohne Nachfolger auslaufen zu lassen oder diese Fähigkeiten umzugliedern und neu zu konzeptionieren (bitte detailliert erläutern)?

12

Welche mittelfristigen und langfristigen Folgen entstünden durch den Verlust von flugzeugbasierten MSA- und ASW-Fähigkeiten für die Marine im Speziellen sowie für die Bundeswehr und internationale Bündnisverpflichtungen im Allgemeinen?

13

Welchen Stellenwert nehmen flugzeugbasierte MSA- und ASW-Fähigkeiten im Verhältnis zu anderen Waffensystemen der Marine ein, die ebenfalls in den kommenden Jahren erneuert werden müssen (bitte detailliert erläutern)?

14

Wann wird die Entscheidung über eine Interimslösung inklusive Vertragsschluss getroffen, und kann nach derzeitigem Stand eine unterbrechungsfreie und vollständig funktionsfähige Bereitstellung des neuen Waffensystems im Jahr 2025 sichergestellt werden?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung aus Fachkreisen, dass bis Frühjahr 2021 eine Richtungsentscheidung zur Beschaffung neuer Flugzeuge getroffen werden und bis Anfang 2022 ein Vertrag geschlossen werden muss, um einen lückenlosen Fähigkeitsübergang im Jahr 2025 sicherstellen zu können?

16

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich Beschaffungen von ursprünglich für andere Abnehmer produzierten, neuwertigen Waffensystemen zur kurzfristigen Schließung eigener Fähigkeitslücken, sofern die jeweiligen Waffensysteme dem eigenen Anforderungsprofil entsprechen?

a) Gibt es für solche Beschaffungen Fallbeispiele aus den vergangenen 20 Jahren (falls ja, bitte benennen und erläutern)?

b) Gibt es Überlegungen, so bei der Beschaffung der Interimslösung vorzugehen, und falls ja, warum, bzw. falls nein, warum nicht?

17

Inwiefern bewertet die Bundesregierung das Fähigkeitsprofil der P-3C Orion als zweckmäßig, um den derzeitigen militärischen Anforderungen an flugzeugbasierten MSA- und ASW-Fähigkeiten in der Bundeswehr gerecht zu werden?

18

Welche Veränderungen im Anforderungsprofil an MSA- und ASW-Waffensysteme erwartet die Bundesregierung innerhalb der nächsten 15 Jahre, und welche Veränderungen werden ggf. langfristig erwartet?

19

Inwiefern erachtet die Bundesregierung es als notwendig, dass der Nachfolger der P-3C Orion MSA- und ASW-Fähigkeiten kombiniert in einem Flugzeug bereitstellt?

20

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einer Kombination von MSA- und ASW-Fähigkeiten in einem Flugzeug?

21

Inwiefern könnten zeitnah verfügbare Flugzeuge mit MSA-Fähigkeiten die verbleibenden P-3C Orion bei der Bereitstellung von ASW-Fähigkeiten entlasten?

22

Inwiefern werden die in der Antwort zu Frage 21 aufgeführten Handlungsoptionen im Entscheidungsprozess für einen P-3C-Orion-Nachfolger mitbetrachtet, und welche Gewichtung besitzen diese?

23

Hat die Bundesregierung im Zuge der Entscheidungsfindung für einen P-3C-Orion-Nachfolger Erfahrungsberichte von befreundeten Staaten und Bündnispartnern zu deren flugzeugbasierten MSA- und ASW-Kräften eingeholt, um von deren Wissensstand zu profitieren?

a) Falls ja, bitte detailliert erläutern.

b) Falls nein, warum nicht?

24

Aus welchen Gründen wurde eine deutsch-norwegische Kooperation auf Basis der P-3C Orion seinerzeit nicht realisiert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22788)?

25

Wurde bzw. wird eine multinationale Kooperation beim Nachfolger der P-3C Orion durch die Bundesregierung in Erwägung gezogen?

a) Falls ja, bitte detailliert erläutern.

b) Falls nein, warum nicht?

26

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei einer multinationalen Kooperation des P-3C-Orion-Nachfolgers?

27

Sieht die Bundesregierung den geplanten Projektfortgang beim deutschfranzösischen Seefernaufklärer MAWS gefährdet, falls sie sich nicht für ein europäisches Waffensystem als P-3C-Orion-Nachfolger entscheidet?

a) Falls ja, welche Auswirkungen hätte eine derartige Entscheidung für den Projektfortgang, und falls nein, warum nicht?

b) Wie positioniert sich der MAWS-Projektpartner Frankreich gegenüber der Beschaffung einer Interimslösung?

28

Welche Gründe sprechen unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22785 definierten Kriterien für bzw. gegen die Beschaffung des Waffensystems C-295 MPA und C-295 MSA von Airbus (bitte detailliert erläutern)?

29

Welche Gründe sprechen unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22785 definierten Kriterien für bzw. gegen die Beschaffung des Waffensystems P-8 Poseidon von Boeing (bitte detailliert erläutern)?

Berlin, den 3. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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